Große Anfrage - 05/SVV/0234
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des SGB II in der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Große Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
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|
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04.05.2005
|
Beschlussvorschlag
Am 1. Januar 2005
trat das 4. Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitssuchende in Kraft. In der
Landeshauptstadt lief in Vorbereitung der Umsetzung eines der wenigen bundesweiten
Pilotprojekte. Bisher war es der Stadtverwaltung Potsdam auch auf Grund
fehlender technisch-organisatorischer Voraussetzungen nicht möglich, auf Fragen
detailliert Auskunft zu geben. Um eine zeitnahe und kritische Begleitung mit
unabdingbaren Veränderungen hinsichtlich einer sozial verträglicheren
Ausgestaltung des Gesetzes zu ermöglichen, betrachten wir die Beantwortung der
gestellten Fragen als Voraussetzung für nachfolgendes Handeln im Sinne der
Betroffenen.
I. Welche
Ergebnisse der amtlichen statistischen Erfassung liegen für das 1.Quartal 2005 vor?
I.1 Anzahl der
Empfänger von: |
ALG II |
Sozialgeld |
Gesamt |
___ |
___ |
Frauen |
___ |
___ |
Männer |
___ |
___ |
Jugendliche bis
25 Jahre |
___ |
___ |
Alleinerziehende |
___ |
___ |
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hilfebedürftige
Selbständige |
___ |
___ |
hilfebedürftige
Arbeitnehmer |
___ |
___ |
Schüler/Studierende |
___ |
___ |
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Ohne deutsche
Staatsbürgerschaft |
___ |
___ |
I.2 Anzahl der Bedarfsgemeinschaften: |
___ |
___ |
I.3 Anzahl der ALG II Empfänger, die
vorher andere Leistungen empfangen haben: |
Sozialhilfe |
___ |
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Arbeitslosenhilfe |
___ |
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I.3.1 ALG II Empfänger mit ergänzenden
Hilfen zum Lebensunterhalt: |
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Anzahl |
% |
Gesamt |
___ |
___ |
Frauen |
___ |
___ |
allein erziehende
Studentinnen |
___ |
___ |
Männer |
___ |
___ |
Jugendliche bis
25 Jahre |
___ |
___ |
Kinder |
___ |
___ |
I.4. Qualifikationsniveau von ALG II Empfängern über 25 Jahre: |
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ohne Ausbildung |
___ |
___ |
mit
Berufsabschluss |
___ |
___ |
HS/FS-Abschluss |
___ |
___ |
I.5 Arbeitsvermittlung von Jugendlichen: |
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Anzahl |
% |
In den 1.
Arbeitsmarkt |
___ |
___ |
In eine
Ausbildung |
___ |
___ |
In eine
Arbeitsgelegenheit |
___ |
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I.6 Anteil der abschlägig beschiedenen
Anträge auf ALG II: |
|
Anzahl |
% |
Frauen |
___ |
___ |
Männer |
___ |
___ |
Jugendliche bis
25 Jahre |
___ |
___ |
I.7 Anzahl und Gründe, Bearbeitungsergebnis der bei ALG II
erhobenen Widersprüche: |
Anzahl gesamt |
___ |
wegen völliger
Leistungsversagung |
___ |
wegen der Höhe
insgesamt |
___ |
wegen der Höhe
der Kosten für die Unterkunft |
___ |
Widersprüche aus
anderen Gründen |
___ |
durchschnittliche
Bearbeitungsdauer der Widersprüche in Tagen |
___ |
Anzahl der
Widersprüche, denen teilweise oder voll entsprochen wurde |
___ |
Anzahl erhobener
Klagen |
___ |
II. Situation im
Jobcenter
1.
Wie viele
Mitarbeiter sind im Bereich Grundsicherung tätig?
2.
Wie viele
wurden befristet bzw. unbefristet
- aus bisherigen Strukturen (einschließlich ASE) übernommen,
- neu eingestellt?
3.
