Antrag - 05/SVV/0241

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert sich, im Falle einer Sonderbehandlung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in bezug auf die Straßenreinigungsgebühren (d.h. bei einer Abweichung von der, in der Satzung festgelegten 25%-igen Kostenübernahme durch die Stadt) die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Schlösserstiftung muss im Zuge der neuen Straßenreinigungsgebührensatzung mit einer Mehrbelastung von 200.000 Euro rechnen. Dagegen legte die Stiftung Widerspruch ein. Wie ihre Pressesprecherin betont, sei es das Ziel der Stiftung, dass die Stadt deutlich mehr als die laut Satzung vorgesehenen 25 Prozent der Kosten trägt.

Als Begründung diene das besonders hohe öffentliche Interesse, da die Sauberhaltung der betreffenden Strassen nicht allein für die Potsdamer, sondern zugleich für die Tausenden in- und ausländischen Touristen gewährleistet werden müsse.

Die durch die Satzung mit der Stadt Potsdam vereinbarte 25%-ige Kostenübernahme durch die Stadt spiegelt dieses öffentliche Interesse bereits ausreichend wider.

Eine noch höhere Kostenübernahme durch die Stadt ist bei der momentanen Haushaltslage nicht ratsam. 

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