Beschlussvorlage - 05/SVV/0439
Grunddaten
- Betreff:
-
Leitplanung für die städtebauliche Entwicklung der Umgebungsbereiche der Welterbestätte Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.06.2005
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31.08.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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07.06.2005
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21.06.2005
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23.08.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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18.08.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Ziele der Leitplanung für die städtebauliche Entwicklung
der Umgebungsbereiche der Welterbestätte Potsdam, wie sie in Plänen und Text
für die überbaubare Fläche, die Bauweise und die Bauhöhe dargestellt sind,
sollen durch das laufende Verwaltungshandeln sobald und soweit es dafür ein
Erfordernis gibt, realisiert werden.
Dabei sind besonders folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Die noch verbliebenen Dissense sind weiter zu beobachten und in den
jeweils zugehörigen Bebauungsplanverfahren zu konkretisieren und zu
klären.
- Im Zusammenhang mit einer Digitalisierung des Planwerkes sollen
bestehende Darstellungsfehler beseitigt werden.
- Die Qualität der Kommunikation zwischen der Denkmalpflege und der
Stadtentwicklung, wie sie nach der Erarbeitung der Leitplanung erreicht
worden war, soll in einem fortlaufenden Prozess von gegenseitiger
Information und Erörterung stabilisiert werden. Dabei soll, soweit
notwendig, eine inhaltliche Fortschreibung des Planwerkes vorgenommen
werden.
Erläuterung
Begründung:
- Veranlassung
/ Situation
- Verfahren
/ Ergebnis
- Bisheriges
Verwaltungshandeln
- Veranlassung
/ Situation
Mitte der neunziger Jahre wurde durch einzelne Bauvorhaben in dem Umgebungsbereich der Welterbestätte bei der Konfliktbewältigung deutlich, dass eine rahmensetzende Planung für eine städtebauliche Entwicklung Konflikte von vornherein ausschließen kann, oder die Konfliktbewältigung vereinfacht.
Für Investoren, die sich mit Bauvorhaben in der Konzeptphase
befanden gab es keinen Plan, aus dem gebündelt die grundsätzlichen Auswirkungen
der Ansprüche, die aus dem Erhalt der Garten- und Baudenkmale resultieren, erkennbar
waren. Daher konnte in einer frühen Planungsphase auch kaum wirksam auf die
grundsätzliche Ausrichtung des Bauvorhabens Einfluss genommen werden.
Für die für den Erhalt der Denkmale zuständigen Stellen und
für die der städtebaulichen Entwicklung zuständigen Stellen wurde eine solche
zusammenfassende Darstellung für das räumliche Gebiet des Umgebungsbereiches
der Schlösser und Parke, die zum Welterbe gehören, wünschenswert.
Der Plan musste, um entsprechend wirksam sein zu können,
gemeinsam von der Denkmalpflege und der Stadtentwicklung erarbeitet werden und
er musste eine klare Darstellung der einzuhaltenden Bedingungen enthalten.
- Verfahren
/ Ergebnis
Das Verfahren zur Erarbeitung dieses Planes wurde gemeinsam vom Land Brandenburg (Ministerium für Wissenschaft; Forschung und Kultur, Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr) und der Stadt Potsdam ausgewählt. Es sollte ein diskursives Verfahren zwischen allen Beteiligten sein, bei dem die Ergebnisse in Pläne und Erläuterungen dargestellt und die Arbeitsschritte dokumentiert werden.
Dazu wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die aus Vertretern
folgender Einrichtungen bestand:
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege
Stiftung
Preußische Schlösser und Gärten
Berlin-Brandenburg
Amt für
Denkmalpflege Potsdam
Stadtplanungsamt
Bauaufsichtsamt
Potsdam
Stadterneuerungsamt
Potsdam
Stabstelle
Stadtbaudirektor Potsdam
Ministerium
für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK)
Ministerium
für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV)
Stadtbauatelier Stuttgart
Büro Dr. Eichstädt, Berlin
Die o.g. Ministerien nahmen an den Beratungen der
Arbeitsgruppe teil, waren aber auf eigenen Wunsch nicht AG-Mitglieder.
