Beschlussvorlage - 05/SVV/0319
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung und erneuter Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplanentwurf SAN-P 02 'Block 15'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.05.2005
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01.06.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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10.05.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zu der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, zu den bereits
durchgeführten öffentlichen Auslegungen, zu den vereinfachten
Änderungsverfahren und zu den Trägerbeteiligungen für den
Bebauungsplanentwurf SAN-P 02 „Block 15“ wird gebilligt (siehe Anlage 2).
- Der Bebauungsplanentwurf SAN-P
02 „Block 15“ wird erneut öffentlich ausgelegt (siehe
Anlage 3).
Erläuterung
Billigung des Abwägungsergebnisses und
erneuter
Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplanentwurf SAN-P 02 „Block 15“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
( 2 Seiten)
- Anlage 2: Abwägungsergebnis
( 54 Seiten)
- Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 55 Seiten + 1 Plan)
Anlage 1
1. Kurzeinführung
1.1. Darstellung
der bisherigen Verfahrensschritte und der Ergebnisse aus den vorangehenden
Beteiligungsverfahren
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 1. März 1995 die
Aufstellung des Bebauungsplanes SAN-P 02 „ Block 15“ beschlossen. Vorrangiges
Ziel des Bebauungsplanes ist die Erweiterung und Umstrukturierung des
ehemaligen Warenhauses (auf den Grundstücken Brandenburgerstraße
49-52,Dortusstraße 62, Jägerstraße 12-14 und Gutenbergstraße 20 und 21) zu
einem Einkaufszentrum mit
integriertem Warenhaus unter Berücksichtigung der schützenswerten Bauteile. Ein
weiteres Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung und Weiterentwicklung der
historischen städtebaulichen und nutzungsstrukturellen Situation im Bereich des
Blocks 15. Das Bebauungsplanverfahren war zwingend geboten, um das
erforderliche Baurecht zur beabsichtigten geordneten städtebaulichen
Entwicklung des innerstädtischen, zentralen Handels zu schaffen und dabei den
Wohnstandort „2. Barocke Stadterweiterung“ nicht zu vernachlässigen.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 10. bis
24. Juli 1995 wurden zwei schriftliche Anregungen eingereicht, welche in
den Abwägungsvorgang eingestellt wurde, jedoch zu keiner Änderung der Planung
führte.
Die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange,
der städtischen Ämter und der Nachbargemeinden wurde in der Zeit vom 18. Dez.
1995 bis zum 31. Jan. 1996 durchgeführt. Insgesamt wurden von den 39 beteiligten Stellen 17 Stellungnahmen
abgegeben. Die vorgebrachten Hinweise und Bedenken führten zu einer
geringfügigen Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanentwurfes, die jedoch
keine wesentlichen Planänderungen darstellten.
Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gem. § 3
Abs. 2 BauGB (1. öffentliche Auslegung) hat in der Zeit zwischen 1.
April und 2. Mai 1997 stattgefunden. Die Träger öffentliche Belange wurden über
die öffentliche Auslegung der Planung informiert. Die im Rahmen der
1.öffentlichen Auslegung vorgebrachten Hinweise führten zu einigen
redaktionellen Änderungen, jedoch nicht zu einer inhaltlichen Änderung der
Planung.
Eine Änderung des bereits einmal ausgelegten
Bebauungsplanentwurfes wurde aufgrund von veränderten Planungen zum Warenhaus
notwendig. Geändert wurde insbesondere die Zulässigkeit von Stellplätzen im
damaligen Kerngebiet, die Änderung von mehreren überbaubaren Flächen und die
Zuordnung des ehemaligen Brauereigebäudes Dortustraße 62 als besonderes
Wohngebiet 2. Die geänderten Planinhalte stellen wesentliche Planänderungen
dar, so dass § 3 Abs. 3 BauGB eine erneute Auslegung durchgeführt wurde
Die erneute Beteiligung der Bürger (2. öffentliche
Auslegung) fand in der Zeit vom 30. März bis 16. April 1998 statt. Die
Träger öffentlicher Belange wurden von der Auslegung informiert. Die seitens
der Bürger und Träger während der 2. Auslegung vorgebrachten Anregungen führten
zu einer redaktionellen Überarbeitung der Begründung des Bebauungsplanes und
nicht zu einer Änderung der Planungsinhalte.
Im Anschluss an die 2. öffentliche Auslegung wurde vom
Investor des Warenhauses eine erhebliche Änderung im Planungskonzept
vorgenommen. Dieser Änderung der Projektplanung erforderte eine Änderung des
Bebauungsplanes hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung und
stellt damit eine wesentliche Planänderung dar. Durch die gravierende Änderung
der Planinhalte wurde eine weitere Beteiligung der Bürger (3. öffentliche
Auslegung) und der Träger öffentlicher Belange (2. Trägerbeteiligung)
notwendig. Während den Beteiligungsfristen für die Träger (vom 22. Mai bis 23.
Juni 2000) und der Bürger (vom 4. Aug. bis 8. Sept. 2000) wurden insgesamt 30
schriftliche Stellungnahmen zu der Planung abgegeben. Die Anregungen aus diesem
Beteiligungsschritt führten zu einer Änderung in der Festsetzung des
Nutzungsmaßes. Diese Änderung erforderte die Durchführung eines vereinfachten
Änderungsverfahren gem. § 13 BauGB.
