Anfrage - 05/SVV/0228
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuter Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 73"Am Baberow"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Herr Koppehele, Tel. 3215
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.04.2005
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04.05.2005
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01.06.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.04.2005
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26.04.2005
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10.05.2005
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Erläuterung
Begründung:
Der
Geltungsbereich umfaßt eine Fläche von ca. 11,7 ha im Bereich Am Baberow,
nördlich der Nuthestraße, westlich der Fritz-Zubeil-Straße, östlich der
Walter-Klausch-Straße und südlich des Friedhofs.
Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 06.12.2000 den
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 73 „Am Baberow“ gefasst.
Da der
Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist, musste er bedingt durch die neue
BbgBO vom 26.06.2003 nochmals überarbeitet werden.
In Verbindung
mit der Anpassung an die neue Bauordnung wurden auch die Festsetzungen zu
Werbeanlagen präzisiert und und die Festsetzungen zur Begrünung und Bepflanzung
überarbeitet.
Die
Grundzüge der Planung wurden bei der Überarbeitung nicht geändert.
Veränderungen
im Bebauungsplan gegenüber Satzungsbeschluss vom 06.12.2000:
- Ausschluss von Stellplätzen,
Garagen und Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO auf nicht überbaubaren
Grundstücksflächen.
- Verzicht auf die Festsetzung
eines Wegerechts zugunsten des Gewerbebetriebes auf dem Flurstück 340
- Verzicht auf die Festsetzung
zur Versickerung von anfallenden Niederschlagswasser auf dem jeweiligen
Grundstück
- Anrechenbarkeit von gem.
Textlicher Festsetzung 10.2 bis 10.4 auf Pflanzflächen gepflanzten Bäumen
auf die generelle Mindestbepflanzung von Grundstücken.
- Präzisierung der textlichen
Festsetzung zur Zulässigkeit von Werbeanlagen
- Festsetzung einer zulässigen
Höhe der Traufkante sowie zur Ausführung von Dachflächen (Dachneigung) im
allgemeinen Wohngebiet.
- Änderung der festgesetzten
Geschosszahl um den bisherigen Rechtszustand bezüglich der Anzahl der
Geschosse wieder herzustellen
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht. Mittelbare Kosten können dann entstehen, wenn die Stadtverwaltung die durch den Bebauungsplan geschaffenen Baurechte ausnutzt und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellt.
Die Finanzierung des Bebauungsplans erfolgt durch den
treuhänderischen Entwicklungsträger aus dem Treuhandvermögen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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587,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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