Beschlussvorlage - 05/SVV/0266
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2003 des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
04.05.2005
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des
Jahresabschlusses 2003 des
Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung wird dieser beschlossen.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 120.971,70 € ist
a) für investive
Maßnahmen zur Einstellung in die zweckgebundene Rücklage
(60.971,70 €) und
b) zur Abführung an den städtischen Haushalt (60.000,00 €) zu verwenden.
3.
Der Werkleitung des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung, vertreten durch den
Werkleiter,
Herrn
Hans-Joachim Schwanke und den stellvertretenden Werkleiter, Herrn Norbert
Schultz,
wird für das Wirtschaftsjahr 2003 Entlastung erteilt.
Erläuterung
S. 1
Begründung zur StVV-Vorlage
Feststellung des Jahresabschlusses 2003 des Eigenbetriebes
Stadtbeleuchtung der LHP
Begründung:
Gesetzliche
Grundlagen
Gemäß § 7
Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) beschließt die
Stadtverordneten-versammlung unbeschadet des § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung
des Landes Brandenburg (GO) über die Feststellung des geprüften
Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der
Werkleitung.
Prüfung
durch den Landesrechnungshof
Der
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung zum 31. Dezember 2003 wurde
von der DEUTRAG Treuhand-Revision-Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft im Auftrag des
Landesrechnungshofes Brandenburg geprüft und mit nachfolgendem (gekürzten)
Bestätigungsvermerk vom 06. Juli 2004 versehen:
„Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt
der Jahresabschluss der Stadtbeleuchtung Potsdam (Eigenbetrieb der Landeshauptstadt
Potsdam) zum 31. Dezember 2003 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht gibt
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Bei der
Prüfung wurden auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2
Haushalts-grundsätzegesetz (HGrG) i.V.m. § 6 Verordnung über die
Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe
(Jahresabschlussprüfungsverordnung (JapV)) beachtet. Es wird seitens der
DEUTRAG eingeschätzt, dass die Geschäfte mit erforderlicher Sorgfalt und in
Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den
Satzungsbestimmungen und der Eigenbetriebsverordnung geführt wurden.
Schwerpunkte
des Prüfprogramms waren:
-
Werthaltigkeit der aktivierten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der
unfertigen Erzeugnisse,
-
Beurteilung der Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
-
Vollständigkeit und Bewertung von Rückstellungen,
-
Plausibilität der Prämissen und Prognosen im Lagebericht,
- Bestätigungen Dritter für Kundenforderungen und
Lieferantenverbindlichkeiten (diese wurden nach der sogenannten positiven
Methode eingeholt),
-
Einhaltung der Vorschriften zur Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer.
- Im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG wurde der Schwerpunkt
auf das Rechnungswesen, das Informationssystem, das Controlling, ungewöhnliche
Bilanzposten und stille Reserven gelegt.
- Abschlussposten, bei denen sich nicht auf überprüfte
Geschäftsprozesse gestützt werden konnte,
wurden durch Saldenabstimmungen sowie die Analyse von Bewegungen kurz
vor oder nach dem Bilanzstichtag unter Heranziehungen von vertraglichen
Unterlagen, Schriftwechsel u.a. geprüft.
Der
vollständige Jahresabschlussbericht liegt im Bereich Beteiligungsmanagement
vor.
S. 2
Begründung zur StVV-Vorlage
Feststellung des Jahresabschlusses 2003 des Eigenbetriebes
Stadtbeleuchtung der LHP
Wesentliche Aussagen aus dem Prüfbericht der DEUTRAG und dem Lagebericht
Darstellung des Geschäftsverlaufes und Lage des Eigenbetriebes
Der Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung Potsdam führt die Wartung,
Instandsetzung, Rekonstruktion, den Neubau von Straßenbeleuchtungsanlagen,
Lichtsignalanlagen, innenbeleuchteten Verkehrszeichen, Parkscheinautomaten und
Parkleitsystemen im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam (Fachbereich Grün- und
Verkehrsflächen) durch.
