Beschlussvorlage - 05/SVV/0424
Grunddaten
- Betreff:
-
Gestaltungssatzung Nauener Vorstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.06.2005
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31.08.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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07.06.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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16.06.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Örtliche
Bauvorschrift der Stadt Potsdam über besondere Anforderungen an die äußere
Gestaltung baulicher Anlagen und anderer Anlagen und Einrichtungen sowie über
die Notwendigkeit von Einfriedungen in der Nauener Vorstadt –
Gestaltungssatzung „Nauener Vorstadt“ – gemäß § 81 Abs. 1, Satz 1, Nr.1 der Brandenburgischen Bauordnung
(BbgBO)
(s. Anlage 2).
Erläuterung
Begründung: Anlage
1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen
enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung (1
Seite)
Anlage 2: Gestaltungssatzung Nauener
Vorstadt (22
Seiten)
- zuzüglich Anlage zur Gestaltungssatzung Nauener Vorstadt:
Räumlicher Geltungsbereich der Satzung (1Plan)
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am
03.12.1997 die Aufstellung der Gestaltungssatzung Nauener Vorstadt beschlossen.
Die Gestaltungssatzung regelt die zukünftigen Anforderungen an die äußere
Gestaltung baulicher Anlagen und ergänzt auf diese Weise die bereits
rechtskräftige Erhaltungssatzung. Im Satzungstext ist ein Gestaltungsrahmen
formuliert, in den sich die geplanten baulichen Vorhaben einfügen müssen. Im
Geltungsbereich der Gestaltungssatzung ist jede Baumaßnahme
genehmigungspflichtig, die sich auf die Veränderung der äußeren Gestalt eines
Gebäudes richtet. Die in der Gestaltungssatzung formulierten Regelungen werden
bei der Bauberatung bzw. Erteilung von Baugenehmigungen und in sonstigen
bauordnungsrechtlichen Verfahren angewendet.
Die Regelungen der Gestaltungssatzung sind auf der Grundlage
einer ausführlichen Analyse des Stadtbildes in diesem Bereich sowie einer Reihe
von Testentwürfen getroffen worden. Dabei wurde erfasst, welche gestalterischen
Elemente des Stadtbildes, welche baulichen Anlagen und welche Formen, Maßstäbe,
Verhältnisse der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoffe und Farben usw.
das Satzungsgebiet prägen und als gebietstypische gestalterische Merkmale für
eine harmonische, ortsbildprägende Gestaltung eines Gebäudes zu erhalten sind.
Zum Erhalt der Identität und des Charakters des Bereiches durch das
Gestaltungsbild seiner baulichen Anlagen sollen die Errichtung und Änderung von
baulichen Anlagen auf ihre Architekturprägung und ihre äußere Gestaltung
überprüft werden.
Die rechtliche Grundlage soll durch die Gestaltungssatzung
geschaffen werden.
Die Gestaltungssatzung wird vom Fachbereich Stadtplanung und
Bauordnung, Bereich Bauordnung nach Rechtskraft angewendet.
Die Ergebnisse dieser Arbeit dienen über die der Satzung
beigefügten Erläuterungen hinaus als weiterführende Begründung der
Satzungsregelungen.
Aufstellungsverfahren
Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 03.12.1997 über die Gestaltungssatzung für die Nauener Vorstadt ist nach Erarbeitung des Vorentwurfs der Gestaltungssatzung am 03.12.1998 eine Bürgerversammlung durchgeführt worden. Im Anschluss an die Bürgerversammlung wurde der Satzungsentwurf im Zeitraum vom 04.12.1998 bis zum 22.12.1998 in der Stadtverwaltung öffentlich ausgestellt. Im Zeitraum vom 09.03.1999 bis zum 09.04.1999 erfolgte die Beteiligung der betroffenen Fachbereiche der Stadtverwaltung und der betroffenen Träger öffentlicher Belange.
Die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs und die
erneute Beteiligung der betroffenen Fachbereiche der Stadtverwaltung und der
betroffenen Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 30.10.2000 bis zum
27.11.2000.
Die geäußerten Empfehlungen wurden berücksichtigt. Von
Bürgern wurden keine Bedenken und Anregungen geäußert.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern
die Stadtverordneten der Vorlage zustimmen, kann der Satzungsbeschluss gefasst
werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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