Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0547

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes im August 2004 ist nunmehr das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum für die Eintragung von Denkmalen und die Führung der Denkmalliste zuständig.

Landeskonservator Prof.Dr. Detlev Karg äußerte sich in einem Schreiben vom 12.12.2002 bereits ablehnend zur Eintragung von Mauerresten in der Stubenrauchstraße (vgl. 03/SVV/0431), weil fragmentarische Mauerreste nicht mehr die Kriterien eines Einzeldenkmals nach § 2 (I) BbgDSchG erfüllen. Dieser Entscheidung liegt die jüngste Rechtsprechung zu Grunde, die für Denkmale einen „gewissen Grad von Integrität“ (Überzeugungskraft) fordert.

Weiterhin ist festzustellen, dass vom Postenweg Mendelsohn-Bartholdy-Straße/ Ecke Steinstraße noch weniger authentische Substanz als im Fall Stubenrauchstraße erhalten ist, die eine Unterschutzstellung rechtfertigen könnte. Als angemessene Alternative erscheint daher, den ehemaligen Grenzverlauf im Boden zu kennzeichnen. Wie diese Kennzeichnung im Detail aussehen könnte und welche Kosten damit verbunden wären, müsste dann durch ein extra eingesetztes Gremium (z.B. unter Beteiligung der Universität Potsdam, Abteilung Geschichte) ausgearbeitet werden.

 

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Loading...