Anfrage - 05/SVV/0291

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

Inwieweit führt der Wegfall der Rundfunkgebührenbefreiung für bestimmte Personenkreise ab 1. April 2005  für diese auch zur Einstellung der städtischen sozialen Leistungen, deren Gewährung durch Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung an die genannte Gebührenbefreiung gebunden ist?

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Erläuterung

 

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