Anfrage - 05/SVV/0181

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Obgleich die Entwicklung und Verwertung ehemals kommunaler und der Gewoba übertragener Grundstücke noch nicht abgeschlossen sein dürfte (es wird auf die Absicht der Gewoba zur anderweitigen Verwertung der Garagengrundstücke Paul-Neumann-Straße verwiesen), hat die Gewoba das hierzu gegründete Tochterunternehmen Potsdamer Liegenschafts- und Objektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (Polo) aufgelöst. Hierüber berichtete jedenfalls die MAZ am 05./06.03.2005.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Gründe veranlassten die Gewoba, die Polo mbH & Co. KG aufzulösen?

 

 

Antwort:

 

Es gab verschiedene Gründe, die Anlass für die GEWOBA Potsdam GmbH waren, die Kommanditgesellschaft – die POLO Potsdamer Liegenschafts- und Objektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG – aufzulösen. Die zwei wesentlichen Gründe waren folgende:

 

1. Die POLO Potsdamer Liegenschafts- und Objektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (POLO KG) wurde im Jahr 2000 im Zusammenhang mit dem Erwerb von Liegenschaften der Landeshauptstadt Potsdam und deren Weiterentwicklung und Weiterveräußerung gegründet. Gesellschafterin wurde die ebenfalls neu gegründete POLO Beteiligungsgesellschaft mbH (POLO GmbH). Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft wurde seinerzeit mit der Option gewählt, in späteren Jahren ggf. Kommanditanteile veräußern zu können. Eine solche Anteilsveräußerung erschien aus heutiger Sicht unter Marktgesichtspunkten und auf Grund der Portfoliostruktur nicht mehr aktuell und nicht realistisch.

 

2. Mit der vom Gesetzgeber im Jahre 2004 eingeführten Mindestbesteuerung haben sich die steuerlichen Rahmenbedingungen geändert, so dass die GEWOBA Potsdam mbH damit rechnen muss, ab dem Jahr 2005 zu Gewerbesteuer- und ab dem Jahre 2008 zu Körperschaftssteuerzahlungen veranlagt zu werden.

 

Zu deren Berechnung wird sich dabei zukünftig eine Beteiligung der GEWOBA Potsdam mbH an der Personengesellschaft POLO KG negativ auswirken, da die sogenannte „erweiterte Kürzung“ nicht in Anspruch genommen werden könnte.

 

Die „erweiterte Kürzung“ ist die eingeführte Möglichkeit für Grundstücksunternehmen, den steuerpflichtigen Ertrag derart zu ermitteln, dass lediglich bestimmte, nicht begünstigte Tätigkeiten der Steuer unterliegen, während die auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfallenden Erträge von einer steuerlichen Belastung ausgenommen werden.

 

Der Gesetzgeber versagt den Ansatz der „erweiterten Kürzung“ beim Vorhandensein sogenannter schädlicher Faktoren, wobei ein einzelner Faktor als Versagungsgrund ausreichend ist. Einer dieser Faktoren wäre die Beteiligung der GEWOBA Potsdam GmbH an der POLO KG. Die Versagung der „erweiterten Kürzung“ hätte auf Grundlage der mittelfristigen Ergebnisplanung der GEWOBA Potsdam mbH in den Jahren 2005 bis 2012 eine Steuerbelastung von voraussichtlich über 1 Mio. € zur Folge. Dies galt es zu vermeiden.

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Erläuterung

 

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