Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0264

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß § 81 (1) GO bedürfen erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen sind sie der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben.

 

In der Anlage übergebe ich die im Verantwortungsbereich der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen ( Geschäftsbereich 4) getätigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für den Zeitraum 01.09.2004 – 31.12.2004.

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...