Beschlussvorlage - 05/SVV/0079
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung der Fachrichtung Heilerziehungspflege am Oberstufenzentrum Johanna Just (III) zum Schuljahr 2005/2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- FB Schule und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.03.2005
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06.04.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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16.03.2005
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Erläuterung
Begründung:
Gemäß § 104 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Brandenburgisches
Schulgesetz sind Schulträger berechtigt und verpflichtet Bildungsgänge an
Oberstufenzentren zu errichten, wenn ein Bedürfnis besteht und ein geordneter
Schulbetrieb gewährleistet ist. Mit Schreiben vom 09.09.2004 und 25.10.2004
beantragt das Oberstufenzentrum Johanna Just die Errichtung der Fachrichtung
Heilerziehungspflege im Bildungsgang der Fachschule für Sozialwesen.
Als Hauptgründe werden neben dem zu erwartenden Bedarf für
bis zu zwei Klassen je Schuljahr genannt:
- jahrelange erfolgreiche Beschulung
von Schülerinnen und Schülern in der auf gleicher
Rechtsgrundlage basierenden
Fachrichtung Sozialpädagogik
- gute Einbindung der Fachrichtung
Heilerziehungspflege in die Struktur des Oberstufenzentrums
- vorhandene Ausstattung, daher
keine zusätzlichen Kosten
- ausreichend vorhandene
Praktikumsstellen in zumutbarer Entfernung und
- vorhandene Qualifikation der Lehrkräfte
zur Umsetzung der Lehrplaninhalte.
Laut Schreiben der Bundesagentur für Arbeit vom 02.09.2004
sind bundesweit nur wenige freie Stellen gemeldet.
Aufgrund der Altersstruktur der derzeit Beschäftigten und
der guten Eingliederungsquote von Umschülern (mehr als 70 %) geht die Agentur
trotzdem von einem positiven Trend der Arbeitskräftenachfrage aus.
Das Staatliche Schulamt hat die Errichtung per 27.10.2004
befürwortet. Die räumlichen Voraussetzungen wurden durch das Oberstufenzentrum
nachgewiesen.
Für die Errichtung ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und die Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erforderlich.