Anfrage - 05/SVV/0312

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anlässlich der Vorstellung des Entwurfes des Nutzungskonzeptes zur Garnisonkirche am 10.03.2005 erklärten Sie, Herr Oberbürgermeister, auf meine diesbezügliche Nachfrage, dass die Stadt Potsdam für die Realisierung der Kirche „nur“ das hierfür erforderliche Grundstück zur Verfügung stellen werde. Weitere finanzielle Aufwendungen würden der Stadt für die Realisierung dieses Vorhabens jedoch nicht entstehen. Dagegen ist in der bereits unter dem 02.03.2005 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung eingereichten Prioritätenliste zum Vorhaben „Garnisonkirchturm“ (Umverlegung Medien) für 2007 ein städtischer Finanzbedarf in Höhe von 350.000 EURO ausgewiesen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Mit welchen finanziellen Mitteln erfolgt die Deckung dieses Finanzbedarfes?

 

 

Antwort:

 

Unabhängig von der Frage der baulichen Ausformung im Einzelfall besteht eines der Sanierungsziele in der Potsdamer Mitte in der Wiederherstellung des historischen Stadtgrundrisses. Die dazu erforderlichen Ordnungsmaßnahmen beinhalten u.a. die Freilegung der Grundstücke.

Die in der Prioritätenliste veranschlagten 350 T€ (Umverlegung Medien) dienen genau dem vom Oberbürgermeister formulierten Zweck, das Grundstück der Garnisonkirche gemäß § 147 BauGB der Baumaßnahme zur Verfügung zu stellen.

Wie in der Vorlage zur Prioritätenliste bereits erläutert ist, erfolgt die Finanzierung aus Sanierungsvermögen, überwiegend aus Fördermittel, zu denen die Stadt im D-Programm 20 % beisteuert.

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Erläuterung

 

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