Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0371

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

 

Im Haushaltsjahr 2005 stehen für die Errichtung eines Bürgertreffs in der Waldstadt II keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Aufgrund der haushalterischen Situation der Landeshauptstadt Potsdam lässt sich gegenwärtig keine Aussage zu einer künftigen Finanzierung treffen. Dies betrifft auch Mittel, die bei einer anzustrebenden Vernetzung und Kooperation zum Betreiben eines zusätzlichen Bürgerhauses / Bürgertreffs in Potsdam notwendig werden.

 

Als Voraussetzung ist eine präzise Analyse der Situation und Bedarfe der Zielgruppen im Bereich der Waldstadt II, auch unter Betrachtung aller Vernetzungs- und Kooperationsmöglichkeiten, bezogen auf den Sozialraum VI (Schlaatz, Waldstadt, Potsdam Süd), notwendig.

 

Ohne Berücksichtigung der haushalterischen Situation und isoliert von den Entwicklungsperspektiven der Bürgerhäuser können Möglichkeiten und evtl. Standorte für einen weiteren Bürgertreff nicht betrachtet werden.

 

Die zur Verfügung stehende Zeit war für eine aussagekräftige und entwicklungsorientierte Betrachtung nicht ausreichend.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Vorlage unter Einbeziehung der in den Ausschüssen vorgestellten Handlungsrichtlinien und der im Hauptausschuss geforderten Qualifizierung der Entwicklung von Bürger- und Begegnungshäusern, in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im September erneut vorzulegen.

 

Zu möglichen Standorten und Überlegungen zur Vernetzung / Kooperation stellt sich der Sachstand wie folgt dar:

 

Der Stadt stehen gegenwärtig und in absehbarem Zeitraum keine Räumlichkeiten im Wohngebiet Waldstadt II zur Verfügung, die ohne Umwidmung und ohne erheblichen  finanziellen Aufwand für die Nutzung eines Bürgertreffs geeignet sind.

 

Möglich ist die Anmietung der Räume der ehemaligen Begegnungsstätte des DRK, Am Teufelssee 30, deren Eigentümer die GEWOBA ist. Nach Aussagen der GEWOBA ist die Einrichtung eines Bürgertreffs grundsätzlich möglich. Hierzu werden Gespräche zu evtl. Nutzungsmöglichkeiten und zur Höhe der Kosten für Miete und Bewirtschaftung geführt.

 

Mit den Vorlagen DS 04/SVV/0969 und DS 03/SVV/0778 wurden grundsätzliche Aussagen zur Nutzung bzw. Einbeziehung der Stadtteilbibliothek im Wohngebiet Waldstadt II bei der Einrichtung eines Bürgertreffs gemacht. Stadtteilbibliotheksarbeit ist ausgerichtet auf die Erfüllung bürgerschaftlicher und nachbarschaftlicher Aufgaben durch ihre ureigenste Arbeit als kulturelles Zentrum im Stadtteil.

 

Voraussetzung für die Einrichtung eines Bürgertreffs in der Stadtteilbibliothek ist die Schaffung zusätzlicher Räume durch An- oder Zusatzbauten. Hierfür notwendige finanzielle Mittel stehen der Stadt nicht zur Verfügung. Die durch den von der Stadt Potsdam beauftragten Entwicklungsträger Stadtkontor geplanten Bau- und Sanierungsarbeiten werden durch die Nutzung von städtebaulichen Förderprogrammen realisiert, die jedoch nur bei der Hüllen- und Umfeldsanierung greifen. Prinzipiell ist die räumliche Nähe von Stadtteilbibliothek und Bürgertreff ein Vorteil für beide Funktionsfelder.

 

Das Bürgerhaus am Schlaatz hat auf seinem Workshop „Das Bürgerhaus – Ein Haus für den Potsdamer Süden“ im Herbst des vergangenen Jahres grundsätzlich die Bereitschaft erklärt, seine Erfahrungen in der Bürgerhausarbeit und das vorhandene Equipment in die Ausgestaltung eines Bürgertreffs im Wohngebiet Waldstadt II einzubringen. Auf dieser Grundlage werden durch die Verwaltung in den nächsten Monaten mit dem Bürgerhaus am Schlaatz die Ziele, Voraussetzungen und Handlungsgrundlagen beraten.          

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

ja

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