Beschlussvorlage - 01/SVV/0494
Grunddaten
- Betreff:
-
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung zur Sportförderung vom2. Dezember 1994 i.d.F. vom 20. März 1998
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Sport-und Bäderamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.07.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.10.2001
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25.10.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
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Erläuterung
Gebühren/Entgelte,
die Sportorganisationen und andere Institutionen für die Nutzung städtischer
Sportanlagen an die Stadt zahlen, sind mit Bezug auf die Sportfördersatzung
durch die Sportanlagen-Nutzungs- und Vergabeordnung der Landeshauptstadt
Potsdam (SPAN) festgelegt.
Der
Stadtsportbund Potsdam (SSB) hat in einem Schreiben vom 09.11.2000 den
Oberbürgermeister gebeten, die Rücknahme des o.g. StVV-Beschlusses hinsichtlich
der Entgelte zu veranlassen und die SPAN und die Sportfördersatzung soweit
notwendig gemeinsam mit der Verwaltung zu überarbeiten.
Bei
der Überarbeitung der Satzungen sollte Berücksichtigung finden, dass die
Vereine, die städtische Grundstücke, Gebäude oder Räume gemietet haben, durch
einen Solidarbeitrag aller Potsdamer Sportvereine von den als belastend
empfundenen Entgelten teilweise entlastet werden, wenn sie einen hohen Anteil
jugendlicher Mitglieder haben.
Gleichzeitig
soll der vom Sport durch die Erhöhung der Nutzungsentgelte in der SPAN
erwartete Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erbracht werden.
Auf
seiner Mitgliederversammlung vom 10. April 2001 hat der SSB die satzungsmäßigen
Voraussetzungen für die Änderung geschaffen und beschlossen, aus den Beiträgen
der Vereine einen jährlichen Pauschalbetrag von 43 TDM (21.986,00 Euro) zur
Entlastung der Vereine mit hohem Anteil jugendlicher Mitglieder an die Stadt zu
leisten.
Die
Bereitschaft des SSB zum Vertrag mit der Stadt über diese Leistung ist unter
folgenden Voraussetzungen beschlossen worden:
1. Die
Förderung nach der Sportfördersatzung erhalten Vereine nur, wenn sie Mitglied
des Stadtsportbundes sind.
2. Die
Regelung ist begrenzt bis 2004 und wird dann überarbeitet.
3. Es
wird eine Sportstättenvergabekommission (Sport- und Bäderamt, SSB, Vereins-/Verbandsvertreter als
Mitglieder) eingerichtet.
4. Der
SSB erwartet, dass die finanzielle Sportförderung nach der Sportfördersatzung
auf einen Jahresansatz von 350 TDM (179.000 Euro) erhöht wird.
Der
Forderung des SSB zu den Punkten 1. und 2. wurde durch Ergänzung der §§ 3 und
11 der Sportfördersatzung entsprochen.
Die
in den Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen der Stadt Potsdam zur
Förderung des Sports vorgenommenen Änderungen sind mit einer Ausnahme nur eine
praktikable Anpassung von Mindest- oder Höchstsätzen an die Euro-Währung.
Die
Ausnahme ist die Erhöhung der Zuschüsse für jugendliche Vereinsmitglieder von
8,00 DM/Mitglied (Festbetrag) auf einen Höchstbetrag von 10,00 DM/5,00 Euro.
Die Neuregelung bedeutet eine Verstärkung der Förderung des Kinder- und
Jugendsports.
Die
Änderungen sind mit dem SSB abgestimmt worden. Die Regelungen sollen ab
01.01.2001 in Kraft treten.
Über
Punkt 4. der vom SSB formulierten Voraussetzungen kann erst mit der
Haushaltssatzung 2002 entschieden werden.