Beschlussvorlage - 05/SVV/0231

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan 5809-003 (nachfolgend B-Plan Nr. 14) „Bornstedt-Kirschallee“ wird für den Teilbereich A in den Grenzen:

im Süden: südliche Grenze des Flurstücks 319, östliche Straßenbegrenzungslinie des Fliederweges, südliche Grenze der Flurstück 325/22, 325/44

im Westen:            östliche Straßenbegrenzungslinie des Habichtweges

im Norden:            nördliche Grenze der Flurstücke 325/47, 325/44, 325/22, 325/20, 327

im Osten: westliche Straßenbegrenzungslinie der Kirschallee

weitergeführt.

 

2. Das Aufstellungsverfahren zum o.g. Bebauungsplan wird für den Teilbereich B beendet. Der Aufstellungsbeschluss vom 03.07.1991 wird für diesen Teilbereich aufgehoben.

 

Die Begrenzung der Teilbereiche A und B ist dem beigefügten Lageplan bzw. der Flurkarte zu entnehmen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 14 /Teilbereich A

und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Teilbereich B

 

zu 1.

Fortführung des Aufstellungsverfahrens im Teilbereich A

Der Teilbereich A des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 14 liegt im Geltungsbereich der Entwicklungssatzung Bornstedter Feld. Der Beschluss zur Aufstellung und die Bearbeitung des B-Plan-Entwurfes erfolgte vor Inkrafttreten der Entwicklungssatzung im Februar 1993. Während im südlichen Teilbereich B die Bebauungsmöglichkeiten im Wesentlichen in Anspruch genommen wurden, sind im Teilbereich A noch Potentiale für den Wohnungsneubau vorhanden. Die Bebauungsmöglichkeiten sollen sich auch in diesem Bereich an den vorhandenen Gebäudebestand orientieren.

Planungsrechtlich gesichert werden soll zudem eine Durchwegung des Quartiers zwischen der Kirschallee und dem Habichtweg.

Die Überarbeitung des Entwurfes dient der Präzisierung der Entwicklungsziele in diesem Bereich.

 

 

zu 2.

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Teilbereich B

Als Planungsziele für den Bebauungsplanes Nr. 14 „Bornstedt- Kirschallee“ sind im Aufstellungsbeschluss die weitere Nutzung eines prinzipiell besiedelten Raumes zum Zwecke des Wohnungsneubaues formuliert. Art und Maß der baulichen Nutzung sind danach so festzulegen, dass der landschaftskulturelle Wert des Nordraumes nicht beeinträchtigt wird. Die Mischnutzung in den Randbereichen soll beibehalten werden, jedoch in eine städtebauliche Ordnung gefasst werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes weist  Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser aus.

Die Weiterführung der Planung ist nicht mehr erforderlich, weil sich das Planungsgebiet im Teilbereich B bereits zu großen Teilen entsprechend der im Aufstellungsbeschluss formulierten Planungsziele entwickelt hat und Konflikte mit angrenzenden Nutzungen nicht zu erkennen sind. Die mit der Planung angestrebte städtebauliche Steuerung des Wohnungsbaus und der Mischnutzungen in den Randbereichen ist bereits überwiegend erreicht worden, der Schutz der Landschaft konnte bereits ohne förmliche Planung gewährleistet werden.

 

Somit soll der Aufstellungsbeschluss zum  Bebauungsplan Nr. 14 für den Teilbereich B aufgehoben werden.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung des Bebauungsplanes erfolgt durch den Treuhänder aus dem Treuhandvermögen.

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Anlagen

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