In der Zeit vom 22. Jan. bis 23. Feb. 2001 wurde ein vereinfachtes
Änderungsverfahren durchgeführt, indem insgesamt 4 Träger öffentlicher
Belange sowie die von der Planänderung betroffene Bürger an der Planung
beteiligt wurden. Aufgrund der Anregungen aus diesem Verfahrensschritt wurden
geringfügige Änderungen des Bebauungsplanes vorgenommen, welche in einem
weiteren vereinfachten Änderungsverfahren hätten behoben werden können. Da
jedoch gleichzeitig Überlegungen zur Verstärkung der gewerblichen Nutzung in
der Brandenburger Straße zu einer Änderung des Wohnanteils im besonderen Wohngebiet 1 führten wurde eine weitere Beteiligung der
Bürger und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Zunächst hatten die Träger öffentlicher Belange in der Zeit
vom 19. Sep. bis 19. Okt. 2001 (3. Trägerbeteiligung) Gelegenheit zur
Stellungnahme zu dem überarbeiten Bebauungsplanentwurf. Von den 31 beteiligten
Behörden und Trägern haben 19 Stellungnahmen mit unterschiedlichen Hinweisen
und Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen bezogen sich u.a. auf eine
Beschränkung der Verkaufsfläche, die Sortimentsfestsetzung, die
Stellplatzsituation, die technische Infrastruktur und führten zu redaktionellen
Änderungen vor allem im Begründungstext. (Das Abwägungsergebnis zu dieser
Trägerbeteiligung wurde bereits zum Beschluss zur 4. öffentlichen Auslegung am
6. März 2002 von der Stadtverordnetenversammlung gebilligt und liegt deshalb
nicht der Anlage 2 dieser Beschlussvorlage bei
Die Beteiligung der Bürger wurde mit der 4. öffentlichen
Auslegung in der Zeit vom 15. April bis 17. Mai 2002 durchgeführt. Die
Träger öffentlicher Belange wurden über die erneute Offenlage informiert. Die
Stellungnahmen, die im Rahmen der 4. Auslegung zum Bebauungsplanentwurf
abgegeben worden sind, führten zu keiner Änderung in den Festsetzungen, hatten
aber geringfügige Änderungen in der Begründung zur Folge.
Nach der 4. Offenlage wurde eine geringfügige Anpassung der
Sondergebietsfläche und der überbaubaren Fläche an die Projektplanung
notwendig. Die von der Planänderung betroffenen Bürger und Behörden wurden mit
einem Anschreiben am 16.06.2004 im Rahmen eines 2. vereinfachten
Änderungsverfahren gem. § 13 BauGB beteiligt. Die eingegangenen
Stellungnahmen führten nicht zu einer Planänderung.
1.2. Anlass für die vorliegenden Beschlussvorlage
Mit dem Inkrafttreten der novellierten Bauordnung am 1. Sep.
2003 und der damit verbundenen Änderung der Bestimmung des
Vollgeschossbegriffes ist eine redaktionelle Überarbeitung des Bebauungsplanes
notwendig. Die neue Vollgeschossdefinition führte bei einem Teil der Gebäude zu einer Erhöhung der zulässigen
Zahl der Vollgeschosse um 1 sowie um die Einfügung von textlichen
Festsetzungen über die
Zulässigkeit des Dachausbaus. Die vorgenommenen Änderungen führten dazu, dass
der Planinhalt im Vergleich zur 4. Offenlage sowie dem davor liegendem Stand der
Abwägung unverändert ist, da die vor dem 1. Sep. 2003 geltende Bauordnung die
Realisierung eines „previligierten
Daches“ zuließ, das unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Vollgeschoss
galt und demnach auch keine GFZ-Relevanz hatte. Die Einbeziehung nutzbarer
Dachgeschosse in die Geschossflächenberechnung führt nun zu deutlich höheren
baulichen Dichten, dies stellt jedoch keine Änderung des Planinhaltes im Sinne
des BauGB dar.
Eine erneute Beteiligung der Bürger (5. öffentliche Auslegung) wird notwendig, weil sich im Rahmen der Konkretisierung der Sanierungsziele für die gesamte Innenstadt (insbesondere für den Bereich der 2. barocken Stadterweiterung) folgende Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben haben:
- Einschränkung
der Zulässigkeit von Banken im Kerngebiet 2 auf ma. 220 qm im 1.
Vollgeschoss,
- Sonderregelung
für Wohnungen in den „Barocken Typenhäuser“ auf den Grundstücken
Brandenburger Straße 53, 54 und Dortustraße 59 im besonderen Wohngebiet 1,
- Festsetzung
der Überbaubarkeit der Hoffläche im Kerngebiet 2 (entspricht weitgehend
dem tatsächlichen baulichen Bestand),
- Verzicht
auf die Festsetzung, dass Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und
Speisewirtschaften auch im 2. Vollgeschoss zulässig sind, da die
geänderten Sanierungsziele hier keinen Ausschluss mehr vorsehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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405,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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