Welcher
Qualifizierungsgrad der Mitarbeiter/innen liegt vor bzw. welche
Qualifizierungsmaßnahmen werden in welchem Zeitraum durchgeführt?
4.
Bis wann
wird der gesetzlich vorgegebene Betreuungsschlüssel bei den Fallmanagern
gewährleistet? Bitte aufschlüsseln nach Fallgruppen/Teams (MAZ vom Januar 2005;
2 Sachbearbeiter im Hochschulteam für je 1.000 arbeitslose Akademiker).
5.
Wie ist die
räumliche und technische Ausstattung des Bereiches Grundsicherung zu bewerten?
6.
Wurde in der
Zwischenzeit der Beirat der PAGA gebildet und wenn ja, wer ist Mitglied?
7.
Welche
Einflussmöglichkeiten haben die unter 6. genannten Gremien (Geschäftsordnungen
bitte beifügen)?
8.
Wurde die Beratungsstelle
im Kirchsteigfeld zum 31.3.2005 wie angekündigt geschlossen? Wenn ja, wurde die
Potsdamer Arbeitsgemeinschaft auf diese zusätzliche Arbeit (Beratung, Ausfüllen
von Anträgen) vorbereitet?
9.
Bei
Schließung der Beratungsstelle im Kirchsteigfeld: Wie viele Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter wurden in der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft weiter beschäftigt?
Bitte nach befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen aufschlüsseln.
III. Integration
in den 1. Arbeitsmarkt und Qualifizierung
1.
Gibt es in
Potsdam ein kommunales Beschäftigungsprogramm mit dem Ziel der Integration in
den 1. Arbeitsmarkt? Wenn nicht, wird an einem solchen Programm gearbeitet und
bis wann wird es vorgelegt?
2.
Wie und
durch wen erfolgt die Vermittlung von ALG II-Beziehern in den 1. Arbeitsmarkt?
3.
Wie viele
Arbeitsplätze im 1. Arbeitsmarkt konnten bisher (Stand 31.3.2005) akquiriert
werden? Bitte nach Branchen aufgliedern.
4.
Wird auch
mit Vermittlungsgutscheinen gearbeitet? Wenn ja, wie viele wurden bis 31.3.2005
ausgegeben?
5.
Welche
Qualifizierungsmaßnahmen werden ALG II-Beziehern angeboten?
6.
Mit welchen
Trägern der Stadt Potsdam wurden vertragliche Vereinbarungen zur Qualifizierung
von ALG II-Beziehern abgeschlossen?
IV.
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE)
1.
Wie viele
Bezieher von ALG II wurden bisher (31.3.2005) in MAE gebracht?
2.
In welcher
Form finden die Gespräche zwischen Fallmanager und ALG II-Bezieher zur
Feststellung von Erwerbsfähigkeit statt (Gruppen-, Einzelgespräche, Kriterien)?
3.
Welche
Träger haben einen Antrag/Konzept zur Bewilligung von MAE's gestellt mit wie
vielen Stellen? Bitte aufgeschlüsselt nach Trägern, Stellen und Branchen.
4.
Können
Anbieter von Arbeitsgelegenheiten Berwerber/innen für die von ihnen angebotenen
Arbeitsgelegenheiten auch ablehnen?
5.
Wird die
gemeinsame Erklärung vom 18. Februar 2005 zwischen dem MASGF und Vertretern der
regionalen Arbeitsagenturen, IHK, Wohlfahrtsverbänden etc. in Potsdam
umgesetzt?
6.
Gibt es von
in Potsdam ansässigen Wirtschaftsunternehmen der Stadtverwaltung bekannte Selbstverpflichtungserklärungen
hinsichtlich der Nichtbeantragung von MAE?
7.
Nach welchen
Kriterien wird die Aufwandsentschädigung für MAE in der Stadt bemessen?
8.
Nach welchen
Kriterien und durch wie viele Angestellte werden die Zusätzlichkeit,
Gemeinnützigkeit und das öffentliche Interesse der MAE kontrolliert?
9.
