Beschlussvorlage - 05/SVV/0427

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bildung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Integriertes Verkehrskonzept Potsdam Mittelmark – Stadt Potsdam“ auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfes wird zugestimmt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Das vom Ministerium für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (jetzt: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung) durchgeführte Raumordnungsverfahren zur Netzverknüpfung der Bundesstraßen im Raum Potsdam wurde 1999 unterbrochen, mit der Maßgabe der Wiederaufnahme auf der Basis eines integrierten Verkehrskonzeptes für den Raum Potsdam und Potsdam Mittelmark.

 

Die Abschnitte der Bundesstraßennetzverknüpfung B1, B2, B273 wurden in den Bundesverkehrs-wegeplan 2004 als Ortsumgehung Potsdam aufgenommen. In die Kategorie des vordringlichen Bedarfs, d.h. Realisierung bis 2015 wurde der Abschnitt der Verbindung B1 – B2 über den Templiner See (Havelspange) eingeordnet. Weitere Planungsschritte seitens des Landes erfolgen aber erst bei positivem Votum des Landkreises Potsdam-Mittelmark und der Stadt Potsdam zu dem o.g. gemeinsamen Verkehrskonzept.

 

Mit der Erarbeitung der integrierten Verkehrsentwicklungspläne für die Stadt Potsdam (2001) und den Kreis Potsdam Mittelmark (2004), die jeweils miteinander abgestimmt wurden ist eine wesentliche Grundlage für ein solches gemeinsames Konzept geschaffen. Um in der Frage der Bundesstraßennetzverknüpfung auf der politischen Ebene Konsens zu erlangen, wurde von dem Ausschuss für Kreisentwicklung, Landkreis Potsdam-Mittelmark und dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, Landeshauptstadt Potsdam die Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe (GAG) beschlossen.

 

Nachdem die GAG bereits zweimal auf der Basis einer abgestimmten Geschäftsordnung getagt hatte, wurde der rechtliche Status der GAG angefragt,  was in Folge zur vorläufigen Einstellung der Arbeit und einer umfassenden juristischen Prüfung führte.

 

Nach erneuter Abstimmung der Rahmenbedingungen für die nunmehr um Vertreter der Gemeinden Schwielowsee, Werder und Michendorf erweiterten GAG wurde der vorliegende Vertrag ausgearbeitet. Dieser sichert die Wiederaufnahme der Arbeit ab Oktober 2005 und verpflichtet zur Vorlage einer abgestimmten Stellungnahme bis spätestens 31.12.2007.

 

 

 

 

Anlage:

Vertragsentwurf

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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