Beschlussvorlage - 05/SVV/0231
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 14 /Teilbereich A und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Teilbereich B
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Frau Rahmsdorf, Tel. 3214
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.04.2005
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04.05.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.04.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan 5809-003
(nachfolgend B-Plan Nr. 14) „Bornstedt-Kirschallee“ wird für den Teilbereich A
in den Grenzen:
im Süden: südliche Grenze des Flurstücks 319, östliche Straßenbegrenzungslinie
des Fliederweges, südliche Grenze der Flurstück 325/22, 325/44
im Westen: östliche
Straßenbegrenzungslinie des Habichtweges
im Norden: nördliche
Grenze der Flurstücke 325/47, 325/44, 325/22, 325/20, 327
im Osten: westliche
Straßenbegrenzungslinie der Kirschallee
weitergeführt.
2. Das Aufstellungsverfahren zum o.g. Bebauungsplan wird für
den Teilbereich B beendet. Der Aufstellungsbeschluss vom 03.07.1991 wird für
diesen Teilbereich aufgehoben.
Die Begrenzung der Teilbereiche A und B ist dem beigefügten
Lageplan bzw. der Flurkarte zu entnehmen.
Erläuterung
Begründung:
Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 14 /Teilbereich A
und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den
Teilbereich B
zu 1.
Fortführung des Aufstellungsverfahrens im Teilbereich A
Der
Teilbereich A des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 14 liegt im
Geltungsbereich der Entwicklungssatzung Bornstedter Feld. Der Beschluss zur
Aufstellung und die Bearbeitung des B-Plan-Entwurfes erfolgte vor Inkrafttreten
der Entwicklungssatzung im Februar 1993. Während im südlichen Teilbereich B die
Bebauungsmöglichkeiten im Wesentlichen in Anspruch genommen wurden, sind im
Teilbereich A noch Potentiale für den Wohnungsneubau vorhanden. Die
Bebauungsmöglichkeiten sollen sich auch in diesem Bereich an den vorhandenen
Gebäudebestand orientieren.
Planungsrechtlich
gesichert werden soll zudem eine Durchwegung des Quartiers zwischen der
Kirschallee und dem Habichtweg.
Die
Überarbeitung des Entwurfes dient der Präzisierung der Entwicklungsziele in
diesem Bereich.
zu 2.
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Teilbereich B
Als
Planungsziele für den Bebauungsplanes Nr. 14 „Bornstedt- Kirschallee“ sind im
Aufstellungsbeschluss die weitere Nutzung eines prinzipiell besiedelten Raumes
zum Zwecke des Wohnungsneubaues formuliert. Art und Maß der baulichen Nutzung
sind danach so festzulegen, dass der landschaftskulturelle Wert des Nordraumes
nicht beeinträchtigt wird. Die Mischnutzung in den Randbereichen soll
beibehalten werden, jedoch in eine städtebauliche Ordnung gefasst werden.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes weist
Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser aus.
Die
Weiterführung der Planung ist nicht mehr erforderlich, weil sich das
Planungsgebiet im Teilbereich B bereits zu großen Teilen entsprechend der im
Aufstellungsbeschluss formulierten Planungsziele entwickelt hat und Konflikte
mit angrenzenden Nutzungen nicht zu erkennen sind. Die mit der Planung
angestrebte städtebauliche Steuerung des Wohnungsbaus und der Mischnutzungen in
den Randbereichen ist bereits überwiegend erreicht worden, der Schutz der
Landschaft konnte bereits ohne förmliche Planung gewährleistet werden.
Somit
soll der Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 14 für den Teilbereich B aufgehoben werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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764,1 kB
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