Beschlussvorlage - 05/SVV/0335
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungsbeschluss, erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 40 Kaserne Kirschallee" und zugleich öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.05.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Das
Abwägungsergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung (Stand Januar 2004) und
der Trägerbeteiligung gemäß § 3 (3) und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 40
„Kaserne Kirschallee“ wird gebilligt.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 40 „Kaserne Kirschallee“ wird erneut öffentlich ausgelegt.
3. Die
2. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §3 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB
wird öffentlich ausgelegt.
Erläuterung
Kurzeinführung Anlage 1
Erneute öffentliche Auslegung des B-Plan Nr. 40 „Kaserne Kirschallee“ und zugleich öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
1. Hinweise zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse
vorliegen, sind als Anlage enthalten:
- Anlage 1 Kurzeinführung
( 2 Seiten )
- Anlage 2 Bebauungsplan
mit textlichen Festsetzungen ( 8 Seiten)
- Anlage 3 Begründung
( 39 Seiten)
- Anlage 4 Abwägung
der vorgebrachten Anregungen – Stand Januar 2004 ( 11 Seiten)
- Anlage 5 2.
Änderung des Flächennutzungsplanes
2. Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 02.07.2003 den
geänderten Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung sowie die 21.
Änderung des FNP gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen.
Zeitgleich mit der Auslegung wurden die Träger der öffentlichen Belange
beteiligt.
Eine erneute öffentliche Auslegung wird erforderlich, da sich in den
Baufeldern B2 und E die Grundzüge der Planung geändert haben. In diesem
Zusammenhang sind die textlichen Festsetzungen und die Begründung überarbeitet
worden.
3. Inhalt
Die
Änderungen im Bebauungsplan Nr. 40 „Kirschallee“ betreffen ausschließlich
Festsetzungen zu den Baufeldern B2, D3, D4 und E, weiterhin zur
Ludwig-Boltzmann-Straße und zum Sportplatz. Es wurden die textlichen
Festsetzungen überarbeitet und gegebenenfalls neu formuliert. Die Begründung wurde entsprechend überarbeitet und aktualisiert.
Änderungen
zur Art der baulichen Nutzung im Baufeld E und die Erweiterung des Baufeldes B2
erfordern auch die Änderung des Flächennutzungsplanes (2. Änderung).
Die
Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
3.1 Baufeld E
Im
B-Plan wurde das Baufeld E bisher als Sondergebiet (S0) „Landeseinrichtungen“
ausgewiesen. Diese Planung wurde seitens des Landes nach der 1. öffentlichen
Auslegung aufgegeben, so dass das Baufeld E einer Wohnnutzung zugeführt wurde.
Die Sanierung wurde im Jahre 2000 abgeschlossen. Mit diesem Änderungsverfahren
wird die tatsächliche Nutzung festgelegt.
3.2 Baufeld B2
Die
konkretisierten Planungen zum Nahversorgungszentrum ergaben den Bedarf
einer Veränderung der Fläche der
Stellplatzanlage. Da die geplante Stellplatzanlage sich auch auf Flächen zum
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen erstreckt, wird
mit diesem Änderungsverfahren das Baufeld B2 nach Osten erweitert. Hierzu wird
die öffentliche Verkehrsfläche in S0 geändert.
Diese
Erweiterungsfläche, bisher öffentliche Verkehrsfläche mit der Funktion einer
Abstands-grünfläche, wird als zusätzliche Fläche zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstige Bepflanzungen festgesetzt.
Durch
die Erweiterung des Baufeldes B2 werden keine weiteren Baupotentiale
geschaffen.
3.3 Baufelder D3 und D4
Die
bisherigen Teilbaugebiete D3.1 und D3.2 bzw. D4.1 und D4.2 werden zu einem Baufeld
zusammengefasst, um für künftige Planungen eine ausreichende Flexibilität bei
der Entwicklung der Baufelder zu haben. Die überbaubaren Grundstücksflächen
werden nach Norden geringfügig erweitert.
3.4 Sportplatz
Die
bisher planungsrechtlich gesicherte Tiefgarage unter dem fertig gestellten
Sportplatz wird ersatzlos gestrichen.
3.5 Öffentliche
Verkehrsflächen
In
Zusammenhang mit der Realisierung des Nahversorgungszentrums im Baufeld B2 wird
eine Verlängerung der Ludwig-Boltzmann-Straße bis zur Erich-Mendelsohn-Allee
notwendig. Der bisher vorgesehene „Wendehammer“ als Überleitung zum Stadtplatz
wird aufgelöst und die Fahrbahn aufgeweitet. Diese Aufweitung ist erforderlich
für die Abwicklung des Anlieferverkehrs.
3.6 Geh-, Fahr- und
Leitungsrechte
Die
in der Plandarstellung ausgewiesenen Geh-, Fahr- und Leitungsrechte werden mit
den textlichen Festsetzungen Nr. 9 – 12 konkretisiert.
3.7 Eingriffs-/Ausgleich
Im
Grundsatz bleibt die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz von den Änderungen unberührt.
Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird zeitgleich mit der
öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht. Mittelbare Kosten
können entstehen, wenn die Stadt die durch den Bebauungsplan geschaffenen
Baurechte ausnutzt und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt
der Stadt Potsdam einstellt.
Die Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen sowie der
öffentlichen Grünflächen G und F2 werden aus dem Treuhandvermögen finanziert.
Die Kita und die Jugendfreizeitstätte im Baufeld C werden
ebenfalls aus dem Treuhandvermögen finanziert.