Beschlussvorlage - 05/SVV/0209

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs „Berliner Vorstadt“ der Landeshauptstadt Potsdam gemäß Anlage (Denkmalbereichssatzung Berliner Vorstadt).

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Die Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs „Berliner Vorstadt“ ist aus denkmalrechtlicher Sicht auf Grund mehrerer Aspekte erforderlich:

 

  1. Durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 1. Oktober 2003 (DS 03/SVV/0696) ist der Oberbürgermeister beauftragt worden, zum Schutz des Denkmal-bereichs „Berliner Vorstadt“ der Landeshauptstadt Potsdam eine Satzung zu erlassen.

 

  1. Die im Geltungsbereich der Satzung umrissene Fläche umfasst eine fast geschlossen erhaltene Vorstadt, die in der Vielschichtigkeit ihrer Bebauung und städtebaulichen Strukturen gut nachvollziehbar ist und sich darin deutlich von den anderen Vorstädten unterscheidet. Die Berliner Vorstadt ist von den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs nahezu verschont geblieben und enthält eine hochwertige Bausubstanz von Villen, Landhäusern, Mietwohn- und Kleinmiethäuser und den zugehörigen Remisen- und Stallgebäude sowie herausragende Einzelgebäude und Anlagen für Verwaltung, Soziales, Bildung, Gewerbe und Militär.

 

  1. Die Denkmalliste des Landes Brandenburg weist für die Berliner Vorstadt der Landeshauptstadt bereits eine Anzahl von geschützten Einzelgebäuden aus, deren Bestand auf der Grundlage des Denkmalpflegeplans erweitert wird. Daneben existiert eine Vielzahl von Gebäuden, die nicht die Anforderungen eines Einzeldenkmals erfüllen, jedoch in ihrem Gesamtzusammenhang wesentlich den Charakter dieses Stadtteils mitbestimmen. Auf Grund der vielschichtigen Bebauungsformen ist ein angemessener Denkmalschutz am besten durch eine Denkmalbereichssatzung zu gewährleisten.

 

  1. Die Denkmalbereichssatzung berücksichtigt besonders auch die Tatsache, dass sich die Berliner Vorstadt inmitten des UNESCO-Welterbes befindet und rundet in ihrem Geltungsbereich die Schutznahmen ab, die von der UNESCO als „Pufferzone“ um das Welterbe gefordert werden.

 

 

 

- Anlage            Satzung

- Anlage 1            Karte des Geltungsbereichs

- Anlage 2            Liste der Grenzflurstücke

- Anlage 3            Liste der Einzeldenkmale

- Anlage 4            Auszug aus dem BbgDSchG

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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