Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0469

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

Durch Beschluss der 16. öffentlichen Sitzung der SVV am 04. 05. 2005 wurde der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen für den Uferweg auf Hermannswerder getroffen werden müssen, um wieder Ordnung und Sauberkeit, Begehbarkeit und Befahrung herzustellen.

 

Im Ergebnis durchgeführter dokumentierter Begehungen durch Vertreter des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen sowie des Bereiches der Unteren Naturschutzbehörde ist festzustellen, dass eine gefahrlose Begehbarkeit der öffentlichen Bereiche gewährleistet  und die vorhandene Ordnung als „gut“ einzuschätzen ist.

 

Als abzuarbeitende Maßnahmen werden festgelegt:

 

1. Abschnitt Zuwegung zur Fähre Uferweg bis Tornowstraße

.            Neusetzung bzw. Ergänzung defekter Poller zur Verhinderung unberechtigten Befahrens

            (in Bearbeitung – Abschluss Mitte Juni)

.            Plattenweg am Ufer (40/60 Platten) instandsetzen             (erfolgt)

.            Prüfung durch den FB Grün- und Verkehrsflächen, Bereich Verkehrsanlagen (474)

           Schwarzdecke auf vorhandene Tragschicht ca. 600 m²

 

2. Tornow-Spitze

.           Abfuhr Reisig, Säuberung                                                      (erfolgt)

.           Schnitt Ahorn und Erle                                                            (saisonal)

.            Auslaufbauwerk Wasserbetrieb Reinigung des Grabens            (erfolgt)

.            Gestaltung mit einer Sitzgelegenheit aus natürlichem Holzmaterial      

(in Bearbeitung - Abschluss Mitte Juni)

 

 

3. Küssel-Spitze

.             Beräumung Reisig                                                                (erfolgt)

.           Schnitt Weide                                                                          (saisonal)

.            Gestaltung mit 2 Sitzgelegenheiten (siehe Tornow)          

            (in Bearbeitung – Abschluss Mitte Juni)

 

4. Tornowstraße bis Judengraben – Einfahrt

.            Herstellen einer Grundstückseinfahrt

            Pflaster/Schwarzdecke (Gefahrenstelle) über den Bereich 474

.            Feststellung einer privaten Nutzung von öffentlichen Grünflächen – Prüfung Eigentumsnachweise des Grundstücksnutzers, Einladung zu einem Gespräch zur Klärung            (in Bearbeitung)

 

                                                                                                                                               

5. Bereich Judengraben/Slipanlage

.            Schadhafte Bohlen werden kurzfristig ausgewechselt           (durch Bereich 474)

.             Absetzen der zwei Totholzstammstücken – Beauftragung für Holzfräsarbeiten

            (in Vorbereitung)

 

6. Uferweg bis ca. Leipziger Straße

Nach umfangreichen fachgärtnerischen Arbeiten seit November 2004, wie Schnittarbeiten an Sträuchern, Fällung der toten Bäume, Beseitigung von Verkehrsgefährdungen durch andere Gehölze und der Beseitigung von Vermüllungen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt von Verwahrlosung keine Rede sein.

 

Trotz des anhaltenden Winters mit Frost und Schneelagen bis in den Monat März konnte dennoch – auch der Haushaltssituation entsprechend – ein guter, der Ortslage angepasster Pflegezustand erreicht werden. Die Arbeiten wurden von Mitarbeitern des FB Grün- und Verkehrsflächen, Bereich Grünflächen und in Vergabe durch Fachfirmen ausgeführt.

 

·         In bestimmten Wegeabschnitten ist der Wegebelag in gutem Zustand.

·         Wo Gefährdungen im Plattenbelag erkannt wurden, werden diese umgehend beseitigt.

·         Wo ein nicht begründeter Fahrverkehr stattfindet, wird durch die Installation von Pollern die  Einfahrmöglichkeit unterbunden.

·         An einer Wegeeinfahrt mit Gefahrenstellen wird durch fachgerechte Herstellung einer Grundstücksüberfahrt aus Pflaster oder Schwarzdecke kurzfristig diese Gefahrensituation beseitigt.

 

 

 

7. Linden-Rondell Höhe Vorderkappe

.            Gestaltung mit drei Sitzgelegenheiten (siehe Tornow)

            (in Bearbeitung – Abschluss Mitte Juni)

.           alter sichtbarer Bauwagen (12 m) an Grenze Kleingarten als herrenloser Müll – Entsorgungsauftrag an FB Umwelt und Natur             (in Bearbeitung)

 

 

Zusammenfassend sei bemerkt:

 

Eine Beeinträchtigung von Ordnung und Sauberkeit im Allgemeinen konnte auf der gesamten Wegstrecke nicht festgestellt werden.

Die Begehbarkeit und Benutzung mit dem Fahrrad ist auf Grund der verschiedenen Belagsmaterialien bzw. nicht vorhandener Befestigung sicherlich nicht bequem, jedoch ist die Benutzung an sich nicht beeinträchtigt.

Auch in den unbefestigten Bereichen lässt der gute Zustand des Weges vermuten, dass ein befestigter Unterbau vorhanden ist. Es wurden im gesamten Wegverlauf keine sonst üblichen Schlaglöcher festgestellt.

Der Uferweg befindet sich innerhalb von Trinkwasserschutzzonen (TWSZ II und III) des Wasserwerkes Leipziger Straße. Bei einer beabsichtigten Befestigung dieses Weges ist zu beachten, dass nur unbelastetes Material eingebaut werden darf. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass wasserdurchlässiges Material zu verwenden ist und die auf den Uferweg anfallenden Niederschläge über die bewachsene Oberfläche zu versickern sind.

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Unterhaltungsleistungen werden durch die gewerblich Beschäftigten des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen erbracht.

 

Vergabeleistungen werden aus dem Haushalt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht finanziert.

Haushaltsstelle: 63000.51104.

 

Die Mitteilungsvorlage steht unter dem Vorbehalt der HH-Genehmigung 2005.

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