Antrag - 05/SVV/0289

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen,

 

-          dass der vorgesehene Kostenrahmen in Höhe von 31,5 Mio Euro für ein Freizeitbad am Brauhausberg als Höchstgrenze betrachtet und nicht überschritten wird,

-          dass die Schwimmhalle am Brauhausberg solange genutzt werden kann, bis das Freizeitbad mit 50-Meterbahnen nutzbar ist.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Durch Pressemeldungen ist bekannt geworden, dass die Kosten für das geplante Freizeitbad am Brauhausberg die ohnehin schon hohe Summe von 31,5 Mio Euro überschreiten könnten. Da der städtische Anteil bereits jetzt schon bei mindestens 6 Mio Euro liegt, sollte ein verbindlicher Kostenrahmen festgelegt werden.

Für den Bau des Freizeitbades ist von vornherein festgelegt worden, dass sich die Bedingungen für den laufenden Schwimmbetrieb nicht verschlechtern dürfen.

 

 

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