Anfrage - 05/SVV/0393
Grunddaten
- Betreff:
-
Waldflächen im Wohngebiet Waldstadt II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Schröder, Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
01.06.2005
|
Beschlussvorschlag
Bei der
Errichtung des Wohngebietes Waldstadt II wurden zwischen den Wohnblöcken möglichst
viele Waldflächen belassen.
Durch die
dichten Baumbestände werden oftmals Wohnungen stark verschattet, was zu einer
teilweisen starken Beeinträchtigung der Lebensqualität führt. Im Zuge einer
Neugestaltung der
Grünflächen
zwischen den Wohnblöcken ist eine Klärung der Rechtslage im Umgang mit den
Waldflächen von großen Bedeutung.
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Handelt
es sich bei diesen Flächen um Wald im Sinne des Bundes- und Landeswaldgesetzes?
Antwort:
Im Rahmen
der Wohngebietsentwicklung durch die Stadt Potsdam wurde die Frage gemeinsam
mit dem damals zuständigen Revierförster in folgender Weise beantwortet:
Alle
waldartigen Flächen in den Innenhöfen von Wohnblocks sind kein Wald im Sinne
des Brandenburgischen Landeswaldgesetzes.
Diese
Bäume unterliegen dem Schutzstatus der Potsdamer Baumschutzverordnung.
Eine „unzumutbare Verschattung“ im Sinne von gesunden Wohnverhältnissen wird im Einzelfall mit den Betroffenen geprüft und kann im Ergebnis den Rückschnitt bzw. die Fällung von Bäumen bedeuten. In diesen Fällen ist ein Antrag auf Fällgenehmigung beim Bereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung Potsdam zu stellen.