Antrag - 05/SVV/0377
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung einer Veranstaltung zum 60. Jahrestag der Befreiung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.05.2005
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Durchführung des
internationalen Kunstprojekts „Das Begräbnis oder die Himmlischen Vier“ am 8.5.
und 9.5.2005 an historischen Orten in Berlin und Potsdam.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dafür Sorge zu
tragen, daß das Kunstprojekt in Potsdam am 9.5.2005 vollständig umgesetzt
werden kann. Insbesondere soll sichergestellt werden, daß
- die Sondernutzung von Potsdamer Straßen und Plätzen für
das Kunstprojekt
ermöglicht
wird,
- ein Flugzeug über der Stadt kreisen und Flugzettel
abwerfen kann,
- der tote Soldat in einem Grab am Glockenspiel „beigesetzt“
werden kann,
- die zum Kunstprojekt erforderliche Beschallung und
Beleuchtung ermöglicht wird,
- der Oberbürgermeister im Rahmen des Kunstprojektes eine
Ansprache hält.
Erläuterung
Begründung:
Die Veranstalter des Projekts wandten sich schon vor über
einem Jahr an die Stadt Potsdam mit der Bitte um Unterstützung. Trotz
anhaltender Bemühungen von Seiten der Veranstalter und wiederholter Vorsprachen
bei verschiedenen Stellen der Stadtverwaltung ist es bis heute nicht gelungen,
eine vollständige Genehmigung für das Kunstprojekt zu erreichen. „Das Begräbnis
oder die Himmlischen Vier“ könnte einen kulturellen Höhepunkt zu den
Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Befreiung darstellen und Potsdams Ruf als
Stadt der Kultur trotz einer vergeblichen Bewerbung zur Kulturhauptstadt
Europas 2010 festigen. Bis dato war nicht absehbar, ob eine vollständige
Genehmigung der Stadtverwaltung auf dem üblichen Weg erreichbar ist. Warum eine
Veranstaltung, die weniger Emissionen und Belästigungen für Anwohner mit sich
bringt als beispielsweise jährlich stattfindende Jahrmärkte, Stadtfeste u.ä.
nicht genehmigungsfähig sein soll, ist nicht nachvollziehbar.