Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0469
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau des Uferweges auf Hermannswerder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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01.06.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Durch Beschluss der 16. öffentlichen Sitzung der SVV am 04.
05. 2005 wurde der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen für
den Uferweg auf Hermannswerder getroffen werden müssen, um wieder Ordnung und
Sauberkeit, Begehbarkeit und Befahrung herzustellen.
Im Ergebnis durchgeführter dokumentierter Begehungen durch
Vertreter des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen sowie des Bereiches der
Unteren Naturschutzbehörde ist festzustellen, dass eine gefahrlose Begehbarkeit
der öffentlichen Bereiche gewährleistet
und die vorhandene Ordnung als „gut“ einzuschätzen ist.
Als
abzuarbeitende Maßnahmen werden festgelegt:
1. Abschnitt Zuwegung zur Fähre Uferweg bis Tornowstraße
. Neusetzung
bzw. Ergänzung defekter Poller zur Verhinderung unberechtigten Befahrens
(in Bearbeitung – Abschluss Mitte Juni)
. Plattenweg
am Ufer (40/60 Platten) instandsetzen (erfolgt)
. Prüfung
durch den FB Grün- und Verkehrsflächen, Bereich Verkehrsanlagen (474)
Schwarzdecke auf vorhandene Tragschicht ca. 600 m²
2. Tornow-Spitze
. Abfuhr
Reisig, Säuberung (erfolgt)
. Schnitt
Ahorn und Erle (saisonal)
. Auslaufbauwerk
Wasserbetrieb Reinigung des Grabens (erfolgt)
. Gestaltung
mit einer Sitzgelegenheit aus natürlichem Holzmaterial
(in Bearbeitung - Abschluss Mitte Juni)
3. Küssel-Spitze
. Beräumung
Reisig (erfolgt)
. Schnitt
Weide (saisonal)
. Gestaltung
mit 2 Sitzgelegenheiten (siehe Tornow)
(in Bearbeitung – Abschluss Mitte Juni)
4. Tornowstraße bis Judengraben – Einfahrt
. Herstellen
einer Grundstückseinfahrt
Pflaster/Schwarzdecke
(Gefahrenstelle) über den Bereich 474
. Feststellung
einer privaten Nutzung von öffentlichen Grünflächen – Prüfung
Eigentumsnachweise des Grundstücksnutzers, Einladung zu einem Gespräch zur
Klärung (in
Bearbeitung)
5. Bereich Judengraben/Slipanlage
. Schadhafte
Bohlen werden kurzfristig ausgewechselt (durch
Bereich 474)
. Absetzen
der zwei Totholzstammstücken – Beauftragung für Holzfräsarbeiten
(in
Vorbereitung)
6. Uferweg bis ca. Leipziger Straße
Nach umfangreichen fachgärtnerischen Arbeiten seit November 2004, wie Schnittarbeiten an Sträuchern, Fällung der toten Bäume, Beseitigung von Verkehrsgefährdungen durch andere Gehölze und der Beseitigung von Vermüllungen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt von Verwahrlosung keine Rede sein.
Trotz des anhaltenden Winters mit Frost und Schneelagen bis
in den Monat März konnte dennoch – auch der Haushaltssituation entsprechend –
ein guter, der Ortslage angepasster Pflegezustand erreicht werden. Die Arbeiten
wurden von Mitarbeitern des FB Grün- und Verkehrsflächen, Bereich Grünflächen
und in Vergabe durch Fachfirmen ausgeführt.
·
In
bestimmten Wegeabschnitten ist der Wegebelag in gutem Zustand.
·
Wo
Gefährdungen im Plattenbelag erkannt wurden, werden diese umgehend beseitigt.
·
Wo ein
nicht begründeter Fahrverkehr stattfindet, wird durch die Installation von
Pollern die Einfahrmöglichkeit
unterbunden.
·
An
einer Wegeeinfahrt mit Gefahrenstellen wird durch fachgerechte Herstellung
einer Grundstücksüberfahrt aus Pflaster oder Schwarzdecke kurzfristig diese
Gefahrensituation beseitigt.
7. Linden-Rondell Höhe Vorderkappe
. Gestaltung
mit drei Sitzgelegenheiten (siehe Tornow)
(in
Bearbeitung – Abschluss Mitte Juni)
. alter
sichtbarer Bauwagen (12 m) an Grenze Kleingarten als herrenloser Müll – Entsorgungsauftrag
an FB Umwelt und Natur (in
Bearbeitung)
Zusammenfassend sei bemerkt:
Eine Beeinträchtigung von Ordnung und Sauberkeit im
Allgemeinen konnte auf der gesamten Wegstrecke nicht festgestellt werden.
Die Begehbarkeit und Benutzung mit dem Fahrrad ist auf Grund
der verschiedenen Belagsmaterialien bzw. nicht vorhandener Befestigung
sicherlich nicht bequem, jedoch ist die Benutzung an sich nicht beeinträchtigt.
Auch in den unbefestigten Bereichen lässt der gute Zustand
des Weges vermuten, dass ein befestigter Unterbau vorhanden ist. Es wurden im
gesamten Wegverlauf keine sonst üblichen Schlaglöcher festgestellt.
Der Uferweg befindet sich innerhalb von
Trinkwasserschutzzonen (TWSZ II und III) des Wasserwerkes Leipziger Straße. Bei
einer beabsichtigten Befestigung dieses Weges ist zu beachten, dass nur
unbelastetes Material eingebaut werden darf. Gleichzeitig wird darauf
hingewiesen, dass wasserdurchlässiges Material zu verwenden ist und die auf den
Uferweg anfallenden Niederschläge über die bewachsene Oberfläche zu versickern
sind.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Unterhaltungsleistungen werden durch die
gewerblich Beschäftigten des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen erbracht.
Vergabeleistungen werden aus dem Haushalt im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht finanziert.
Haushaltsstelle: 63000.51104.
Die
Mitteilungsvorlage steht unter dem Vorbehalt der HH-Genehmigung 2005.