Anfrage - 05/SVV/0304

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der letzten Sitzung des Behindertenbeirates war der sogenannte „Beschluss von Barcelona“ ein Thema.

Dahinter verbirgt sich eine Erklärung der Teilnehmerländer, die Städte für Behinderte barrierefrei zu machen.

 

Da Deutschland, und natürlich auch Potsdam davon betroffen ist, frage ich den Oberbürgermeister:

 

Wie weit ist die Stadt Potsdam mit der Umsetzung der Ziele der Konferenz von Barcelona, Barrierefreiheit in der Stadt herzustellen?

 

 

Antwort:

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass alle Planungen zum Ausbau von Verkehrsanlagen gemäß den gültigen Richtlinien durchgeführt werden. Es wird auf die Einhaltung der DIN 18024-1 gedrungen. Für innerstädtische Erschließungsstraßen gilt die EAE 85/95 (Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen). Bei Hauptverkehrsstraßen wird die EAHV 93 (Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrstraßen ) zu Grunde gelegt. Die darin enthaltenen Entwurfsgrundlagen zielen auf die behindertengerechte Gestaltung der Verkehrsanlagen ab. Dies betrifft im Wesentlichen die Anforderungen an Gehwege, Rampen und Querungsstellen an Knotenpunkten. Bei Treppenanlagen wird besondere Aufmerksamkeit auf die eigentliche konstruktive Gestaltung gelegt und zudem auf die Anlage von zusätzlichen Rampen.

Im Rahmen der ÖPNV-Entwicklung werden die Bushaltestellen sukzessive behindertengerecht umgebaut. Dies betrifft die Anordnung von ausreichend hohen Bordauftritten, so dass der Zugang zu den Unterflurbussen ohne Höhendifferenz erfolgen kann. Zudem erfolgt hier der Einbau von Blindenleitplatten und die Realisierung von Fußgängerquerungen. Ca. 60 % der Haltestellen sind zufriedenstellend ausgebaut.

 

Ähnliches gilt für die Straßenbahnhaltestellen, die sich jedoch in der Baulast der ViP, Verkehrsbetriebe Potsdam GmbH, befinden. Der Ausbau behindertengerechter Haltestellen am Stadthaus, am Nauener Tor und in der Charlottenstraße ist weiter in Planung, aber auf Grund fehlender finanzieller Mittel kurzfristig nicht umsetzbar.

 

Es existiert eine Bestandsaufnahme „Barrierefreies Wegenetz“, die in Verbindung mit der BUGA 2001 in Potsdam erstellt wurde.  An der sukzessiven Umsetzung wurde zum Einem über die laufenden Investitionen und zum Anderen über Mittel des Verwaltungshaushaltes gearbeitet.

Durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erfolgen regelmäßige Veröffentlichungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, speziell in Verbindung mit der Barrierefreiheit über die Broschüre „direkt“. Die Inhalte finden Berücksichtigung in den aktuell laufenden Planungen.

 

Zudem bestehen regelmäßige Kontakte zur „Beratungs- und Informationsstelle für Blinde und Sehbehinderte Sozialwerk Potsdam e.V.“ und dem „Potsdamer Behindertenverband e.V.“, um Prioritäten in der Bearbeitung abzuklären. Der Behindertenbeauftragte der Stadt wird in die laufenden Planungen einbezogen.

 

Aus Sicht des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen wurde in der Vergangenheit ein großer Schritt zur Barrierefreiheit  der kommunalen Anlagen in der Stadt Potsdam getan, so dass weite Bereiche behindertengerecht hergestellt sind. Die zukünftigen Prioritäten werden mit dem Behindertenbeauftragten und dem o.g. e.V. abgestimmt und gemäß den Möglichkeiten des städtischen Haushaltes weiter umgesetzt. In naher Zukunft wird über die Maßnahme L40 die behindertengerechte Anbindung der Straßenbahnhaltestelle Zentrum Ost/Nuthestraße realisiert.

 

Die in der letzten Woche übergebene Fußgängerbrücke über die Nuthestraße unterliegt nicht der Baulastträgerschaft der Stadt, sondern des Landkreises. Sie konnte nicht behindertengerecht ausgebaut werden, weil die Verantwortlichen des Ortes Güterfelde die notwendigen Flächen nicht verkauften. Daher musste das Bauwerk mit der platzsparenden Treppenlösung realisiert werden.

 

Auch Gebäude einzelner Landesministerien unterliegen nicht der Zuständigkeit der Stadt.

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Erläuterung

 

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