Beschlussvorlage - 05/SVV/0328

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 2 SGB VIII soll auf Antrag die kommunale Kita „Am Storchennest“, Am Geiselberg 12 im OT Golm in die freie Trägerschaft der Brandenburgischen Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.V. LSB SportService Brandenburg gGmbH übergeben werden.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem o.g. Träger die Überleitungsverhandlungen zu führen. Bei den Verhandlungen mit dem freien Träger soll die Verwaltung darauf hinwirken, dass die zum Betrieb notwendigen Personalstellen durch Personal der Landeshauptstadt Potsdam besetzt werden.

 

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, betriebsbedingte Kündigungen gem. § 53 BAT-O und § 50 BMT-G-O gegenüber den Beschäftigten auszusprechen, die dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf den Träger gem. § 613 a Abs. 6 BGB widersprechen, soweit der Personenkreis nicht innerhalb der Stadtverwaltung auf freien, der Qualifikation und der Vergütungsgruppe entsprechenden Stellen beschäftigt werden kann.

 

  1. Die Genehmigung von 2 außerplanmäßigen Ausgaben zur Sicherstellung der weiteren Finanzierung der Personal- /Betriebskosten sowie Mietzahlungen an den freien Träger, gemäß Anlage 1.

 

Die in den Anlagen genannten Zuschüsse sind die Obergrenzen der Finanzierung der o.g. Kita in freier Trägerschaft für 2005.

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß Beschluss der SVV vom 02.06.04 (04/SVV/0365)  „Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur Anpassung des Platzangebotes an eine bedarfsgerechte Versorgung ..“ werden in der Stadt Potsdam insgesamt 79 Kitas von 36 Trägern betrieben.

Davon betreibt die Stadt Potsdam als kommunaler Träger 4 Kitas.

 

Da die Stadt Potsdam sich in den letzten Jahren zunehmend auf die Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben zurückzieht, strebt das Jugendamt im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat Golm, den Beschäftigten und der Mehrheit der Eltern in der kommunalen Kita,  die Überleitung dieser Einrichtung in die freie Trägerschaft der “Brandenburgischen Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.V. LSB SportService Brandenburg“ gGmbH,  an.  Dem Jugendamt liegen aus der Einrichtung positive schriftliche Willensbekundungen von den Mitarbeiterinnen , dem Kita-Ausschuss-Vorsitzenden und dem Träger zum Betriebsübergang vor.

 

Diese Absicht wurde am 18.03.04 im Jugendhilfeausschuss und gegenüber der Kleinen Liga bekannt

gemacht. Ausgehend davon soll die genannte Kita auf Antrag  (§ 25a GemHV) an den im Beschlusstext genannten Träger in die freie Trägerschaft wechseln. Die Rechtsgrundlage dafür ist der § 4 (2) SGB VIII, in dem es heißt: „Soweit geeignete Einrichtungen .. von ... Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden ..., soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen“.

 

Die Überleitung der Mitarbeiterinnen erfolgt gemäß § 613a BGB. Alle erforderlichen Angaben des freien Trägers sowie deren eingereichte Konzeption wurde gemäß §§ 3 und 14 Kita-Gesetz geprüft und liegt im Jugendamt zur Einsicht vor. In einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Golm hat der freie Träger sein Konzept interessierten Eltern und Bürgern des OT Golm vorgestellt und erläutert.

 

Am 17.02.2005 hat der Ortsbeirat Golm den Beschluss gefasst,  die kommunale Kita „Am Storchennest“ in die freie Trägerschaft der “Brandenburgischen Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.V. LSB SportService Brandenburg“ gGmbH zu geben.

 

Zur Regelung aller erforderlichen Modalitäten der Überleitung und der Betreibung der Einrichtung werden Verträge mit dem Träger  (Betriebsüberlassungs- und Mietvertrag) abgeschlossen.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Stadt Potsdam als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt dem freien Träger, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2005,  auf Antrag Zuschüsse gemäß § 16 Abs. 2 des Kita- Gesetzes.

 

Anwendung findet die Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe- KITA Richtlinie- Vorlage: 02/SVV/0374 vom 06.11.2002, letzte Änderung vom 01.09.2004.

 

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Anlagen

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