Anfrage - 05/SVV/0393

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bei der Errichtung des Wohngebietes Waldstadt II wurden zwischen den Wohnblöcken möglichst viele Waldflächen belassen.

Durch die dichten Baumbestände werden oftmals Wohnungen stark verschattet, was zu einer teilweisen starken Beeinträchtigung der Lebensqualität führt. Im Zuge einer Neugestaltung der

Grünflächen zwischen den Wohnblöcken ist eine Klärung der Rechtslage im Umgang mit den Waldflächen von großen Bedeutung.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Handelt es sich bei diesen Flächen um Wald im Sinne des Bundes- und Landeswaldgesetzes?

 

 

Antwort:

 

Im Rahmen der Wohngebietsentwicklung durch die Stadt Potsdam wurde die Frage gemeinsam mit dem damals zuständigen Revierförster in folgender Weise beantwortet:

Alle waldartigen Flächen in den Innenhöfen von Wohnblocks sind kein Wald im Sinne des Brandenburgischen Landeswaldgesetzes.

Diese Bäume unterliegen dem Schutzstatus der Potsdamer Baumschutzverordnung.

 

Eine „unzumutbare Verschattung“ im Sinne von gesunden Wohnverhältnissen wird im Einzelfall mit den Betroffenen geprüft und kann im Ergebnis den Rückschnitt bzw. die Fällung von Bäumen bedeuten. In diesen Fällen ist ein Antrag auf Fällgenehmigung beim Bereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung Potsdam zu stellen.

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Erläuterung

 

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