Anfrage - 05/SVV/0181
Grunddaten
- Betreff:
-
Auflösung der POLO mbH & Co. KG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Brigitte Oldenburg, Fraktion PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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06.04.2005
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Beschlussvorschlag
Obgleich
die Entwicklung und Verwertung ehemals kommunaler und der Gewoba übertragener
Grundstücke noch nicht abgeschlossen sein dürfte (es wird auf die Absicht der
Gewoba zur anderweitigen Verwertung der Garagengrundstücke Paul-Neumann-Straße
verwiesen), hat die Gewoba das hierzu gegründete Tochterunternehmen Potsdamer
Liegenschafts- und Objektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (Polo)
aufgelöst. Hierüber berichtete jedenfalls die MAZ am 05./06.03.2005.
Ich
frage den Oberbürgermeister:
Welche
Gründe veranlassten die Gewoba, die Polo mbH & Co. KG aufzulösen?
Antwort:
Es gab verschiedene Gründe, die Anlass für die GEWOBA
Potsdam GmbH waren, die Kommanditgesellschaft – die POLO Potsdamer
Liegenschafts- und Objektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG –
aufzulösen. Die zwei wesentlichen Gründe waren folgende:
1. Die POLO Potsdamer Liegenschafts- und
Objektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (POLO KG) wurde im Jahr 2000 im
Zusammenhang mit dem Erwerb von Liegenschaften der Landeshauptstadt Potsdam und
deren Weiterentwicklung und Weiterveräußerung gegründet. Gesellschafterin wurde
die ebenfalls neu gegründete POLO Beteiligungsgesellschaft mbH (POLO GmbH). Die
Rechtsform der Kommanditgesellschaft wurde seinerzeit mit der Option gewählt,
in späteren Jahren ggf. Kommanditanteile veräußern zu können. Eine solche
Anteilsveräußerung erschien aus heutiger Sicht unter Marktgesichtspunkten und
auf Grund der Portfoliostruktur nicht mehr aktuell und nicht realistisch.
2. Mit der vom Gesetzgeber im Jahre 2004 eingeführten
Mindestbesteuerung haben sich die steuerlichen Rahmenbedingungen geändert, so
dass die GEWOBA Potsdam mbH damit rechnen muss, ab dem Jahr 2005 zu
Gewerbesteuer- und ab dem Jahre 2008 zu Körperschaftssteuerzahlungen veranlagt
zu werden.
Zu deren Berechnung wird sich dabei zukünftig eine
Beteiligung der GEWOBA Potsdam mbH an der Personengesellschaft POLO KG negativ
auswirken, da die sogenannte „erweiterte Kürzung“ nicht in Anspruch genommen
werden könnte.
Die
„erweiterte Kürzung“ ist die eingeführte Möglichkeit für
Grundstücksunternehmen, den steuerpflichtigen Ertrag derart zu ermitteln, dass
lediglich bestimmte, nicht begünstigte Tätigkeiten der Steuer unterliegen,
während die auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfallenden
Erträge von einer steuerlichen Belastung ausgenommen werden.
Der Gesetzgeber versagt den Ansatz der „erweiterten Kürzung“ beim Vorhandensein sogenannter schädlicher Faktoren, wobei ein einzelner Faktor als Versagungsgrund ausreichend ist. Einer dieser Faktoren wäre die Beteiligung der GEWOBA Potsdam GmbH an der POLO KG. Die Versagung der „erweiterten Kürzung“ hätte auf Grundlage der mittelfristigen Ergebnisplanung der GEWOBA Potsdam mbH in den Jahren 2005 bis 2012 eine Steuerbelastung von voraussichtlich über 1 Mio. € zur Folge. Dies galt es zu vermeiden.