Antrag - 05/SVV/0217

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Zurückgestellte Anträge werden nur dann wieder auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung gesetzt, wenn der Antragsteller es verlangt.

 

 

Anträge, die in einen oder mehrere Ausschüsse verwiesen wurden, und zu denen nicht alle geforderten Ausschussvoten vorliegen, werden nur dann auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung gesetzt, wenn der Antragsteller die abschließende Entscheidung verlangt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Eine straffere Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlungen ist dringend geboten.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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