Beschlussvorlage - 05/SVV/0335

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Das Abwägungsergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung (Stand Januar 2004) und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 (3) und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 40 „Kaserne Kirschallee“ wird gebilligt.

 

2.        Der Bebauungsplan Nr. 40 „Kaserne Kirschallee“ wird erneut öffentlich ausgelegt.

 

3.    Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §3 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB wird öffentlich ausgelegt.

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Erläuterung

Kurzeinführung                                                                                            Anlage 1

 

 

 

Erneute öffentliche Auslegung des B-Plan Nr. 40 „Kaserne Kirschallee“ und zugleich öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

 

1. Hinweise zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:

- Anlage 1            Kurzeinführung ( 2 Seiten )

- Anlage 2            Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen ( 8 Seiten)

- Anlage 3            Begründung ( 39 Seiten)

- Anlage 4            Abwägung der vorgebrachten Anregungen – Stand Januar 2004 ( 11 Seiten)

- Anlage 5            2. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

 

2. Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 02.07.2003 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung sowie die 21. Änderung des FNP gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Zeitgleich mit der Auslegung wurden die Träger der öffentlichen Belange beteiligt.

Eine erneute öffentliche Auslegung wird erforderlich, da sich in den Baufeldern B2 und E die Grundzüge der Planung geändert haben. In diesem Zusammenhang sind die textlichen Festsetzungen und die Begründung überarbeitet worden.

 

3. Inhalt

 

Die Änderungen im Bebauungsplan Nr. 40 „Kirschallee“ betreffen ausschließlich Festsetzungen zu den Baufeldern B2, D3, D4 und E, weiterhin zur Ludwig-Boltzmann-Straße und zum Sportplatz. Es wurden die textlichen Festsetzungen überarbeitet und gegebenenfalls neu formuliert.  Die Begründung wurde entsprechend  überarbeitet und aktualisiert.

 

Änderungen zur Art der baulichen Nutzung im Baufeld E und die Erweiterung des Baufeldes B2 erfordern auch die Änderung des Flächennutzungsplanes (2. Änderung).

Die Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

 

3.1  Baufeld E

Im B-Plan wurde das Baufeld E bisher als Sondergebiet (S0) „Landeseinrichtungen“ ausgewiesen. Diese Planung wurde seitens des Landes nach der 1. öffentlichen Auslegung aufgegeben, so dass das Baufeld E einer Wohnnutzung zugeführt wurde. Die Sanierung wurde im Jahre 2000 abgeschlossen. Mit diesem Änderungsverfahren wird die tatsächliche Nutzung festgelegt.

 

3.2  Baufeld B2

Die konkretisierten Planungen zum Nahversorgungszentrum ergaben den Bedarf einer  Veränderung der Fläche der Stellplatzanlage. Da die geplante Stellplatzanlage sich auch auf Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen erstreckt, wird mit diesem Änderungsverfahren das Baufeld B2 nach Osten erweitert. Hierzu wird die öffentliche Verkehrsfläche in S0 geändert.

Diese Erweiterungsfläche, bisher öffentliche Verkehrsfläche mit der Funktion einer Abstands-grünfläche, wird als zusätzliche Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstige Bepflanzungen festgesetzt.

Durch die Erweiterung des Baufeldes B2 werden keine weiteren Baupotentiale geschaffen.

 

3.3  Baufelder D3 und D4

Die bisherigen Teilbaugebiete D3.1 und D3.2 bzw. D4.1 und D4.2 werden zu einem Baufeld zusammengefasst, um für künftige Planungen eine ausreichende Flexibilität bei der Entwicklung der Baufelder zu haben. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden nach Norden geringfügig erweitert.

 

3.4  Sportplatz

Die bisher planungsrechtlich gesicherte Tiefgarage unter dem fertig gestellten Sportplatz wird ersatzlos gestrichen.

 

3.5  Öffentliche Verkehrsflächen

In Zusammenhang mit der Realisierung des Nahversorgungszentrums im Baufeld B2 wird eine Verlängerung der Ludwig-Boltzmann-Straße bis zur Erich-Mendelsohn-Allee notwendig. Der bisher vorgesehene „Wendehammer“ als Überleitung zum Stadtplatz wird aufgelöst und die Fahrbahn aufgeweitet. Diese Aufweitung ist erforderlich für die Abwicklung des Anlieferverkehrs.

 

3.6  Geh-, Fahr- und Leitungsrechte

Die in der Plandarstellung ausgewiesenen Geh-, Fahr- und Leitungsrechte werden mit den textlichen Festsetzungen Nr. 9 – 12 konkretisiert.

 

 

3.7  Eingriffs-/Ausgleich

Im Grundsatz bleibt die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz von den Änderungen unberührt.

 

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht. Mittelbare Kosten können entstehen, wenn die Stadt die durch den Bebauungsplan geschaffenen Baurechte ausnutzt und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellt.

 

Die Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen sowie der öffentlichen Grünflächen G und F2 werden aus dem Treuhandvermögen finanziert.

Die Kita und die Jugendfreizeitstätte im Baufeld C werden ebenfalls aus dem Treuhandvermögen finanziert.

 

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