Anfrage - 05/SVV/0392

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach geltenden EU-Richtlinien ist das Überschreiten des zulässigen Grenzwertes der Feinstaubbelastung an maximal 35 Tagen im Jahr „erlaubt“. In Potsdam war das dieses Jahr schon 18 Mal der Fall.

Die Umrüstung der Fahrzeuge des VIP könnte hier einen Beitrag zur Feinstaubreduzierung leisten.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Kosten entstehen für die Nachrüstung von Bussen mit Rußfiltern?

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Erläuterung

 

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