Anfrage - 05/SVV/0174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Veräußerung der Villa Gutmann an der Bertinistraße sind einige Prämissen in Übereinstimmung zwischen den Eigentümern und der Stadt Potsdam benannt worden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie beurteilen Sie die Sachlage bezüglich der Veräußerbarkeit der Villa Gutmann unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklung an der Bertinistraße?

 

 

Antwort:

 

Das Bebauungsplan-Verfahren Nr. 60 „Bertinistr.“ Ist weitestgehend abgeschlossen, ich hoffe nach dem Stand der Dinge Ihnen in der Mai-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage zum Satzungsbeschluss einbringen zu können.

 

Auch wenn Aussagen zur Veräußerbarkeit der Villa Gutmann aus städtischer Sicht immer spekulativ bleiben müssen, so ist doch davon auszugehen, dass durch die zu erwartenden Inhalte des Bebauungsplanes tendenziell eine Verbesserung eintreten wird, und zwar in mehrerlei Hinsicht:

 

·                Der Bebauungsplan sichert ausdrücklich bauliche Ergänzungsmöglichkeiten auf dem Grundstück, und zwar in der Zone, die nach übereinstimmender Beurteilung aller Fachaspekte hierfür verträglich in Anspruch genommen werden kann.

 

·                Die Klärung der planungsrechtlichen Situation im vorderen Bereich der Bertinistr. bringt neues Investitionsinteresse in diesen Bereich und dürfte auch die Aufmerksamkeit und die Erwartungen an die Hochwertigkeit des Standortes erhöhen.

 

Ob diese verbesserten Perspektiven letztlich tragen und es zu einer Veräußerung und Sanierung des Gebäudes kommt, kann aber mit den der Verwaltung zur Verfügung stehenden Mitteln nicht vorhergesagt werden.

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Erläuterung

 

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