Antrag - 05/SVV/0289
Grunddaten
- Betreff:
-
Begrenzung der Kosten Freizeitbad
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.05.2005
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01.06.2005
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.05.2005
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08.06.2005
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen,
-
dass
der vorgesehene Kostenrahmen in Höhe von 31,5 Mio Euro für ein Freizeitbad am
Brauhausberg als Höchstgrenze betrachtet und nicht überschritten wird,
-
dass
die Schwimmhalle am Brauhausberg solange genutzt werden kann, bis das
Freizeitbad mit 50-Meterbahnen nutzbar ist.
Erläuterung
Begründung:
Durch Pressemeldungen ist bekannt geworden, dass die Kosten für das geplante Freizeitbad am Brauhausberg die ohnehin schon hohe Summe von 31,5 Mio Euro überschreiten könnten. Da der städtische Anteil bereits jetzt schon bei mindestens 6 Mio Euro liegt, sollte ein verbindlicher Kostenrahmen festgelegt werden.
Für den
Bau des Freizeitbades ist von vornherein festgelegt worden, dass sich die
Bedingungen für den laufenden Schwimmbetrieb nicht verschlechtern dürfen.