Beschlussvorlage - 05/SVV/0427
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag über die Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft "Integriertes Verkehrskonzept Potsdam Mittelmark - Stadt Potsdam"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.06.2005
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Erläuterung
Begründung:
Das vom Ministerium für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
(jetzt: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung) durchgeführte
Raumordnungsverfahren zur Netzverknüpfung der Bundesstraßen im Raum Potsdam
wurde 1999 unterbrochen, mit der Maßgabe der Wiederaufnahme auf der Basis eines
integrierten Verkehrskonzeptes für den Raum Potsdam und Potsdam Mittelmark.
Die Abschnitte der Bundesstraßennetzverknüpfung B1, B2, B273
wurden in den Bundesverkehrs-wegeplan 2004 als Ortsumgehung Potsdam
aufgenommen. In die Kategorie des vordringlichen Bedarfs, d.h. Realisierung bis
2015 wurde der Abschnitt der Verbindung B1 – B2 über den Templiner See
(Havelspange) eingeordnet. Weitere Planungsschritte seitens des Landes erfolgen
aber erst bei positivem Votum des Landkreises Potsdam-Mittelmark und der Stadt
Potsdam zu dem o.g. gemeinsamen Verkehrskonzept.
Mit der Erarbeitung der integrierten Verkehrsentwicklungspläne für die Stadt Potsdam (2001) und den Kreis Potsdam Mittelmark (2004), die jeweils miteinander abgestimmt wurden ist eine wesentliche Grundlage für ein solches gemeinsames Konzept geschaffen. Um in der Frage der Bundesstraßennetzverknüpfung auf der politischen Ebene Konsens zu erlangen, wurde von dem Ausschuss für Kreisentwicklung, Landkreis Potsdam-Mittelmark und dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, Landeshauptstadt Potsdam die Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe (GAG) beschlossen.
Nachdem die GAG bereits zweimal auf der Basis einer abgestimmten
Geschäftsordnung getagt hatte, wurde der rechtliche Status der GAG
angefragt, was in Folge zur
vorläufigen Einstellung der Arbeit und einer umfassenden juristischen Prüfung
führte.
Nach erneuter Abstimmung der Rahmenbedingungen für die
nunmehr um Vertreter der Gemeinden Schwielowsee, Werder und Michendorf
erweiterten GAG wurde der vorliegende Vertrag ausgearbeitet. Dieser sichert die
Wiederaufnahme der Arbeit ab Oktober 2005 und verpflichtet zur Vorlage einer
abgestimmten Stellungnahme bis spätestens 31.12.2007.
Anlage:
Vertragsentwurf