Es wurden Umsatzerlöse im Hoheitsbereich in Höhe von 1.582
T€ (Vj. 1.605 T€) und im gewerblichen Bereich in Höhe von 488 T€ erzielt. Das
entspricht einer Umsatzerlössteigerung im gewerblichen Bereich von 332,3 T€ im
Vergleich zum Vorjahr (Vj. 155,7 T€).
Wirtschaftliche Verhältnisse/Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung
Die Vermögenslage hat sich nur unwesentlich verändert. Die
bilanzielle Eigenkapitalquote hat sich von 88% auf 91% verbessert. Die
flüssigen Mittel decken die finanziellen Verpflichtungen.
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
beträgt 291 T€ und hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht. Insgesamt
sind zum Bilanzstichtag ausreichende finanzielle Mittel (=37% der Bilanzsumme)
vorhanden. Diese übersteigen das kurzfristige Fremdkapital um 703 T€.
Die Ertragslage des Eigenbetriebes ist ausgeglichen. Das Betriebsergebnis
ist mit 4% (Vj. –2%) der Gesamtleistung positiv. Dies ist im Wesentlichen
auf die Umsatzsteigerung im gewerblichen Bereich zurückzuführen.
Die Prüfung hat keine besonderen Feststellungen ergeben, die
aus Sicht des Wirtschaftsprüfers, Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung geben könnten.
Rechnungswesen/Bilanzierung und Bewertung
Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.
Die weiteren vom Wirtschaftsprüfer geprüften Unterlagen
(Kostenrechnung, Nachkalkulation von Aufträgen, Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam u.a.) und die aus
ihnen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen
entsprechen nach Feststellung der Wirtschaftsprüfer den gesetzlichen Vorschriften,
einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256 und der §§
263 bis 288 HGB und den Sondervorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigV)
aufgestellt und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Aufbauend auf der
geprüften Vorjahresbilanz wurde der vorliegende Jahresabschluss ordnungsgemäß
aus den Zahlen der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen entwickelt.
Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet.
S. 3
Begründung zur StVV-Vorlage
Feststellung des Jahresabschlusses 2003 des Eigenbetriebes
Stadtbeleuchtung der LHP
Lagebericht
Entsprechend den Feststellungen des Wirtschaftsprüfers
entspricht der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften. Er steht mit dem
Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang
und vermittelt insgesamt eine
zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes. Die Prüfung nach § 317
Abs. 2 Satz 2 HGB führte zu dem Ergebnis, dass im Lagebericht die wesentlichen
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt und die Angaben nach §
289 Abs. 2 HGB und nach § 22 Abs. 2 EigV vollständig und richtig sind.
Bilanz
Die Bilanzsumme zum 31.12.2003 beträgt 2.557 T€ (Vj.
2.512 T€).
Das Anlagevermögen beträgt 1.106 T€
(entspricht 43% der Bilanzsumme). Dieses hat sich um 52 T€ gegenüber dem
Vorjahr vermindert (Vorjahr 1.158 T€ (46% der Bilanzsumme)), da die
Investitionen geringer als die Abschreibungen waren.
Das Eigenkapital beträgt 2.322 T€ (entspricht 91% der
Bilanzsumme). Dieses hat sich gegenüber dem Vorjahr (2.208 T€ (88% der
Bilanzsumme)) um 114 T€ erhöht, resultierend aus dem Jahresüberschuss 2003
i.H.v. 121 T€ abzüglich der Abführung an den städtischen Haushalt (7 T€) für
das Jahr 2002.
Gewinn- und Verlustrechnung
Im Geschäftsjahr 2003 wurden Umsatzerlöse i.H.v.
2.070.025,49 € erwirtschaftet, davon 1.582.034,96 € im Hoheitsbetrieb und
487.990,53 € im Gewerbebetrieb.
