Beschlussvorlage - 05/SVV/0266

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2003 des  

Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung wird dieser beschlossen.

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 120.971,70 € ist
    a) für investive Maßnahmen zur Einstellung in die zweckgebundene Rücklage

        (60.971,70 €) und

    b) zur Abführung an den städtischen Haushalt (60.000,00 €) zu verwenden.

3. Der Werkleitung des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung, vertreten durch den Werkleiter,

          Herrn Hans-Joachim Schwanke und den stellvertretenden Werkleiter, Herrn Norbert

          Schultz, wird für das Wirtschaftsjahr 2003 Entlastung erteilt.

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Erläuterung

S. 1

Begründung zur StVV-Vorlage

Feststellung des Jahresabschlusses 2003 des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung der LHP

 

Begründung:

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gemäß § 7 Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) beschließt die Stadtverordneten-versammlung unbeschadet des § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung.

 

Prüfung durch den Landesrechnungshof

 

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung zum 31. Dezember 2003 wurde von der DEUTRAG Treuhand-Revision-Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft im Auftrag des Landesrechnungshofes Brandenburg geprüft und mit nachfolgendem (gekürzten) Bestätigungsvermerk vom 06. Juli 2004 versehen:

 

„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss der Stadtbeleuchtung Potsdam (Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam) zum 31. Dezember 2003 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Bei der Prüfung wurden auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushalts-grundsätzegesetz (HGrG) i.V.m. § 6 Verordnung über die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (Jahresabschlussprüfungsverordnung (JapV)) beachtet. Es wird seitens der DEUTRAG eingeschätzt, dass die Geschäfte mit erforderlicher Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Satzungsbestimmungen und der Eigenbetriebsverordnung geführt wurden.

 

Schwerpunkte des Prüfprogramms waren:

- Werthaltigkeit der aktivierten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der unfertigen Erzeugnisse,

- Beurteilung der Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,

- Vollständigkeit und Bewertung von Rückstellungen,

- Plausibilität der Prämissen und Prognosen im Lagebericht,

- Bestätigungen Dritter für Kundenforderungen und Lieferantenverbindlichkeiten (diese wurden nach der sogenannten positiven Methode eingeholt),

- Einhaltung der Vorschriften zur Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer.

- Im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG wurde der Schwerpunkt auf das Rechnungswesen, das Informationssystem, das Controlling, ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven gelegt.

 

- Abschlussposten, bei denen sich nicht auf überprüfte Geschäftsprozesse gestützt werden konnte,  wurden durch Saldenabstimmungen sowie die Analyse von Bewegungen kurz vor oder nach dem Bilanzstichtag unter Heranziehungen von vertraglichen Unterlagen, Schriftwechsel u.a. geprüft.

Der vollständige Jahresabschlussbericht liegt im Bereich Beteiligungsmanagement vor.

S. 2

Begründung zur StVV-Vorlage

Feststellung des Jahresabschlusses 2003 des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung der LHP

 

 

Wesentliche Aussagen aus dem Prüfbericht der DEUTRAG und dem Lagebericht

 

Darstellung des Geschäftsverlaufes und Lage des Eigenbetriebes

Der Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung Potsdam führt die Wartung, Instandsetzung, Rekonstruktion, den Neubau von Straßenbeleuchtungsanlagen, Lichtsignalanlagen, innenbeleuchteten Verkehrszeichen, Parkscheinautomaten und Parkleitsystemen im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) durch.

 

Es wurden Umsatzerlöse im Hoheitsbereich in Höhe von 1.582 T€ (Vj. 1.605 T€) und im gewerblichen Bereich in Höhe von 488 T€ erzielt. Das entspricht einer Umsatzerlössteigerung im gewerblichen Bereich von 332,3 T€ im Vergleich zum Vorjahr (Vj. 155,7 T€).

 

Wirtschaftliche Verhältnisse/Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

Die Vermögenslage hat sich nur unwesentlich verändert. Die bilanzielle Eigenkapitalquote hat sich von 88% auf 91% verbessert. Die flüssigen Mittel decken die finanziellen Verpflichtungen.

 

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt 291 T€ und hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht. Insgesamt sind zum Bilanzstichtag ausreichende finanzielle Mittel (=37% der Bilanzsumme) vorhanden. Diese übersteigen das kurzfristige Fremdkapital um 703 T€.

 

Die Ertragslage des Eigenbetriebes ist ausgeglichen. Das Betriebsergebnis ist mit 4% (Vj. –2%) der Gesamtleistung positiv. Dies ist im Wesentlichen auf die Umsatzsteigerung im gewerblichen Bereich zurückzuführen.

 

Die Prüfung hat keine besonderen Feststellungen ergeben, die aus Sicht des Wirtschaftsprüfers, Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geben könnten.

 

Rechnungswesen/Bilanzierung und Bewertung

Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.

 

Die weiteren vom Wirtschaftsprüfer geprüften Unterlagen (Kostenrechnung, Nachkalkulation von Aufträgen, Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam u.a.) und die aus ihnen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.

 

Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach Feststellung der Wirtschaftsprüfer den gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.

 

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256 und der §§ 263 bis 288 HGB und den Sondervorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigV) aufgestellt und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Aufbauend auf der geprüften Vorjahresbilanz wurde der vorliegende Jahresabschluss ordnungsgemäß aus den Zahlen der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen entwickelt. Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet.

 


 

S. 3

Begründung zur StVV-Vorlage

Feststellung des Jahresabschlusses 2003 des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung der LHP

 
Lagebericht

Entsprechend den Feststellungen des Wirtschaftsprüfers entspricht der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften. Er steht mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang und vermittelt insgesamt  eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes. Die Prüfung nach § 317 Abs. 2 Satz 2 HGB führte zu dem Ergebnis, dass im Lagebericht die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt und die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB und nach § 22 Abs. 2 EigV vollständig und richtig sind.

