Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0548

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die vom Kämmerer gemäß § 82 Abs. 1 GO verhängte haushaltswirtschaftliche Sperre zur Kenntnis (Anlage).

 

Zur weiteren Behandlung der Bewirtschaftungssperre nach § 4 Nr.6 der Haushaltssatzung 2005  wird eine Entsperrungskommission eingesetzt, die der Stadtverordnetenversammlung über weitere Mittelsperrungen Vorschläge unterbreitet. Die Kommission setzt sich zusammen aus: Oberbürgermeister, Geschäftsbereichsleiter 1, 2, 3, 4, Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Fraktionsvorsitzende sowie der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen. Die Federführung der Kommission hat der Geschäftsbereichsleiter 1.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der sich abzeichnenden und von den Fach- und Geschäftsbereichen prognostizierten Planabweichungen ist es notwendig, eine (zusätzliche) haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 82 Abs. 1 GO zu verhängen.

 

Eine erste Prognose lässt eine Erhöhung des strukturellen Defizits bis zu 8 Mio. EUR befürchten. Um das für das Haushaltsjahr 2005 geplante strukturelle Defizit noch einhalten zu können, soll neben der zu verhängenden Haushaltssperre in Höhe von 2,5 % eine Entsperrungskommission zur weiteren Behandlung der nach § 4 Nr. 6 der Haushaltssatzung 2005 erteilten Bewirtschaftungssperre eingesetzt werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das geplante strukturelle Defizit in Höhe von 15,2 Mio. EUR einzuhalten bzw. ggf. zu verbessern.

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Anlagen

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