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
beträgt 125.845,89 €, davon aus dem Hoheitsbetrieb 100.800,67 € und aus dem
Gewerbebetrieb 25.045,22 €.
Ertragslage
Da die Gesamtleistung im hoheitlichen und gewerblichen
Bereich (2.102 T€) gegenüber dem Vorjahr (1.880 T€) deutlich um 12% gestiegen
ist, ergab sich insgesamt ein positives Betriebsergebnis.
Der Material- und Leistungsaufwand (784 T€) erhöhte sich 2003 um 8% gegenüber dem Vorjahr (725 T€).
Damit konnte in 2003 ein um 14% verbessertes Rohergebnis i.H.v. 1.318 T€ (Vj. 1.155 T€) erzielt werden.
Jahresergebnis/
Ergebnisverwendung
Zum 31. Dezember 2003 weist die Gewinn- und
Verlustrechnung des Eigenbetriebes einen Jahresgewinn in Höhe von 120.971,70 € aus.
Liquidität
Die ausreichende Zahlungsfähigkeit war im Laufe des
Geschäftsjahres jederzeit gegeben.
Wirtschaftsplanabwicklung Plan/Ist- Vergleich
Der Eigenbetrieb hat der LHP den Wirtschaftsplan
2003 vorgelegt, der mit gesondertem Feststellungsbeschluss gemäß § 7 Nr. 3 EigV
von der Stadtverordnetenversammlung der LHP am
05. März 2003 festgestellt wurde.
S. 4
Begründung zur StVV-Vorlage
Feststellung des Jahresabschlusses 2003 des Eigenbetriebes
Stadtbeleuchtung der LHP
Nachfolgend sind in zusammengefasster Form die
Ansätze des Erfolgsplanes den Ist-Zahlen gegenübergestellt sowie die
daraus resultierenden Abweichungen dargestellt:
Plan Ist Abweichung
T€ T€ T€
Gesamtleistung (hoheitlicher Bereich) 1.983 1.606 - 377
Gesamtleistung (gewerblicher Bereich)
352 496 144
Sonstige Erträge 0 36 36
Zinsertrag 0 19 19
Summe Erträge 2.335 2.157 - 178
Materialaufwand 996 784 - 212
Personalaufwand 992 913 - 79
Abschreibungen auf Anlagevermögen 160 141 - 19
Sonstige betriebliche Aufwendungen
187 190 3
Zinsaufwand 0 3 3
Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 2 2
Sonstige Steuern 0 2 2
Summe Aufwand 2.335 2.036 - 299
Jahresgewinn/Jahresverlust 0 121 121
Entsprechend der geringeren als der geplanten
Gesamtleistung ist auch der Materialaufwand ebenfalls geringer als geplant. Die
sonstigen Erträge umfassen im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen,
Umsatzsteuererstattungen sowie Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen und
Material.
Aussagen über die weitere Entwicklung/ Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen
Die Wirtschaftsprüfer weisen in Erfüllung der
Berichtspflicht i.S.d. § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB über Tatsachen, die den Bestand
des geprüften Eigenbetriebes in seiner Entwicklung wesentlich beeinträchtigen
können, darauf hin, dass der Bestand des Eigenbetriebes aus eigener finanzieller
Kraft gefährdet ist, wenn nicht die LHP ausreichende finanzielle Mittel für die
Rekonstruktion von Beleuchtungsanlagen zur Verfügung stellt. Dieser Sachverhalt
wurde im Lagebericht ausgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechend § 7 Ziff. 4 EigV entscheidet die
Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisverwendung.
Es wird vorgeschlagen, dass 60.000,00 € (entspricht knapp
50% des Jahrsgewinnes) an den städtischen Haushalt abgeführt werden.
Anlagen:
- Bilanz zum 31.12.2003
- Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2003
bis 31.12.2003
- Anhang
- Bestätigungsvermerk der DEUTRAG vom 06.07.2004
- Lagebericht zum 31.12.2003
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
166 kB
|