Antrag - 05/SVV/0208

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Bei Zwangsräumungen von Wohnungen, die durch das Amtsgericht dem Sozialamt Potsdam angezeigt wurden, soll ein Mitarbeiter des Sozialamtes Potsdam beim Räumungstermin anwesend sein, sofern nicht vorher die Sicherung von Ersatzwohnraum verbindlich erfolgt ist.

 

2. Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Sicherung gegen Obdachlosigkeit auszubauen. Dazu sind die verschiedenen freien Träger im Bereich Soziales einzubeziehen. Der Stadtverordnetenversammlung ist dazu bis zur Sitzung im August 2005 ein Konzept vorzulegen.

 

3. Bei von Zwangsräumung Bedrohten soll der Sozialermittler eingesetzt werden, um festzustellen – sofern dies nicht über die übliche Kontaktaufnahme abgesichert werden kann -, ob die Betroffenen überhaupt in der Lage und Verfassung sind, sich selbst zu helfen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Zuge der Debatte um den Tod eines Menschen, der seine Wohnung durch eine Zwangsräumung verloren hatte, wurde deutlich, daß der jetzige Schutz vor Obdachlosigkeit Lücken aufweist, die nicht bestehen bleiben dürfen.

 

Nach unserer Recherche im Sozialamt mußten wir feststellen, daß bis zu 10 % der Betroffenen keinen Kontakt zum Sozialamt aufnehmen und damit nicht geklärt werden kann, ob eine Hilfebedürftigkeit besteht. Bei ca. 250 Zwangsräumungen im Jahr ist zu befürchten, daß noch weitere Menschen aufgrund von Wohnungsverlust umkommen werden.

 

Die Wohnung eines Menschen ist nicht umsonst durch die Landesverfassung besonders geschützt. Wenn dieser Verfassungsartikel nicht nur Stoff für Sonntagsreden bleiben soll, darf es sich nicht wiederholen, daß jemand, der sich offensichtlich nicht selbst helfen konnte, nach einer Zwangsräumung sich selbst überlassen bleibt. Unsere Fraktion beantragt deshalb die oben aufgeführten Punkte.

 

Durch die Anwesenheit von Angestellten des Sozialamtes kann verbindlich geklärt werden, ob jemand nach einer Zwangsräumung Hilfe benötigt oder nicht. Da nachvollziehbar ist, daß die Personalkapazitäten des Sozialamtes begrenzt sind, soll diese Begleitung nur erfolgen, wenn nicht im Vorfeld eine verbindliche Lösung vereinbart werden konnte. Die Kontaktaufnahme im Vorfeld kann jedoch intensiv durch schon vorhandene Kapazitäten des Sozialamts übernommen werden. Dies ist ein Bereich, in dem der ohnehin umstrittene Sozialermittler sinnvoll und zum Wohle der zu betreuenden Menschen eingesetzt werden kann.

 

Verbesserungswürdig ist auch die Infrastruktur zur Hilfe für Obdachlose. Es ist sehr fraglich, ob Menschen, die vormittags zwangsgeräumt wurden und sich im Verlauf des Tages erfolglos um eine vorläufige Bleibe bei Bekannten oder Freunden bemüht haben, dann am späten Nachmittag oder frühen Abend noch herausbekommen, wo sich 1. das Obdachlosenheim befindet und 2. wie es mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Um Todesfälle durch Erfrieren in Zukunft zu vermeiden ist eine zentral gelegene und auch zu Fuß gut erreichbare Notunterkunft nötig und nicht ein „Sozialdorf“, das durch öffentliche Verkehrsmittel kaum erschlossen am äußersten Rand des Stadtgebietes liegt.

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