Antrag - 05/SVV/0461

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der OBM wird mit der Initiierung einer Arbeitsgruppe „Betriebskosten“ beauftragt. In dieser Arbeitsgruppe sollen Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Ver- und Entsorgungsträger, des Mieterbundes sowie der Stadtverwaltung vertreten sein.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Betriebskosten führen zu einer nicht unerheblichen Belastung von Mietern, Hausbesitzern und zum Teil auch Wohnungsunternehmen. Nach einer von „Stadtspuren“ veröffentlichten Studie zur Entwicklung der Betriebskosten in der LHP stiegen diese im Zeitraum von 2001 bis 2002 von 12,11 € pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr auf 12,36 €. In den darauf folgenden 12 Monaten stiegen sie weiter auf 13,21 €. 2004 erhöhten sich die Betriebskosten nochmals um 0,89 € auf 14,10 € pro m² Wohnfläche und Jahr. Innerhalb von drei Jahren sind somit die Betriebskosten um 1,99 € gestiegen. Das entspricht einem Anstieg um 14%.

 

Der Kostenanstieg zwischen den Jahren 2002 und 2003 wurde zu 92 % durch Kostenarten, deren Entwicklung und Preisgestaltung maßgeblich von der Kommune beeinflusst werden, verursacht: Mit 4% waren die Kosten für die Straßenreinigung, mit 10% die Kosten für die Müllabfuhr und mit 78% die Kosten für Wasserversorgung/Entwässerung für die Erhöhung der Betriebskosten maßgeblich.

 

Auch beim Anstieg der Betriebskosten zwischen 2003 und 2004 erweisen sich erneut jene Abrechnungspositionen als Kostentreiber, die von der Kommune zu beeinflussen sind: Zu 73% geht der Kostenanstieg auf die Positionen Grundsteuer (5%), Straßenreinigung (9%), Müllabfuhr (23%) und Wasserversorgung/Entwässerung (37%).

 

Um die Betriebskostenentwicklung künftig besser aussteuern zu können, ist ein koordiniertes Handeln aller Beteiligten erforderlich.

 

Die Dringlichkeit resultiert aus der Tatsache, dass für 2006 ein weiteres Ansteigen der Betriebskosten um weitere 0,89 bis 0,95 € erwartet wird. Wenn die Arbeitsgruppe bis Ende 2005 noch Ergebnisse erzielen soll, so ist eine Beschlussfassung über den Antrag noch vor der Sommerpause erforderlich.

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