Anfrage - 05/SVV/0304
Grunddaten
- Betreff:
-
"Beschluss von Barcelona"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Volkmar Näder, Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.05.2005
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Beschlussvorschlag
Auf der
letzten Sitzung des Behindertenbeirates war der sogenannte „Beschluss von
Barcelona“ ein Thema.
Dahinter
verbirgt sich eine Erklärung der Teilnehmerländer, die Städte für Behinderte
barrierefrei zu machen.
Da
Deutschland, und natürlich auch Potsdam davon betroffen ist, frage ich den
Oberbürgermeister:
Wie weit
ist die Stadt Potsdam mit der Umsetzung der Ziele der Konferenz von Barcelona,
Barrierefreiheit in der Stadt herzustellen?
Antwort:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass alle Planungen zum Ausbau von Verkehrsanlagen gemäß den gültigen Richtlinien durchgeführt werden. Es wird auf die Einhaltung der DIN 18024-1 gedrungen. Für innerstädtische Erschließungsstraßen gilt die EAE 85/95 (Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen). Bei Hauptverkehrsstraßen wird die EAHV 93 (Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrstraßen ) zu Grunde gelegt. Die darin enthaltenen Entwurfsgrundlagen zielen auf die behindertengerechte Gestaltung der Verkehrsanlagen ab. Dies betrifft im Wesentlichen die Anforderungen an Gehwege, Rampen und Querungsstellen an Knotenpunkten. Bei Treppenanlagen wird besondere Aufmerksamkeit auf die eigentliche konstruktive Gestaltung gelegt und zudem auf die Anlage von zusätzlichen Rampen.
Im Rahmen
der ÖPNV-Entwicklung werden die Bushaltestellen sukzessive behindertengerecht
umgebaut. Dies betrifft die Anordnung von ausreichend hohen Bordauftritten, so
dass der Zugang zu den Unterflurbussen ohne Höhendifferenz erfolgen kann. Zudem
erfolgt hier der Einbau von Blindenleitplatten und die Realisierung von
Fußgängerquerungen. Ca. 60 % der Haltestellen sind zufriedenstellend ausgebaut.
Ähnliches
gilt für die Straßenbahnhaltestellen, die sich jedoch in der Baulast der ViP,
Verkehrsbetriebe Potsdam GmbH, befinden. Der Ausbau behindertengerechter
Haltestellen am Stadthaus, am Nauener Tor und in der Charlottenstraße ist
weiter in Planung, aber auf Grund fehlender finanzieller Mittel kurzfristig
nicht umsetzbar.
Es
existiert eine Bestandsaufnahme „Barrierefreies Wegenetz“, die in Verbindung
mit der BUGA 2001 in Potsdam erstellt wurde. An der sukzessiven Umsetzung wurde zum Einem über die
laufenden Investitionen und zum Anderen über Mittel des Verwaltungshaushaltes
gearbeitet.
Durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen erfolgen regelmäßige Veröffentlichungen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, speziell in Verbindung mit der
Barrierefreiheit über die Broschüre „direkt“. Die Inhalte finden
Berücksichtigung in den aktuell laufenden Planungen.
Zudem
bestehen regelmäßige Kontakte zur „Beratungs- und Informationsstelle für Blinde
und Sehbehinderte Sozialwerk Potsdam e.V.“ und dem „Potsdamer
Behindertenverband e.V.“, um Prioritäten in der Bearbeitung abzuklären. Der
Behindertenbeauftragte der Stadt wird in die laufenden Planungen einbezogen.
Aus Sicht
des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen wurde in der Vergangenheit ein
großer Schritt zur Barrierefreiheit
der kommunalen Anlagen in der Stadt Potsdam getan, so dass weite
Bereiche behindertengerecht hergestellt sind. Die zukünftigen Prioritäten
werden mit dem Behindertenbeauftragten und dem o.g. e.V. abgestimmt und gemäß
den Möglichkeiten des städtischen Haushaltes weiter umgesetzt. In naher Zukunft
wird über die Maßnahme L40 die behindertengerechte Anbindung der
Straßenbahnhaltestelle Zentrum Ost/Nuthestraße realisiert.
Die in der letzten Woche übergebene Fußgängerbrücke über die Nuthestraße unterliegt nicht der Baulastträgerschaft der Stadt, sondern des Landkreises. Sie konnte nicht behindertengerecht ausgebaut werden, weil die Verantwortlichen des Ortes Güterfelde die notwendigen Flächen nicht verkauften. Daher musste das Bauwerk mit der platzsparenden Treppenlösung realisiert werden.
Auch
Gebäude einzelner Landesministerien unterliegen nicht der Zuständigkeit der
Stadt.