Beschlussvorlage - 05/SVV/0609

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Kuratorium der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH wird gemäß § 8 Abs. 1 lit. b Gesellschaftsvertrag wie folgt besetzt:

 

- über die PDS – Fraktion:             Frau Dr. Karin Schröter

 

- über die SPD – Fraktion:             Frau Monika Scholl

 

- über die CDU – Fraktion:             Herr Eberhard Kapuste

 

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Mit der am 23.08.2005 geplanten Gesellschafterversammlung der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH, die über den Jahresabschluss zum 31.12.2004, die Ergebnisverwendung und die Entlastung der Geschäftsführung und des Kuratoriums für das Geschäftsjahr 2004 beschließen soll, wird die Amtszeit des Kuratoriums der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH, das als Aufsichtsrat der gGmbH fungiert, voraussichtlich enden.

 

Daher ist eine Neukonstituierung des Kuratoriums angezeigt, die im Herbst 2005 erfolgen soll.

 

Gemäß § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag setzt sich das Kuratorium der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH, das aus sechs Mitgliedern besteht, wie folgt zusammen:

 

a)      der/dem Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam

           als Vorsitzende/r,

 

b)     drei Vertretern, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter 

      Berücksichtigung des § 104 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 50 Abs. 2 und 3

      GO entsandt werden,

 

c)      einem Mitglied, welches vom Ministerium des Landes Brandenburg entsandt wird, das

      für Kultur zuständig ist,

 

d)   einem Mitglied, welches von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin -

           Brandenburg entsandt wird.

 

Der/die stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums wird vom Kuratorium aus der Mitte des unter lit. b) aufgeführten Personenkreises gewählt.

 

Die Besetzung der seitens der Landeshauptstadt Potsdam ins Kuratorium der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH zu entsendenden Vertreter erfolgt entsprechend § 50 Abs. 2 GO i.V.m. § 104 Abs. 1 GO nach dem Verhältnis der Mitgliederzahl der Fraktionen (Hare - Niemeyer - Verfahren), und zwar:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                            Mitgliederzahl aller Fraktionen

 

Die Sitzverteilung der drei von der Landeshauptstadt Potsdam in das Kuratorium der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH zu entsendenden Vertreter ergibt sich daher wie folgt:

 

PDS                = 3 x 18 / 48 = 1,125   Þ            1 Sitz

SPD                = 3 x 11 / 48 = 0,688   Þ            1 Sitz

CDU                = 3 x 10 / 48 = 0,625   Þ            1 Sitz

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6 GO i.V.m. § 104 Abs. 1, 2 GO obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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