Anfrage - 05/SVV/0310

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach der vorgenannten Prioritätenliste genügen für die Finanzierung der dort in den Anlagen 3, 4 und 5 verzeichneten Vorhaben Fördermittel und der entsprechende Eigenanteil der Stadt nicht. Erforderlich ist danach die Zuführung weiterer Finanzmittel aus Verkäufen städtischen Eigentums und aus Treuhandvermögen und zwar in Höhe von insgesamt 1.271.342,- EURO.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Um welche dabei aufzugebenden Vermögenswerte der Stadt handelt es sich?

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Erläuterung

 

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