Beschlussvorlage - 05/SVV/0414
Grunddaten
- Betreff:
-
Tiefenprüfung der bisherigen Finanzierung des Trägervereins Spatzennest e.V. für die Jahre vor 2003 bis zur Verjährungsgrenze
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz
- Einreicher*:
- FB Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.06.2005
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31.08.2005
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erläuterung
Begründung:
Der im Beschlusstext zitierte Antrag des Ortsbeirates Groß
Glienicke wurde von der Verwaltung des Jugendamtes im Zusammenwirken mit dem
städtischen Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Im Ergebnis erhielt der Ortsbeirat Groß Glienicke die
beiliegende Stellungnahme des GB 3 vom 18.06.2004.
Nach Auskunft des Ministeriums des Innern, Kommunalaufsicht, Referat III/1 und III/2 gegenüber dem Rechtsamt der Stadt Potsdam kann das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Potsdam nur die Zeiträume prüfen, die nach der Entlastung des damaligen Bürgermeisters der Gemeinde Groß Glienicke liegen.
Eine Beurteilung oder eine Bewertung früherer Prüfungen und
darauf basierender Entlastungen des damaligen Bürgermeisters fällt nicht in die
Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt.
Ausgehend davon, wird im Ergebnis der Prüfung der Aktenlage
mitgeteilt, dass der Träger Spatzennest e.V. vor 2003 jährlich im Zuge der Betriebskostenabrechnung
durch die Amtsverwaltung Fahrland und des Landkreises Potsdam Mittelmark
geprüft wurde.
Es wurde wiederholt festgestellt, dass die Arbeit dieses
Trägers den geforderten wirtschaftlichen Grundsätzen entspricht.
Dem
Bürgermeister wurde durch die Gemeindevertretung die Entlastung erteilt.
Aus
diesem Grund empfiehlt die Verwaltung der SVV, den Antrag des OBR 04/OBR/0070
abzulehnen.
Da sich
der Ortsbeirat diesem Votum der Verwaltung nicht angeschlossen hat, muss gemäß
§ 54a der Gemeindeordnung der Antrag über die Verwaltung an die
Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung weitergereicht werden.