Beschlussvorlage - 05/SVV/0209
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs "Berliner Vorstadt" der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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06.04.2005
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04.05.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.04.2005
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Erläuterung
Begründung:
Die
Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs „Berliner Vorstadt“ ist aus
denkmalrechtlicher Sicht auf Grund mehrerer Aspekte erforderlich:
- Durch
den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 1. Oktober 2003 (DS
03/SVV/0696) ist der Oberbürgermeister beauftragt worden, zum Schutz des
Denkmal-bereichs „Berliner Vorstadt“ der Landeshauptstadt Potsdam eine
Satzung zu erlassen.
- Die
im Geltungsbereich der Satzung umrissene Fläche umfasst eine fast
geschlossen erhaltene Vorstadt, die in der Vielschichtigkeit ihrer
Bebauung und städtebaulichen Strukturen gut nachvollziehbar ist und sich
darin deutlich von den anderen Vorstädten unterscheidet. Die Berliner
Vorstadt ist von den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs nahezu verschont
geblieben und enthält eine hochwertige Bausubstanz von Villen,
Landhäusern, Mietwohn- und Kleinmiethäuser und den zugehörigen Remisen-
und Stallgebäude sowie herausragende Einzelgebäude und Anlagen für
Verwaltung, Soziales, Bildung, Gewerbe und Militär.
- Die
Denkmalliste des Landes Brandenburg weist für die Berliner Vorstadt der
Landeshauptstadt bereits eine Anzahl von geschützten Einzelgebäuden aus,
deren Bestand auf der Grundlage des Denkmalpflegeplans erweitert wird.
Daneben existiert eine Vielzahl von Gebäuden, die nicht die Anforderungen
eines Einzeldenkmals erfüllen, jedoch in ihrem Gesamtzusammenhang
wesentlich den Charakter dieses Stadtteils mitbestimmen. Auf Grund der
vielschichtigen Bebauungsformen ist ein angemessener Denkmalschutz am
besten durch eine Denkmalbereichssatzung zu gewährleisten.
- Die
Denkmalbereichssatzung berücksichtigt besonders auch die Tatsache, dass
sich die Berliner Vorstadt inmitten des UNESCO-Welterbes befindet und
rundet in ihrem Geltungsbereich die Schutznahmen ab, die von der UNESCO
als „Pufferzone“ um das Welterbe gefordert werden.
- Anlage Satzung
- Anlage 1 Karte
des Geltungsbereichs
- Anlage 2 Liste
der Grenzflurstücke
- Anlage 3 Liste
der Einzeldenkmale
- Anlage 4 Auszug
aus dem BbgDSchG
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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18,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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10 kB
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4
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(wie Dokument)
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13,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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61,8 kB
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