Beschlussvorlage - 05/SVV/0472
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtragsvereinbarung zum Rahmenvertrag zur Unterbringung obdachloser Personen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
- Einreicher*:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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08.06.2005
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Erläuterung
Begründung:
Aufgrund der beabsichtigten Abgabe einer
Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung der Landeshauptstadt Potsdam (LHP)
gegenüber der Deutschen Kreditbank AG (DKB), beschlossen durch die SVV am 02.06.2004
(04/SVV/0427), ist der bisherige
Rahmenvertrag zur
Unterbringung obdachloser Personen entsprechend anzupassen.
Die Notwendigkeit ergibt sich wie folgt:
Am 20.01.2004 wurde ein Rahmenvertrag zur
Unterbringung obdachloser Personen zwischen dem AWO-Kreisverband e.V. und der
LHP geschlossen, nachdem zuvor der Hauptausschuss am 14.01.2004 (04/SVV/0038)
seine Zustimmung gegeben hatte.
Dieser Rahmenvertrag regelt die Betreuung
obdachloser Personen als pflichtige Aufgabe der Landeshauptstadt Potsdam durch
die Übertragung auf den AWO-Kreisverband e.V. und die dementsprechende
Finanzierung der anfallenden Kosten über Tagessätze in einem Zeitraum von 15
Jahren.
Unter § 4 Abs.3 des Rahmenvertrages war eine von
der Belegung unabhängige pauschale Kostenübernahme durch die LHP in Höhe von
80% der vorgehaltenen Plätze vorgesehen.
Im § 4 Abs.2 war festgelegt, dass sich die LHP
u.a. an den Kosten des zukünftigen Investitionsbedarfs und zwar insbesondere an
Abschreibungen und Verzinsungen und zusätzlich durch die Übernahme der
marktüblichen Kreditzinsen beteiligt.
Zur Unterbringung der obdachlosen Personen am
Standort Lerchensteig war der Neubau eines Obdachlosenheimes notwendig.
Für die Baumaßnahme musste der AWO-Kreisverband
als Betreiber einen Kredit aufnehmen, für welchen die LHP eine Sicherheit in
Form einer Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung zu stellen hatte. Die LHP
erklärte die Absicht zur Abgabe dieser Erklärung.
Diese Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung
bezog sich auf die laufenden Kreditkosten in Höhe der Zinsen und Tilgungen.
Ohne diese Erklärung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und Genehmigung des MdI liegen vor)
wären die Besicherung des Kredites und die Beantragung von durch den Bund
geförderten Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nicht möglich
gewesen.
Aufgrund der abzugebenden Einrede- und
Einwendungsverzichtserklärung ist der Rahmenvertrag dahingehend anzupassen,
dass die Investitionskosten in Höhe der Zinsen und Tilgungen in die
Finanzierung der Obdachlosenbetreuung einfließen.
Gleichzeitig ist es nun aufgrund der inzwischen
festgeschriebenen Zinssätze möglich, die Kosten für die Kredite (DKB-Darlehen
und KfW-Darlehen) bis zum Zeitpunkt der Zinsanpassung am 30.06.2014 exakt zu
benennen.
Die entsprechende Absicherung der LHP durch die
Eintragung einer Grundschuld in Höhe eines Teilbetrages (§ 2 Ziffer 2.2 der 1.
Nachtragsvereinbarung), die Abtretung der
Grundschuldrückübertragungsansprüche der AWO gegen die DKB an die Stadt (§ 2 Ziffer 2.3 der 1.
Nachtragsvereinbarung) sowie durch
Eintragung einer beschränkt persönlichen Grunddienstbarkeit und durch Abtretung
von Entschädigungsansprüchen gegenüber dem Grundstückseigentümer und
Erbbaurechtsgeber (§ 2 Ziffer 2.4 und § 3) sind ebenfalls in die Ergänzung
aufgenommen worden.
Durch die Abtretung der
Grundschuldübertragungsansprüche der AWO gegen die DKB an die Stadt wird die
Stadt im Vergleich zu der ursprünglich in § 5 Absatz 3 des Rahmenvertrages
vereinbarten Grundschuld an rangbereitester Stelle besser gestellt. Die Stadt
kann nun in Erfüllung des abgetretenen Anspruchs die Übertragung der –
erstrangigen – Grundschuld auf sich verlangen, soweit der Sicherungszweck
(Kreditrückzahlung) erfüllt wurde.
Auch die Abtretung der Entschädigungsansprüche
aus dem Erbbaurechtsvertrag ist eine zusätzliche im Rahmenvertrag nicht
enthaltene Absicherung zugunsten der Stadt.
Auch das Ministerium des Innern hält in einem ergänzenden
Schreiben vom 20.05.2005, zu der am 20.08.2004 erteilten Genehmigung des
Rahmenvertrages und der Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung, die
Absicherung der Landeshauptstadt Potsdam durch die Eintragung einer Grundschuld
i.V.m. den in den §§ 2 und 3 der 1. Nachtragsvereinbarung vorgesehenen
Regelungen für ausreichend.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung im
Rahmenvertrag erhöht sich die finanzielle Beteiligung der LHP nicht, d.h. die
im 1. Nachtrag zum Rahmenvertrag beabsichtigten Konkretisierungen zu den
Zahlungen durch die Landeshautstadt Potsdam verhalten sich finanziell neutral.
Ohne eine Besicherung der beiden Investitionskredite
durch die LHP in Form einer Erklärung gegenüber der kreditgebenden Bank hätte
es den Neubau des Obdachlosenheimes nicht gegeben, da der AWO Kreisverband e.
V. aufgrund der Gemeinnützigkeit nicht über entsprechend relevante Sicherheiten
verfügte, welche zur Ausreichung der Investitionskredite genügt hätten.
Andere Unterbringungsmöglichkeiten waren im
Vorfeld durch die LHP geprüft und für nicht umsetzbar eingeschätzt worden (
vgl. o.g. Beschlussvorlage, Begründung).
Durch die
Einbringung der Landeshauptstadt Potsdam in die Besicherung der
Investitionskredite konnten kommunalkreditähnliche Konditionen erreicht werden.
Somit können insgesamt Zinsen in Höhe von ca. 400.000 EUR eingespart werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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