Beschlussvorlage - 05/SVV/0418

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Über die Fraktion der PDS werden

Herr Dr. Scharfenberg                   und

Herr Kutzmutz

 

   über die Fraktion der SPD wird

Frau Knoblich

 

   über die Fraktion der CDU wird

Herr Lehmann und

 

   über die Fraktion der Grünen/B 90 wird

Herr Schüler

 

in den Aufsichtsrat der Energie und Wasser Potsdam GmbH entsandt.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist hundertprozentige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP). Die SWP wiederum hält 65% der Anteile an der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP). Die LHP ist somit mittelbar über die SWP an der EWP beteiligt. Die weiteren 35% der Geschäftsanteile an der EWP hält die E.DIS Aktiengesellschaft (E.DIS AG).

 

Die Energie und Wasser Potsdam GmbH hat einen Aufsichtsrat, der aus  neun Mitgliedern besteht, die von den Gesellschaftern entsandt werden, und zwar sechs Mitglieder von der SWP bzw. der Landeshauptstadt Potsdam und drei Mitglieder von der E.DIS AG.

 

Der Aufsichtsratsvorsitzende wird von der SWP bzw. der Landeshauptstadt Potsdam, der Stellvertreter von der E.DIS AG gestellt (s. § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der EWP).

 

 

Im Zuge der Anpassung der Gesellschaftsverträge der Unternehmen, an denen die LHP unmittelbar bzw. mittelbar beteiligt ist, ist beabsichtigt den Gesellschaftsvertrag der EWP bezüglich der Aufsichtsratsbesetzung zu ändern.

 

So ist vorgesehen, dass der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam als sogenanntes geborenes Mitglied im Aufsichtsrat der EWP und Aufsichtsratsvorsitzender fungiert.

 

Die Änderung betrifft ausschließlich § 10 Abs. 1 des derzeitig gültigen Gesellschaftsvertrages der EWP.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der EWP kann der Gesellschaftsvertrag der EWP nur einvernehmlich durch Beschluss der Gesellschafterversammlung geändert werden. Die E.DIS AG ist bezüglich der beabsichtigten Gesellschaftsvertragsänderung in Kenntnis gesetzt worden und um die Herstellung von Einvernehmen gebeten worden.

 

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der EWP steht noch aus.

 

 

Die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrates im Unternehmen EWP ist mit der Gesellschafterversammlung beendet, die den Jahresabschluss 2004 feststellt. Diese Gesellschafterversammlung soll im Mai 2005 stattfinden. Der alte Aufsichtsrat der EWP führt gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der EWP die Geschäfte bis zur Bildung des neuen Aufsichtsrates fort.

 

Danach soll der Aufsichtsrat gemäß den dann geänderten Regelungen in § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der EWP besetzt werden.

 

Unter Berücksichtigung, dass vorgesehen ist, den Gesellschaftsvertrag der EWP wie oben dargestellt, zu ändern, ergibt sich die Sitzverteilung der fünf von der SWP bzw. der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der EWP neu zu entsendenden Mitglieder gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) i.V. mit § 104 Abs. 1, 2 GO wie folgt:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

Anzahl der Mitglieder in den Fraktionen

 

Vorsitzender:   OBM                                                                           1 Sitz

PDS                               = 5x18/48 = 1,875       =                                  2 Sitze

                        SPD                            = 5x11/48 = 1,145833 =                              1 Sitz

                        CDU                            = 5x10/48 = 1,041666 =                              1 Sitz

                        Grüne/B 90               = 5x  3/48 = 0,3125     =                                  1 Sitz

                        BürgerBündnis            = 5x  2/48 = 0,208333 =            0 Sitz

                        Familienpartei            = 5x  2/48 = 0,208333 =            0 Sitz

                        Die Andere                       = 5x  2/48 = 0,208333 =            0 Sitz

 

 

 

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsbesetzung/-nachbesetzung sind die Gemeindeordnung für das Land Brandenburg und der Gesellschaftsvertrag der EWP.

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6 GO entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Bestellung der Vertreter der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen.

 

Die Gemeindeordnung regelt in § 104 die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen. In Verbindung mit § 50 Absätze 2 und 3 GO wird entsprechend dem sog. Hare-Niemeyer-Verfahren die Sitzbeanspruchung der Fraktionen ermittelt.

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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