Antrag - 05/SVV/0449

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

- Die Anträge sind statistisch zu erfassen nach Antragsgegenstand, Ort, Zeit und Entscheidung.

 

- Als Orientierungsgrundlage für die Stadtverwaltung ist nicht mehr die "Vorläufige Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (6.11.1981)" heranzuziehen, sondern die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16.BImSchV).

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Potsdam haben ein Recht darauf, vor Straßenlärm geschützt zu werden und auch nachzuvollziehen, wie dies geschieht. Die 16. BImSchV sieht strengere Grenzwerte für Lärmbelästigung vor und ist durch die allgemeine Rechtsprechung gefestigt.

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