Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0547
Grunddaten
- Betreff:
-
Postenweg der Grenztruppen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Frau Ambrosius, Tel. 6115
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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31.08.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Mit Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes im August
2004 ist nunmehr das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und
Archäologisches Landesmuseum für die Eintragung von Denkmalen und die Führung
der Denkmalliste zuständig.
Landeskonservator Prof.Dr. Detlev Karg äußerte sich in einem
Schreiben vom 12.12.2002 bereits ablehnend zur Eintragung von Mauerresten in
der Stubenrauchstraße (vgl. 03/SVV/0431), weil fragmentarische Mauerreste nicht
mehr die Kriterien eines Einzeldenkmals nach § 2 (I) BbgDSchG erfüllen. Dieser
Entscheidung liegt die jüngste Rechtsprechung zu Grunde, die für Denkmale einen
„gewissen Grad von Integrität“ (Überzeugungskraft) fordert.
Weiterhin
ist festzustellen, dass vom Postenweg Mendelsohn-Bartholdy-Straße/ Ecke
Steinstraße noch weniger authentische Substanz als im Fall Stubenrauchstraße
erhalten ist, die eine Unterschutzstellung rechtfertigen könnte. Als
angemessene Alternative erscheint daher, den ehemaligen Grenzverlauf im Boden
zu kennzeichnen. Wie diese Kennzeichnung im Detail aussehen könnte und welche
Kosten damit verbunden wären, müsste dann durch ein extra eingesetztes Gremium
(z.B. unter Beteiligung der Universität Potsdam, Abteilung Geschichte)
ausgearbeitet werden.