Beschlussvorlage - 05/SVV/0079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Am Oberstufenzentrum Johanna Just (III) wird zum Schuljahr 2005/2006 die Fachrichtung Heilerziehungspflege im Bildungsgang der Fachschule für Sozialwesen errichtet.

 

Als Aufnahmekapazität wird 1- bis 2-Zügigkeit festgelegt.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Gemäß § 104 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Brandenburgisches Schulgesetz sind Schulträger berechtigt und verpflichtet Bildungsgänge an Oberstufenzentren zu errichten, wenn ein Bedürfnis besteht und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet ist. Mit Schreiben vom 09.09.2004 und 25.10.2004 beantragt das Oberstufenzentrum Johanna Just die Errichtung der Fachrichtung Heilerziehungspflege im Bildungsgang der Fachschule für Sozialwesen.

 

Als Hauptgründe werden neben dem zu erwartenden Bedarf für bis zu zwei Klassen je Schuljahr genannt:

 

- jahrelange erfolgreiche Beschulung von Schülerinnen und Schülern in der auf gleicher
  Rechtsgrundlage basierenden Fachrichtung Sozialpädagogik

 

- gute Einbindung der Fachrichtung Heilerziehungspflege in die Struktur des Oberstufenzentrums

 

- vorhandene Ausstattung, daher keine zusätzlichen Kosten

 

- ausreichend vorhandene Praktikumsstellen in zumutbarer Entfernung und

 

- vorhandene Qualifikation der Lehrkräfte zur Umsetzung der Lehrplaninhalte.

 

Laut Schreiben der Bundesagentur für Arbeit vom 02.09.2004 sind bundesweit nur wenige freie Stellen gemeldet.

 

Aufgrund der Altersstruktur der derzeit Beschäftigten und der guten Eingliederungsquote von Umschülern (mehr als 70 %) geht die Agentur trotzdem von einem positiven Trend der Arbeitskräftenachfrage aus.

 

Das Staatliche Schulamt hat die Errichtung per 27.10.2004 befürwortet. Die räumlichen Voraussetzungen wurden durch das Oberstufenzentrum nachgewiesen.

 

Für die Errichtung ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und die Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erforderlich.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

nein

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