Gibt es
Bewerbungen um MAE aus der Wirtschaft bzw. wirtschaftsnahen Bereichen? Wenn ja,
wie wird damit verfahren?
10. Gibt es Vorstellungen bzw. Programme, wie
Arbeitssuchende aus MAE über Qualifizierung in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt
werden können?
11. In welchem Umfang wurde bisher bereits von
Sanktionen wegen Nichterfüllung von Eingliederungsauflagen erteilt?
12. Mit welchen Einrichtungen der Stadt
Potsdam wurden Sachleistungsvereinbarungen bei Inkrafttreten von Sanktionen
abgeschlossen?
V. Kosten der
Unterkunft
1.
Welche
Erfahrungen gibt es bei der Bescheidung der Wohnkosten für ALG II Empfänger in
Anwendung der dafür geltenden
Dienstanweisung, insbesondere im Hinblick auf:
-
Angemessenheit
der Wohnungsgröße bei Mietern, Wohnungseigentümern und
Eigenheimbesitzern
-
Angemessenheit
der nachgewiesenen Wohnkosten
(Miete, Betriebskosten,
Anrechnung der Heizungs- und
Warmwasserbereitungskosten)?
2.
Wie hoch ist
der Anteil der Bedarfsgemeinschaften, bei denen die nachgewiesenen Kosten der
Unterkunft gegenwärtig über den Obergrenzen der Dienstanweisung liegen und
welcher voraussichtlicher Bedarf an zumutbarem Wohnungswechsel zeichnet sich
daraus ab und inwieweit könnte
dem entsprochen werden bzw. inwieweit nicht?
3.
In welchen
Fällen und aus welchen Gründen wurden die Kosten der Unterkunft nicht voll
erstattet und /oder nachgewiesene Unterkunftskosten nicht voll angerechnet (z.B. Heizkosten nur zu 80 % u.a.)?
4.
Welche
Eckzahlen zur Wohnungsmarktsituation 2004 liegen bereits vor und inwieweit gibt
es eine Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen und anderen dafür in Frage
kommenden Verbänden und Einrichtungen bei der Erstellung eines aktuellen Berichtes zur Wohnungsmarktsituation
in Potsdam (vgl. Drucksache 01/SVV/0930)
VI. Auswirkungen
1.
Wie viele
Fälle sind der Stadt Potsdam bekannt, in denen abgelehnte
Nichtleistungsbezieher in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung nicht
familienversichert werden können?(zu I.)
2.
Wie werden
diese Personen hinsichtlich ihrer Rechte, einen Zuschuss zur Kranken- und
Pflegeversicherung zu beantragen, beraten?
3.
Wie erfolgt
die Betreuung und Unterstützung benachteiligter Personengruppen, z. B. Menschen
mit Behinderungen, Spätaussiedler, Asylbewerber?
4.
Gibt es
Arbeitsgelegenheiten für junge Migrant/innen, wenn ja, werden im Rahmen der
Qualifizierung die erforderlichen Sprachkompetenzen zur beruflichen und
sozialen Integration vermittelt?
5.
Welche
spezifischen Angebote (z. B. Teilzeit) finden für junge Frauen (mit/ohne
Kind/er) und deren besonderen Bedürfnissen Berücksichtigung (sofortige
wohnortnahe Unterbringung in Kitas/Hort)?
6.
Arbeitsgelegenheiten
sind nur dann ein qualitativ hochwertiges Instrument zur beruflichen
Integration, wenn die hierfür unabdingbaren Angebote der Orientierung und
Qualifizierung sowie der individuellen Betreuung und Begleitung durch
qualifiziertes Personal durchgeführt werden. Wie erfolgt die notwendige
Finanzierung durch den Träger der Grundsicherung?
VII. Jugendliche
bis 25 Jahren
1.
Kann zum
derzeitigen Zeitpunkt der gesetzlich vorgeschriebene Betreuungsschlüssel durch
Fallmanager vorgehalten werden?
2.
Gibt es in
Potsdam ein Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramm für Jugendliche? Wenn ja,
mit welchen Partnern wird es umgesetzt?
