Anfrage - 05/SVV/0450
Grunddaten
- Betreff:
-
Im Park- oder Halteverbot abgestellte Fahrzeuge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion FAMILIEN-PARTEI
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Utting, Familien-Partei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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01.06.2005
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Beschlussvorschlag
Ich frage den Oberbürgermeister:
Welche Ordnungsmaßnahmen kann die
Verwaltung gegen falsch abgestellten Fahrzeuge durchführen?
Antwort:
Die
20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Außendienst der
Stadtverwaltung führen täglich in zwei Schichten Kontrollen des ruhenden
Verkehrs durch, um die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften zu
überwachen.
Bei
Feststellungen von verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen, werden diese
entsprechend der Straßenverkehrsordnung i. V. m. dem Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten mündlich verwarnt oder schriftlich mit einem
bundeseinheitlich festgelegten Verwarngeld belegt.
Im Jahr 2004 gab es ca. 90000 Feststellungen der Arbeitsgruppe Außendienst zu verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen im Stadtgebiet.
Eine
weitere Möglichkeit des Eingreifens der Ordnungsbehörde ist das Umsetzen von
verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen. Das Umsetzen von Fahrzeugen
gemäß §§ 17, 19 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg ist an
strenge Voraussetzungen gebunden. Für diese Maßnahme muss eine konkrete und in
engem zeitlichen Zusammenhang stehende Behinderung (Gefahr) vorliegen.
Zu Umsetzungen von Fahrzeugen ist es
im Jahr 2004 in 390 Fällen gekommen.