Anfrage - 05/SVV/0391
Grunddaten
- Betreff:
-
Auflagen für die Häuser Zeppelinstraße 25/26
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Volkmar Näder, Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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01.06.2005
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Beschlussvorschlag
Am
11.07.2001 sind die Grundstücke Zeppelinstraße 25 /26 an die Vereine
Brandenburger Lebensart und Utopia e.V. ins Erbaurecht übertragen worden.
Bisher hat
sich an den Gebäuden nichts verändert, obwohl vereinbart wurde, diese Häuser im
Zeitraum von 10 Jahren zu sanieren.
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Erfüllen
die Bewohner/Vertragspartner der Häuser Zeppelinstr. 25/26 die
Sanierungsauflagen, die in Verbindung mit dem Erbbaurecht gesetzt wurden,
zeitnah?
Antwort:
Für die
Sanierung der Objekte, aufgeteilt in verschiedene Gewerke, wurde ein
Sanierungszeitraum von 10 bzw. 15 Jahren vertraglich festgehalten. Dieser wird
aus heutiger Sicht auch eingehalten.
Die
Arbeiten am Objekt konnten erst nach der Schlüsselübergabe im Sommer 2001
begonnen werden.
Die
Objekte mussten vom Müll befreit sowie teilweise entkernt und wieder
rekonstruiert werden. Der Hausschwammbefall wurde eingedämmt und die Medien
komplett erneuert.
Die
Bewohnbarmachung der Objekte hat hier oberste Priorität. Ein Fassadenanstrich
ist derzeit aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht möglich.
Durch den Vertrag sind konkrete zeitliche Vorgaben, speziell zu Fragen der Außenfassadensanierung nicht vorgegeben.