Anfrage - 05/SVV/0312
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtische Finanzmittel für die Garnisonkirche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Brigitte Oldenburg, Fraktion PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
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04.05.2005
|
Beschlussvorschlag
Anlässlich
der Vorstellung des Entwurfes des Nutzungskonzeptes zur Garnisonkirche am
10.03.2005 erklärten Sie, Herr Oberbürgermeister, auf meine diesbezügliche
Nachfrage, dass die Stadt Potsdam für die Realisierung der Kirche „nur“ das
hierfür erforderliche Grundstück zur Verfügung stellen werde. Weitere
finanzielle Aufwendungen würden der Stadt für die Realisierung dieses Vorhabens
jedoch nicht entstehen. Dagegen ist in der bereits unter dem 02.03.2005 der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung eingereichten Prioritätenliste
zum Vorhaben „Garnisonkirchturm“ (Umverlegung Medien) für 2007 ein städtischer
Finanzbedarf in Höhe von 350.000 EURO ausgewiesen.
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Mit
welchen finanziellen Mitteln erfolgt die Deckung dieses Finanzbedarfes?
Antwort:
Unabhängig von der Frage der baulichen Ausformung im Einzelfall besteht
eines der Sanierungsziele in der Potsdamer Mitte in der Wiederherstellung des
historischen Stadtgrundrisses. Die dazu erforderlichen Ordnungsmaßnahmen
beinhalten u.a. die Freilegung der Grundstücke.
Die in der Prioritätenliste veranschlagten 350 T€ (Umverlegung Medien)
dienen genau dem vom Oberbürgermeister formulierten Zweck, das Grundstück der
Garnisonkirche gemäß § 147 BauGB der Baumaßnahme zur Verfügung zu stellen.
Wie in
der Vorlage zur Prioritätenliste bereits erläutert ist, erfolgt die
Finanzierung aus Sanierungsvermögen, überwiegend aus Fördermittel, zu denen die
Stadt im D-Programm 20 % beisteuert.
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