Anfrage - 05/SVV/0210

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Brandenburgs Wissenschafts- und Kulturministerin hat in der Fragestunde des Landtages am 03.03.2005 zum Thema Eintrittsgelder/Pflege der Parks der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten u.a. gesagt, dass wenn die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung Beschlüsse für oder gegen Eintrittsgelder besagter Parks entscheidet, hat und hatte dies keinen Einfluss auf die Entscheidung des Stiftungsrates am 17. Februar gegen Parkeintrittsgebühren.

Wenn man sich jedoch in Potsdam für die Parks einsetzen wolle, sollte man dafür sorgen, dass die Stadt ihre Anliegerpflichten um und an den Parks wahrnimmt.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Was sagen Sie zu der Bewertung dieses deutlichen Missstandes?

 

 

Antwort:

 

Zunächst ist festzustellen, dass die Stadt nicht Eigentümer besagter Parkanlagen ist und somit an dieser Stelle auch keine Anliegerpflichten wahrzunehmen hat. 

 

Gemäß § 2 Straßenreinigungssatzung sind Anlieger für die Reinigung der an ihr Grundstück grenzenden Verkehrsflächen bis zur Bordsteinkante einschließlich Schnittgerinne verantwortlich.

Dem folgend ist die SPSG auch für die sie betreffenden Flächen zur satzungsgemäßen Reinigung verantwortlich.

 

Die Anliegerpflichten werden überwiegend erfüllt. Nur in Ausnahmefällen muss durch die Arbeitsgruppe Außendienst auf deren Erfüllung hingewiesen werden. In der Regel  wird dann umgehend reagiert. Hierbei gibt es eine gute Zusammenarbeit.

 

Flächen, die an private Grundstücke grenzen, sind von den Grundstückseigentümern zu reinigen. Rund um die Parks gibt es auch hier nur in Ausnahmefällen Probleme, welche aber ständig bei der Arbeitsgruppe Außendienst unter Kontrolle stehen und gegebenenfalls ordnungsbehördlich geahndet werden.

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Erläuterung

 

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