Anfrage - 05/SVV/0363
Grunddaten
- Betreff:
-
Weltkulturerbe - Große Weinmeisterstraße 48
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Oldenburg, Fraktion PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.05.2005
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Beschlussvorschlag
Laut MAZ
vom 21.04.2005 sei der Eigentümer des Baugrundstückes Große Weinmeisterstraße
48 aus den Vorgaben des B-Planes entlassen worden, vor allem aber habe die
Stadt das ablehnende Votum der Schlösserstiftung (31.03.2004) vor Erteilung der
Baugenehmigung (30.03.2004) nicht abgewartet.
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Welche
Gründe hierfür gibt es?
Antwort:
Eine
Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes ist mit der Baugenehmigung erteilt worden. Diese wurde
notwendig für eine geringfügige Baufeldüberschreitung.
Diese
resultiert daraus, dass ein schützenswerter, sehr seltener Baum so im Baufeld steht, dass dies nur
unter großen Erschwernissen für den Bauherren nutzbar gewesen wäre.
Zur jetzt
genehmigten Situation liegt eine positive Stellungnahme des Stadtplanungsamtes
und der unteren Denkmalschutzbehörde vor.