Das Büro Eichstädt, Berlin war für die Moderation und den
textlichen Teil der Planung zuständig, das Stadtbauatelier Stuttgart für die
Erarbeitung der Pläne.
Mit der Festlegung der Planungsziele wurde ausschließlich Bezug auf zukünftige Bebauung genommen, nicht auf den Bestand. Dabei rechnete zum Bestand auch jede Bauleitplanung für die die Stadtverordnetenversammlung bis zu diesem Zeitpunkt die öffentliche Auslegung beschlossen hatte. In diesen Fällen konnte davon ausgegangen werden, dass mögliche Konflikte im Rahmen des vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens bewältigt waren ( weitere Erläuterungen zum Verfahren siehe Anlage).
Die Arbeitsgruppe hat nach Erarbeitung der Festlegungen zu
den einzelnen räumlichen Bereichen in jeweils zugeordneten Sitzungen mit zwei
weiteren redaktionellen Sitzungen die Leitplanung inhaltlich abgeschlossen.
Einseitige Veränderungen daran sind nicht möglich.
1
Damit liegt für das weitere Verwaltungshandeln eine
brauchbare Grundlage vor, die nach den Kriterien der Baunutzungsverordnung
Aussagen zu
·
der
überbaubaren Grundstücksfläche (wo darf gebaut werden, wo nicht?),
·
der
Bauweise (offene, geschlossene Bauweise) und
·
der
Höhe baulicher Anlagen
macht.
Die Darstellungen sind räumliche differenziert gegliedert:
·
Berliner
Vorstadt
·
Nauener
Vorstadt
·
Bornstedter
Feld
·
Bornstedt
·
Eiche
/Forststraße
·
Brandenburger
Vorstadt
·
Babelsberg
·
Teltower
Vorstadt
·
Innenstadt
·
Höhenblicke
/ Wasserblicke
·
Dissensdarstellung
Die räumlich gegliederten Darstellungen sind ergänzt durch Aussagen über Beziehungen zwischen den Sichten von den Höhen und vom Wasser auf die Welterbestätte und einer städtebaulichen Entwicklung.
Die ca. ein Jahr währende Arbeit der Arbeitsgruppe erbrachte
Annäherung der Positionen und brachte eine Übereinstimmung in vielen
Positionen, in denen vorher unterschiedliche Auffassungen bestanden.
Bei Abschluss der Leitplanung verblieben 8 Dissense, von
denen inzwischen durch Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zu Bebauungsplänen drei aufgehoben
wurden (d.h. im Rahmen der Abwägung zum B-Plan wurde eine Entscheidung über die
Dissense getroffen: B-Plan-Nr. 92, Klein Glienicke = zwei Dissense, B-Plan Nr.
87, Ortszentrum Eiche = ein Dissens).
- Bisheriges
Verwaltungshandeln
Die in der Leitplanung dargestellten Ziele für den Umgebungsschutz
der Welterbestätte werden verwirklicht durch
·
Satzungen
(Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen, Erhaltungssatzungen)
·
Bauberatung
·
Einbringung
der Ziele in Wettbewerbsverfahren u.ä.
Für die wichtigsten Bereiche sind Bebauungspläne und sonstige Satzungen bereits rechtwirksam oder stehen kurz vor der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung, oder sind im Verfahren.
Die noch verbliebenen Dissense
·
Schiffbauergasse
·
Schlegelstraße
/Ruinenbergkaserne (zwei Dissense)
·
Bornstedt
(Abstandsfläche)
·
Katharinenholzstraße
(Bebauungsdichte)
werden in den jeweils zugehörigen Bebauungsplanverfahren
bearbeitet.
Das Land Brandenburg hat das gesamte Verfahren finanziert
und lückenlos begleitet und mit abgeschlossen.
Obwohl inhaltlich abgeschlossen ist nach der
Förderrichtlinie ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwenig. Dazu
wird obiger Beschlussvorschlag gemacht.
Anlage
Leitplanung Potsdam
Die Anlage ist je einmal in den Fraktionen und dem Büro der
Stadtverordnetenversammlung verfügbar