Anfrage - 05/SVV/0391

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Am 11.07.2001 sind die Grundstücke Zeppelinstraße 25 /26 an die Vereine Brandenburger Lebensart und Utopia e.V. ins Erbaurecht übertragen worden.

Bisher hat sich an den Gebäuden nichts verändert, obwohl vereinbart wurde, diese Häuser im Zeitraum von 10 Jahren zu sanieren.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Erfüllen die Bewohner/Vertragspartner der Häuser Zeppelinstr. 25/26 die Sanierungsauflagen, die in Verbindung mit dem Erbbaurecht gesetzt wurden, zeitnah?

 

 

Antwort:

 

Für die Sanierung der Objekte, aufgeteilt in verschiedene Gewerke, wurde ein Sanierungszeitraum von 10 bzw. 15 Jahren vertraglich festgehalten. Dieser wird aus heutiger Sicht auch eingehalten.

 

Die Arbeiten am Objekt konnten erst nach der Schlüsselübergabe im Sommer 2001 begonnen werden.

Die Objekte mussten vom Müll befreit sowie teilweise entkernt und wieder rekonstruiert werden. Der Hausschwammbefall wurde eingedämmt und die Medien komplett erneuert.

 

Die Bewohnbarmachung der Objekte hat hier oberste Priorität. Ein Fassadenanstrich ist derzeit aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht möglich.

 

Durch den Vertrag sind konkrete zeitliche Vorgaben, speziell zu Fragen der Außenfassadensanierung nicht vorgegeben.

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Erläuterung

 

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