Anfrage - 05/SVV/0450

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Ordnungsmaßnahmen kann die Verwaltung gegen falsch abgestellten Fahrzeuge durchführen?

 

 

Antwort:

 

Die 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Außendienst der Stadtverwaltung führen täglich in zwei Schichten Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch, um die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften zu überwachen.

 

Bei Feststellungen von verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen, werden diese entsprechend der Straßenverkehrsordnung i. V. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten mündlich verwarnt oder schriftlich mit einem bundeseinheitlich festgelegten Verwarngeld belegt.

 

Im Jahr 2004 gab es ca. 90000 Feststellungen der Arbeitsgruppe Außendienst zu verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen im Stadtgebiet.

 

Eine weitere Möglichkeit des Eingreifens der Ordnungsbehörde ist das Umsetzen von verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen. Das Umsetzen von Fahrzeugen gemäß §§ 17, 19 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Für diese Maßnahme muss eine konkrete und in engem zeitlichen Zusammenhang stehende Behinderung (Gefahr) vorliegen.

 

Zu Umsetzungen von Fahrzeugen ist es im Jahr 2004 in 390 Fällen gekommen.

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Erläuterung

 

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