Beschlussvorlage - 05/SVV/0414

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag des Ortsbeirates Groß Glienicke Drucksache Nr. 04/OBR/0070 „Tiefenprüfung der bisherigen Finanzierung des Trägervereins Spatzennest e.V. für die Jahre vor 2003 bis zur Verjährungsgrenze“ wird abgelehnt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Der im Beschlusstext zitierte Antrag des Ortsbeirates Groß Glienicke wurde von der Verwaltung des Jugendamtes im Zusammenwirken mit dem städtischen Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt geprüft.

 

Im Ergebnis erhielt der Ortsbeirat Groß Glienicke die beiliegende Stellungnahme des GB 3 vom 18.06.2004.

 

Nach Auskunft des Ministeriums des Innern, Kommunalaufsicht, Referat III/1 und III/2 gegenüber dem Rechtsamt der Stadt Potsdam kann das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Potsdam nur die Zeiträume prüfen, die nach der Entlastung des damaligen Bürgermeisters der Gemeinde Groß Glienicke liegen.

Eine Beurteilung oder eine Bewertung früherer Prüfungen und darauf basierender Entlastungen des damaligen Bürgermeisters fällt nicht in die Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt.

 

Ausgehend davon, wird im Ergebnis der Prüfung der Aktenlage mitgeteilt, dass der Träger Spatzennest e.V. vor 2003 jährlich  im Zuge der Betriebskostenabrechnung durch die Amtsverwaltung Fahrland und des Landkreises Potsdam Mittelmark geprüft wurde.

Es wurde wiederholt festgestellt, dass die Arbeit dieses Trägers den geforderten wirtschaftlichen Grundsätzen entspricht.

Dem Bürgermeister wurde durch die Gemeindevertretung die Entlastung erteilt.

Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung der SVV, den Antrag des OBR 04/OBR/0070 abzulehnen.

 

Da sich der Ortsbeirat diesem Votum der Verwaltung nicht angeschlossen hat, muss gemäß § 54a der Gemeindeordnung der Antrag über die Verwaltung an die Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung weitergereicht werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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