 

 

Bilanz

Die Bilanzsumme zum 31.12.2003 beträgt 2.557 T€ (Vj. 2.512 T€).

 

Das Anlagevermögen beträgt 1.106 T€ (entspricht 43% der Bilanzsumme). Dieses hat sich um 52 T€ gegenüber dem Vorjahr vermindert (Vorjahr 1.158 T€ (46% der Bilanzsumme)), da die Investitionen geringer als die Abschreibungen waren.

 

Das Eigenkapital beträgt 2.322 T€ (entspricht 91% der Bilanzsumme). Dieses hat sich gegenüber dem Vorjahr (2.208 T€ (88% der Bilanzsumme)) um 114 T€ erhöht, resultierend aus dem Jahresüberschuss 2003 i.H.v. 121 T€ abzüglich der Abführung an den städtischen Haushalt (7 T€) für das Jahr 2002.

 

 

Gewinn- und Verlustrechnung

Im Geschäftsjahr 2003 wurden Umsatzerlöse i.H.v. 2.070.025,49 € erwirtschaftet, davon 1.582.034,96 € im Hoheitsbetrieb und 487.990,53 € im Gewerbebetrieb.

 

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt 125.845,89 €, davon aus dem Hoheitsbetrieb 100.800,67 € und aus dem Gewerbebetrieb 25.045,22 €.

 

 

Ertragslage

Da die Gesamtleistung im hoheitlichen und gewerblichen Bereich (2.102 T€) gegenüber dem Vorjahr (1.880 T€) deutlich um 12% gestiegen ist, ergab sich insgesamt ein positives Betriebsergebnis.

Der Material- und Leistungsaufwand (784 T€) erhöhte sich 2003 um 8% gegenüber dem Vorjahr (725 T€).

Damit konnte in 2003 ein um 14% verbessertes Rohergebnis i.H.v. 1.318 T€ (Vj. 1.155 T€) erzielt werden.

 

 

Jahresergebnis/ Ergebnisverwendung

Zum 31. Dezember 2003 weist die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes einen Jahresgewinn in Höhe von 120.971,70aus.

 

 

Liquidität

Die ausreichende Zahlungsfähigkeit war im Laufe des Geschäftsjahres jederzeit gegeben. 

 

 
Wirtschaftsplanabwicklung Plan/Ist- Vergleich

Der Eigenbetrieb hat der LHP den Wirtschaftsplan 2003 vorgelegt, der mit gesondertem Feststellungsbeschluss gemäß § 7 Nr. 3 EigV von der Stadtverordnetenversammlung der LHP am
05. März 2003 festgestellt wurde.

 

 


 

S. 4

Begründung zur StVV-Vorlage

Feststellung des Jahresabschlusses 2003 des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung der LHP

 

 

Nachfolgend sind in zusammengefasster Form die Ansätze des Erfolgsplanes den Ist-Zahlen gegenübergestellt sowie die daraus resultierenden Abweichungen dargestellt:

 

 

                                                    Plan                  Ist                      Abweichung

                                                    T€                      T€                      T€

Gesamtleistung (hoheitlicher Bereich)       1.983                 1.606                 - 377

Gesamtleistung (gewerblicher Bereich)    352                      496                         144

Sonstige Erträge                                        0                         36                          36

Zinsertrag                                                0                           19                            19

Summe Erträge                                2.335                 2.157                 - 178

 

Materialaufwand                                       996                         784                    - 212

Personalaufwand                                      992                         913                    -   79

Abschreibungen auf Anlagevermögen             160                      141                  -   19

Sonstige betriebliche Aufwendungen   187                         190                          3

Zinsaufwand                                          0                              3                             3

Steuern vom Einkommen und Ertrag               0                              2                             2

Sonstige Steuern                                       0                             2                              2

Summe Aufwand                              2.335                 2.036                 - 299

 

Jahresgewinn/Jahresverlust                     0                         121                      121

 

 

Entsprechend der geringeren als der geplanten Gesamtleistung ist auch der Materialaufwand ebenfalls geringer als geplant. Die sonstigen Erträge umfassen im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen, Umsatzsteuererstattungen sowie Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen und Material.

 

 

Aussagen über die weitere Entwicklung/ Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen

Die Wirtschaftsprüfer weisen in Erfüllung der Berichtspflicht i.S.d. § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB über Tatsachen, die den Bestand des geprüften Eigenbetriebes in seiner Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, darauf hin, dass der Bestand des Eigenbetriebes aus eigener finanzieller Kraft gefährdet ist, wenn nicht die LHP ausreichende finanzielle Mittel für die Rekonstruktion von Beleuchtungsanlagen zur Verfügung stellt. Dieser Sachverhalt wurde im Lagebericht ausgeführt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entsprechend § 7 Ziff. 4 EigV entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisverwendung.

 

Es wird vorgeschlagen, dass 60.000,00 € (entspricht knapp 50% des Jahrsgewinnes) an den städtischen Haushalt abgeführt werden.

 

 

Anlagen:

 

- Bilanz zum 31.12.2003

- Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2003 bis 31.12.2003

- Anhang

- Bestätigungsvermerk der DEUTRAG vom 06.07.2004

- Lagebericht zum 31.12.2003

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Vom Jahresgewinn 2003 soll ein Teilbetrag i.H.v. 60.000,00 € an den städtischen Haushalt abgeführt werden.

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Anlagen

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