Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0463
Grunddaten
- Betreff:
-
Spindelstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
31.08.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
27.09.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
|
Vorberatung
|
|
|
22.09.2005
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, zu prüfen, ob der
geplante Umbau der Spindelstraße in Potsdam-Babelsberg aus Lärmschutzgründen
mit einer Fahrbahn aus Asphalt ausgeführt werden kann.
Die
Prüfung hat ergeben, dass die vorliegende freigegebene Planung für die
Spindelstraße mit einem Kleinsteinpflasterbelag nicht geändert werden und ein Asphaltbelag
nicht ausgeführt werden soll, weil
·
Für
die Spindelstraße existiert eine vom FB Grün- und Verkehrsflächen freigegebene
Ausführungsplanung, die eine Wiederherstellung der Fahrbahn in
Granitkleinsteinpflaster vorsieht.
·
Die Bauleistung war Gegenstand einer
öffentlichen Ausschreibung.
·
Auf
dieser Planung basiert auch der Förderantrag zur Spindelstraße. Die
Einzelbestätigung des LBVS liegt seit dem 13.02.2003 vor. Da die Maßnahme mit
Mitteln aus dem Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zu 80 %
finanziert wird, ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren
Denkmalschutzbehörde zwingend erforderlich. Diese liegt mit Datum vom
20.01.2003 vor.
·
Grundlage
der Planung ist unter anderem der Konsens zwischen dem Straßenbaulastträger,
der Stadterneuerung und der Denkmalpflege, die Straßen mit untergeordneter
Verkehrsfunktion im Denkmalbereich mit einer Fahrbahn in Natursteinpflaster
herzustellen. Die Straßen im Quartier, das durch die Garn-/ Tuchmacher- und die
Spindelstraße erschlossen wird, soll danach einheitlich mit Fahrbahnen aus
Granitkleinsteinpflaster hergestellt werden. Das Kleinsteinpflaster ist im
Bestand vorhanden und wurde in den letzten Jahren in der Garnstraße, und
teilweise in der Tuchmacherstraße erneuert.
·
Die
Spindelstraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Die vorliegende Planung,
insbesondere die Ausgestaltung für den ruhenden Verkehr, unterstützt durch die
Einengung der zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite den verkehrsberuhigten
Charakter der Spindelstraße.
·
Des
weiteren ist die Spindelstraße eine untergeordnete kurze Straße, die durch eine
Kreuzung gleichrangiger Straßen in zwei Abschnitte von ca. 75m und 120m
unterteilt wird. Auch aus diesem Grund ist keine wesentlich höhere
Geschwindigkeit (und daraus resultierende höhere Lärmbelastung) als die
zulässigen 30 km/h realistisch.
·
Kleinsteinpflaster
ist wesentlich glatter als z.B. das in der Straße Alt Nowawes verwendete
Großsteinpflaster und erzeugt dementsprechend weniger Lärm.
Gemäß Prüfauftrag der
Stadtverordnetenversammlung wurden die maßgebenden Ämter erneut um
Stellungnahme gebeten.
Die denkmalpflegerische
Stellungnahme fordert den Erhalt der bestehenden Pflasterungen unter Berufung
auf § 2 der Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs Nowawes.
Der Fachbereich Grün- und
Verkehrsanlagen favorisiert im Hinblick auf die Unterhaltung eine Fahrbahn aus
Asphalt. Die Stellungnahme der Denkmalpflege wird vom Straßenbaulastträger
jedoch als ausschlaggebend anerkannt.
Auch die konkretisierten Sanierungsziele
für das Sanierungsgebiet Babelsberg, die 1999 von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden, sehen den Erhalt und die
Wiederherstellung der Straße mit historischen Materialien vor:
Auszug aus dem Städtebaulichen
Rahmenplan:
„Die Gestaltung von Straßen,
Gehwegen und öffentlichen Plätzen hat in Übereinstimmung mit ihrem historischen
Ursprung zu erfolgen“
„Im Zusammenhang mit
Instandsetzungsarbeiten der Straßen, Gehwege und öffentlichen Plätzen sind die
historischen Materialien zu erhalten und soweit möglich wiederzuverwenden.“
Zusammenfassend läßt sich feststellen, dass im Zuge der
erneuten Prüfung des zu wählenden Fahrbahnbelages der Spindelstraße die
vorliegende freigegebene Planung bestätigt wurde.