Beschlussvorlage - 05/SVV/0410
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 5. Mai 2004 und erneuter Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplanentwurf SAN-P 05 Brandenburger Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.06.2005
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31.08.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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07.06.2005
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Erläuterung
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 5. Mai 2004 und
erneuter
Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplanentwurf SAN-P 05 „Brandenburger Straße“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
( 2 Seiten)
- Anlage
2: Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung
vom 15.04.2004 (32 Seiten)
1. Kurzeinführung
1.1. Darstellung
der bisherigen Verfahrensschritte und der Ergebnisse aus den vorangehenden
Beteiligungsverfahren
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 3. Mai 1995 die Aufstellung des Textbebauungs-planes SAN-P 05 „Brandenburger Straße“ beschlossen.
Anlass und Ziel für die Aufstellung des Textbebauungsplanes SAN - P 05 ist nicht nur die planungsrechtliche Sicherung der Brandenburger Straße als innerstädtische Einkaufsstraße, sondern auch die Sicherung und Erweiterung der Funktionsfähigkeit der Innenstadt als Einkaufszentrum von gesamtstädtischer Bedeutung. Darüber hinaus dient der Textbebauungsplan der Steigerung der gewerblichen Bedeutung des Bereiches der Brandenburger Straße und sichert gleichzeitig die sich dort historisch entwickelte Wohnfunktion. Durch die Schaffung von Planungssicherheit werden Anreize zur Sanierung und Instandsetzung der historischen Bausubstanz erzeugt.
Das
Bebauungsplanverfahren ist zwingend geboten, um die erforderliche Sicherheit
zur beabsichtigten Ordnung und Verträglichkeit der städtebaulichen Entwicklung
des innerstädtischen, zentralen Bereiches zu schaffen und dabei den
Wohnstandort „2. Barocke Stadterweiterung“ nicht zu vernachlässigen. Der Bebauungsplan
dient somit auch der Sicherung der historischen nutzungsstrukturellen
Kontinuität des Bereiches.
Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in
der Zeit vom 04.09. bis 15.09.1995 durchgeführt. Am 20.09.1995 fand zudem ein Erörterungstermin
in den Räumen der Stadtverwaltung statt. Von den hier anwesenden 22 Bürgern
wurde die Planung überwiegend positiv aufgenommen. Den vorgebrachten Anregungen
konnte nicht gefolgt werden, da sie nicht Regelungsinhalt des
Textbebauungsplanes sind.
Mit
Schreiben vom 27.05.1997 und mit Fristsetzung bis zum 08.07.1997 wurde die 1.
Beteiligung Träger öffentlicher Belange (von der Planung betroffenen
Behörden und Stellen sowie die Stadtämter) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
durchgeführt. Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden in die Planung eingearbeitet.
Aufgrund
einer Reduzierung des Geltungsbereiches und der Änderung der Planungsinhalte
wurde eine 2. Beteiligung Träger öffentlicher Belange notwendig. Mit
Schreiben vom 28.09.1998 bzw. 29.09.1998 wurden die Träger öffentlicher Belange
(11 Behörden und 12 Stadtämter) erneut an der Planung beteiligt. Die
eingebrachten Hinweise führten nicht zu einer Änderung der Planungsinhalte,
sondern lediglich zu einigen Ergänzungen und Klarstellungen im Begründungstext.
Die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
wurde in der Zeit vom 02.11.1998 bis 02.12.1998 durchgeführt. Von Seiten der Bürger wurde eine
Stellungnahme abgegeben, welche das Planungsziel bestätigte und somit keine
Auswirkung auf die Planung hatte.
Der
Beschluss des Bebauungsplans als Satzung durch die Stadtverordneten erfolgte in
der Sitzung am 10.04.2002. Die im Anzeigeverfahren durch die zuständigen
Behörde gegebenen Hinweise sowie die dann folgenden Änderungen der
Sanierungsziele für die innerstädtischen Sanierungsgebiete haben eine erneute
Änderung der Festsetzungsinhalte eingeleitet. Folgende Planungsänderungen
wurden vorgenommen:
-
Reduzierung
des Mindestwohnanteils von 50 auf 30 % der Geschossflächen
-
Verzicht
auf die Regelungen der Anordnung von Nutzungen in den Gebäuden
-
Einfügung einer Festsetzung zum Lärmschutz
-
Ausschluss von sportlichen Anlagen, Tankstellen, Bordellen u.ä. Betrieben, sowie
Verwaltungseinrichtungen
-
Sicherung des „Freiberufler - Privilegs“ aus der Baunutzungsverordnung
Die
erneute 2. öffentliche Auslegung des überarbeiteten
Bebauungsplanentwurfes wurde gemäß § 3 Abs. 3 BauGB entsprechend der Regelung
aus § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.11.2003 bis 12.12.2003 durchgeführt.
Die Träger öffentlicher Belange und Stadtämter wurden mit Schreiben vom
28.10.2003 bzw. 03.11.2003 von der erneuten Offenlage in Kenntnis gesetzt und
Gelegenheit geboten, sich erneut an der Planung zu beteiligen. Die im Rahmen
der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Hinweise führten zu keinen Änderungen
der Planungsinhalte, so dass zu Jahresbeginn 2004 seitens der Verwaltung erneut
der Satzungsbeschluss vorbereitet wurde.
1.2. Anlass für die vorliegenden Beschlussvorlage
Der
Bebauungsplan wurde am 5.05.2004 durch die Stadtverordneten mit einer Änderung
der textlichen Festsetzung Nr. 1 als Satzung beschlossen. Das Ziel der
Festsetzungsänderung ist eine
verstärkte Wahrnehmung der Wohnnutzung im öffentlichen Raum. Seitens der
Stadtverordneten wurde die erste Festsetzung dahingehend ergänzt, dass bei 3-
geschossigen barocken Typenhäuser im zweiten Vollgeschoss eine gewerbliche
Nutzung nur ausnahmsweise zulässig ist.
Der
Plan wurde entsprechend dieser beschlossenen Zielsetzung überarbeitet, die
Begründung wurde angepasst. Durch diese Änderung wird eine erneute Beteiligung
der Bürger im Rahmen einer öffentlichen Auslegung notwendig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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