Anfrage - 05/SVV/0353

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im April 2005 wurden vom Schulverwaltungsamt mit den Schulleitern Potsdamer Schulen Gespräche über eine bevorstehende neue Ausschreibung zur Reinigung der Schulen geführt. Nachdem die PDS-Fraktion im Vorjahr bereits die ungenügenden Leistungen der Reinigungsfirma beanstandete (s. DS 04/SVV/0195), kursiert nun das Gerücht, dass die neue Ausschreibung mit einer wesentlich gekürzten Summe unterlegt wird, so dass nur noch zweimal wöchentlich durch eine Firma gereinigt werden kann. Von einer Grundreinigung ist keine Rede mehr.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie können unter den angekündigten Sparmaßnahmen die gesetzlichen Anforderungen an Hygiene und Arbeitsschutz an den Potsdamer Schulen gewährleistet werden?

 

 

Antwort:

 

Entsprechend den Hinweisen des Präsidenten des Landesrechnungshofes im Kommunalbericht 2003, wonach bestehenden Reinigungsverträge laufend zu prüfen und spätestens alle fünf Jahre im Wettbewerb neu zu vergeben sind, sowie aufgrund von organisatorischen Anforderungen und neuen Leistung- und Qualitätsstandards schreibt der KIS die Reinigungsverträge der betreuten Schulgebäude, Verwaltungsgebäude sowie Kultureinrichtungen neu aus.

 

Aufgrund des Umfanges der Leistungen (Reinigungsleistung für ca. 253.000 m²) ist ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen. Das Gesamtvolumen wird nach örtlicher Lage der Gebäude im Rahmen der Ausschreibung in vier Einzellose (Los1: Verwaltung + Kultur, Lose 2 bis 4 Schulen) unterteilt.

 

Ziel ist es,

  • die Qualität der Reinigungsleistung zu erhöhen

  • die Kosten zu senken, z.B. durch genauere Berechnung und Definition der Reinigungsleistung und –flächen

  • ein besseres Controlling zu organisieren.

 

In Vorbereitung der Erarbeitung der Verdingungsunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung) wurden durch den KIS allen betroffenen Schulen, sowie der Stadt- und Landesbibliothek, dem Alten Rathaus und dem Museum für Naturkunde die Möglichkeit eingeräumt, sich über die Ziele und Bedingungen der Neuausschreibung zu informieren.

 

Zu den Fragen im Einzelnen:

·         Derzeit läuft die Bekanntmachung. Die Angebotsabgabe der einzelnen Bieter wird bis zum 21.06.2005 erfolgen. Erst nach Angebotseingang kann eine Aussage über ggf. erzielte Einsparungen gemacht werden.

·         Es ist nicht beabsichtigt die Reinigungsleistung generell auf zweimal in der Woche zu kürzen. Vielmehr hat der KIS differenziert nach Flächentypen und Nutzungen und nach Rücksprache mit den Schulen den Reinigungsturnus festgelegt. So wird es zum Beispiel generell in den Fluren / Verkehrflächen der Erdgeschosse auch zukünftig bei einem täglichen Reinigungsturnus bleiben. Prinzipiell kann eingeschätzt werden, dass bei den Reinigungshäufigkeiten sowohl die Empfehlungen der KGST aus dem Bericht Nr. 11/1994, als auch der DIN 77400 (Schulgebäude- Anforderungen an die Reinigung) eingehalten werden.

·         Nach einer ersten, durch  den KIS beauftragten Grundreinigung hat der neue Dienstleister die Reinigungsleistung so zu erbringen, dass generell keine weiteren Grundreinigungen vorgesehen werden müssen. Vielmehr werden in Abstimmung mit den jeweiligen Nutzern Sonderreinigungen durchgeführt, die von Objekt zu Objekt verschieden, auf die speziellen Wünsche der Nutzer reagieren.

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Erläuterung

 

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