3.
In welcher
Art und Weise finden für ausbildungsfähige Jugendliche im Übergang von Schule
in Ausbildung Angebote nach § 13 SGB VIII Berücksichtigung?
4.
Wie erfolgt
im Vorfeld der Arbeitsgelegenheiten eine Kompetenzermittlung zur Eignung des
jungen Menschen für den Einsatz im jeweiligen Bereich?
5.
Besteht für
junge Menschen die Möglichkeit, sich alternativ für ein Einsatzfeld entscheiden
zu können bzw. dieses auch im Verlauf der Arbeitsgelegenheit ggf. wechseln zu
können?
6.
Ist jungen
Menschen in einer Arbeitsgelegenheit die Möglichkeit gegeben, jederzeit
in eine berufsvorbereitende Maßnahme, eine Ausbildung oder in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (beim gleichen oder anderen Träger)
zu wechseln?
7.
Wie erfolgt
die Zusammenarbeit mit den örtlichen Außenstellen der Bundesagentur für Arbeit
bezüglich der Berufsberatung für Schulabgänger?
8.
Wie wird für
junge Menschen mit besonderem Hilfebedarf eine intensive individuelle
Begleitung und Unterstützung im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten sichergestellt?
VIII.
Schlussfolgerungen
1.
An welchen
Stellen gibt es aus Sicht der Stadtverwaltung nach den Erfahrungen des
abgelaufenen Quartals Handlungsbedarf zur Veränderung/Präzisierung der
gesetzlichen Rahmenbedingungen
- mit Blick auf Monitoring-Verfahren der
Bundesregierung,
- mit Blick auf das
Landesdurchführungsgesetz?
2.
Wie bewertet
die Verwaltung die finanzielle Ausstattung zur Durchführung der Aufgaben nach
dem SGB II
- durch den Bund,
- durch das Land?
3.
Welche
finanziellen Defizite sind bei der Durchführung der Aufgaben nach dem SGB II im
kommunalen Haushalt aufgetreten? Wenn nicht, welche Entlastungen konnten bisher
festgestellt werden?
4.
Zu welchen
ersten Erkenntnissen ist die Universität Potsdam bei der Evaluierung der in der
Potsdamer Arbeitsgemeinschaft nebeneinander bestehenden 2 Systeme
(Modellprojekt bis 31.12.2005) gekommen?
Antwort:
Der
Beantwortung der großen Anfrage möchte ich folgende grundsätzliche Bemerkungen
voranstellen:
- Auch vier Monate nach
Einführung von Hartz IV ist festzustellen, dass die Jahrhundertreform –
nämlich die Zusammenführung von zwei Sozialleistungssystemen – richtig war
und von den betroffenen Menschen weitgehend akzeptiert wird.
- Der Start der PAGA ist zum
01.01.2005 in Potsdam erfolgreich geglückt.
- Auf der Basis des geschlossenen
öffentlich-rechtlichen Vertrages findet eine Zusammenarbeit zwischen den
Trägern Kommune und Agentur für Arbeit in der paritätisch besetzten
Trägerversammlung statt. Dieses darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es
sich bei der Gewährung der Grundsicherung und der Integrationsberatung und
-vermittlung um originäre Aufgaben des Bundes handelt.
- Zum jetzigen Zeitpunkt ist es
erforderlich, die mit der Reform politisch gewollte Qualitätsverbesserung
(Fallmanagement und Fallschlüssel) in der Betreuungs- und
Integrationsarbeit umzusetzen.
- Notwendige Nachbesserungen des
Integrations- und Verwaltungsbudgets aufgrund erheblich gestiegener
Fallzahlen sind einzufordern.
Wegen der
in den einzelnen Punkten der Anfrage sehr detaillierten Fragen, verweise ich auf
die schriftliche Ausreichung und möchte nur einzelne Punkte mündlich vortragen.
Beantwortung der Fragen I. bis VIII.
siehe Anlage
Anlagen
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