Anfrage - 05/SVV/0306
Grunddaten
- Betreff:
-
Bootsanlegergebühren für Gäste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Volkmar Näder, Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.05.2005
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Beschlussvorschlag
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Auf
welcher Grundlage erhebt die Stadtverwaltung Gebühren für Gastlieger an
städtischen Bootsplätzen?
Antwort:
Die
Nachfragen in anderen Städten und Bootsanlegeplätzen haben eine
durchschnittliche Tagesliegegebühr in Höhe von ca.10,00 € ergeben. Darin
enthalten sind aber Serviceleistungen, wie Elektro- und Frischwasserversorgung direkt an den Steganlagen,
getrennte Dusch- und WC- Bereiche und durchgängige personelle Betreuung der
Objekte auf den Bootsplätzen.
Auf der
seit dem 01.01.2005 durch den KIS übernommenen Anlage „Bootsplatz Kiewitt 33a“
ist nur eine Dusche und ein nicht den Normen entsprechendes WC vorhanden.
Eine
Versorgung der Gastanlieger mit Elektroenergie ist nur beschränkt möglich, hier
hat der KIS bereits mit Verbesserungen begonnen und zusätzliche
Anschlussmöglichkeiten hergestellt.
Nach
einer weiteren Verbesserung der Gesamtsituation auf dem Bootsanlegeplatz wird
eine Gebührenerhöhung zu einem ortsüblichen und vergleichbaren Wert erfolgen.