Antrag - 05/SVV/0208
Grunddaten
- Betreff:
-
Zwangsräumungen von Wohnraum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.04.2005
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04.05.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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19.04.2005
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Bei
Zwangsräumungen von Wohnungen, die durch das Amtsgericht dem Sozialamt Potsdam
angezeigt wurden, soll ein Mitarbeiter des Sozialamtes Potsdam beim
Räumungstermin anwesend sein, sofern nicht vorher die Sicherung von
Ersatzwohnraum verbindlich erfolgt ist.
2. Darüber hinaus
wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Sicherung gegen Obdachlosigkeit
auszubauen. Dazu sind die verschiedenen freien Träger im Bereich Soziales
einzubeziehen. Der Stadtverordnetenversammlung ist dazu bis zur Sitzung im
August 2005 ein Konzept vorzulegen.
3. Bei von
Zwangsräumung Bedrohten soll der Sozialermittler eingesetzt werden, um
festzustellen – sofern dies nicht über die übliche Kontaktaufnahme abgesichert
werden kann -, ob die Betroffenen überhaupt in der Lage und Verfassung sind,
sich selbst zu helfen.
Erläuterung
Begründung:
Im Zuge der Debatte um den Tod eines Menschen, der seine
Wohnung durch eine Zwangsräumung verloren hatte, wurde deutlich, daß der
jetzige Schutz vor Obdachlosigkeit Lücken aufweist, die nicht bestehen bleiben
dürfen.
Nach unserer Recherche im Sozialamt mußten wir feststellen,
daß bis zu 10 % der Betroffenen keinen Kontakt zum Sozialamt aufnehmen und
damit nicht geklärt werden kann, ob eine Hilfebedürftigkeit besteht. Bei ca.
250 Zwangsräumungen im Jahr ist zu befürchten, daß noch weitere Menschen
aufgrund von Wohnungsverlust umkommen werden.
Die Wohnung eines Menschen ist nicht umsonst durch die
Landesverfassung besonders geschützt. Wenn dieser Verfassungsartikel nicht nur
Stoff für Sonntagsreden bleiben soll, darf es sich nicht wiederholen, daß
jemand, der sich offensichtlich nicht selbst helfen konnte, nach einer
Zwangsräumung sich selbst überlassen bleibt. Unsere Fraktion beantragt deshalb
die oben aufgeführten Punkte.
Durch die Anwesenheit von Angestellten des Sozialamtes kann
verbindlich geklärt werden, ob jemand nach einer Zwangsräumung Hilfe benötigt
oder nicht. Da nachvollziehbar ist, daß die Personalkapazitäten des Sozialamtes
begrenzt sind, soll diese Begleitung nur erfolgen, wenn nicht im Vorfeld eine
verbindliche Lösung vereinbart werden konnte. Die Kontaktaufnahme im Vorfeld
kann jedoch intensiv durch schon vorhandene Kapazitäten des Sozialamts
übernommen werden. Dies ist ein Bereich, in dem der ohnehin umstrittene
Sozialermittler sinnvoll und zum Wohle der zu betreuenden Menschen eingesetzt
werden kann.
Verbesserungswürdig
ist auch die Infrastruktur zur Hilfe für Obdachlose. Es ist sehr fraglich, ob
Menschen, die vormittags zwangsgeräumt wurden und sich im Verlauf des Tages
erfolglos um eine vorläufige Bleibe bei Bekannten oder Freunden bemüht haben,
dann am späten Nachmittag oder frühen Abend noch herausbekommen, wo sich 1. das
Obdachlosenheim befindet und 2. wie es mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
ist. Um Todesfälle durch Erfrieren in Zukunft zu vermeiden ist eine zentral
gelegene und auch zu Fuß gut erreichbare Notunterkunft nötig und nicht ein
„Sozialdorf“, das durch öffentliche Verkehrsmittel kaum erschlossen am
äußersten Rand des Stadtgebietes liegt.