Beschlussvorlage - 05/SVV/0172

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Verordnung zur Festsetzung von Naturdenkmalen (ND) in der Stadt Potsdam gemäß Anlage

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Erlass einer neuen Verordnung über Naturdenkmale (ND) ist erforderlich, um

 

- die aus der DDR stammenden ND-Beschlüsse den aktuellen naturschutzrechtlichen Bestimmungen anzupassen;

- der Erweiterung des Stadtgebietes durch die Gemeindegebietsreform 2003 Rechnung zu tragen;

- die ND-Objekte mit Hilfe einer einheitlichen Bewertungsmatrix auf die wirklich herausragenden Gehölze und Findlinge des Stadtgebietes zu beschränken, wodurch sich ihre Anzahl reduziert;

- den Umgang mit den ND zu deregulieren und die Kosten für Pflegemaßnahmen zu minimieren.

 

Die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) sowie der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Naturdenkmalverordnung vorgebrachten Anregungen und Bedenken ist erfolgt.

 

Gemäß § 19 Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) ist für den Erlass der Verordnung ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am Ende des Unterschutzstellungsverfahrens erforderlich.

 

 

Zur Einsicht in den Fraktionen liegt vor:

 

-          Übersichtskarte zur Verordnung zur Festsetzung von Naturdenkmalen in der Stadt Potsdam

-          Anlage III – Flurkartenausschnitte (33 Seiten)

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Durch eine Deregulierung, die Beschränkung der Schutzobjekte ausschließlich auf herausragende Einzelschöpfungen der Natur in der Stadt Potsdam und eine daraus resultierende Senkung der Anzahl der Naturdenkmale erfolgt eine Reduktion der Gesamtkosten und des Verwaltungsaufwandes.

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Anlagen

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