Anfrage - 05/SVV/0306

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Auf welcher Grundlage erhebt die Stadtverwaltung Gebühren für Gastlieger an städtischen Bootsplätzen?

 

 

Antwort:

 

Die Nachfragen in anderen Städten und Bootsanlegeplätzen haben eine durchschnittliche Tagesliegegebühr in Höhe von ca.10,00 € ergeben. Darin enthalten sind aber Serviceleistungen, wie Elektro-  und Frischwasserversorgung direkt an den Steganlagen, getrennte Dusch- und WC- Bereiche und durchgängige personelle Betreuung der Objekte auf den Bootsplätzen.

Auf der seit dem 01.01.2005 durch den KIS übernommenen Anlage „Bootsplatz Kiewitt 33a“ ist nur eine Dusche und ein nicht den Normen entsprechendes WC vorhanden.

Eine Versorgung der Gastanlieger mit Elektroenergie ist nur beschränkt möglich, hier hat der KIS bereits mit Verbesserungen begonnen und zusätzliche Anschlussmöglichkeiten hergestellt.

Nach einer weiteren Verbesserung der Gesamtsituation auf dem Bootsanlegeplatz wird eine Gebührenerhöhung zu einem ortsüblichen und vergleichbaren Wert erfolgen.

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Erläuterung

 

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