Beschlussvorlage - 05/SVV/0411
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterführung der Aufgabe "Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung" ab 01.07.2005 durch die Stadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
- Einreicher*:
- Soziales, Wohnen und Senioren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.06.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Weiterführung der Aufgabe „Förderung der Integration
Behinderter im Haus der Begegnung“ ab dem 01.07.2005 vorerst befristet bis zum
31.12.2005
2. Weiterbeschäftigung des derzeit beschäftigten Personals
(1,0 Leiterin, 1,0 MA Kultur, 0,2 MA) bis zum 31.12.2005
3. Weiterführung der bestehenden ABM-Verträge bis Ablauf
dieser ABM sowie Neubeantragung
der ABM bei der Agentur für
Arbeit bzw. Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für
Arbeitssuchende (PAGA)
4.
Vorbereitung der Übertragung der Aufgabe an einen freien Träger.
Erläuterung
Begründung:
Auf der 62. öffentlichen Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2003 wurde beschlossen, dass die Aufgabe
„Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ befristet ab 01.
April 2003 durch die Stadt übernommen wird und alle erforderlichen Maßnahmen
einzuleiten sind, damit diese Arbeit
einem freien Träger übertragen werden.
Voraussetzung für die Umsetzung dieses Beschlusses ist der Abschluss des laufenden Insolvenzverfahrens über das Vermögen des ehemaligen Trägers des Hauses und der Verkauf des Hauses an einen potentiellen Käufer, mit dem die erforderlichen Vereinbarungen über die Weiterführung dieser Aufgabe abgeschlossen werden können.
Da die Mittelbrandenburgische Sparkasse als Hauptgläubigerin eine Zwangsversteigerung beantragt hat, waren die Aktivitäten der Stadt in Einvernehmen mit der MBS darauf konzentriert, dass das Haus vor Eröffnung der Zwangsversteigerung an einen potentiellen Käufer und Träger verkauft wird, der die soziale Zweckbindung des Hauses absichert.
Bis Ende des Jahres 2004 wurden Verhandlungen mit der Fa. Semmelhaack geführt, die Interesse bekundete, das Haus zu erwerben und den Verbleib der Begegnungsstätte zu garantieren. Der von der Fa. Semmelhaack angebotene Mietvertrag für die Teile des Hauses zur Nutzung für Behindertenarbeit konnte jedoch aufgrund für die Stadt nicht vertretbarer Nachteile (Staffelmiete, sanierungsrechtliche Belange) nicht akzeptiert werden.
Dementsprechend konnte dem zwischen der MBS und der Fa. Semmelhaack geschlossenen Kaufvertrag seitens der Stadt nicht zugestimmt werden.
Seit Beginn des Jahres werden nunmehr Verhandlungen mit einem neuen Investor geführt, der bereits ein finanzielles Konzept eingereicht hat. Als äußerst problematisch gestaltet sich auch hier, dass die Refinanzierung des Kaufpreises und die seitens des Landes vorgegebene soziale Zweckbindung für das Haus eine wirtschaftliche Betreibung der Einrichtung erschweren. Auf der letzten Beratung im April konnte eine endgültige Lösung noch nicht gefunden werden, so dass weitere Abstimmungen auch unter Einbeziehung der MBS erforderlich sind, um finanzielle Risiken für alle beteiligten Partner auszuschließen. Ein realistisches und tragfähiges Ergebnis ist in den nächsten Wochen noch nicht zu erreichen.
Daraus resultierend kann die ursprüngliche Zielstellung, Verkauf und Übertragung des Hauses bis zum 30.6.05, nicht umgesetzt werden. Um den Beschluss aus der 62. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2003 zu erfüllen, ist die Weiterführung dieser Aufgabe durch die Stadt bis zum 31.12.2005 erforderlich.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Zur Sicherung der Arbeit „Förderung der Integration
Behinderter im Haus der Begegnung“ sind im Haushaltsjahr 2005 vorbehaltlich der
Bestätigung und Genehmigung des Haushaltes Mittel in einer Gesamthöhe von
132.400,00 EUR eingestellt worden.
Davon entfallen auf
Personalkosten
(ohne ABM)
im
Sammelnachweis 4 vorhandene Mittel HHST
43301.40004 94.400,00
EUR
Gebäudebewirtschaftung HHST
43301.54000 30.000,00
EUR
Geschäftsbedarf HHST
43301.65000 8.000,00 EUR
Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand und in Anlehnung der
Abrechnung aus dem Jahre 2004 sind die Mittel ausreichend, um die anfallenden
Kosten auch im 2. Halbjahr absichern zu können.
Die Gesamtabrechnung für 2004 über 12 Monate ist wie folgt:
Personalkosten (V-Ist) HHST
43301.40004 94.000,00
EUR
Gebäudebewirtschaftung HHST
43301.54000 30.580,22
EUR
Geschäftsbedarf HHST
43301.65000 8.472,74 EUR
Mögliche Differenzen/Fehlbeträge werden durch Einnahmen aus
Nutzungsgebühren (HHST 43301.14000) abgesichert.