Beschlussvorlage - 05/SVV/0609
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Kuratoriums der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.08.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Kuratorium der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal
Potsdam gGmbH wird gemäß § 8 Abs. 1 lit. b Gesellschaftsvertrag wie folgt
besetzt:
- über die PDS – Fraktion:
Frau Dr. Karin Schröter
- über die SPD – Fraktion:
Frau Monika Scholl
- über die CDU – Fraktion:
Herr Eberhard Kapuste
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Mit der am 23.08.2005 geplanten Gesellschafterversammlung
der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH, die über den
Jahresabschluss zum 31.12.2004, die Ergebnisverwendung und die Entlastung der
Geschäftsführung und des Kuratoriums für das Geschäftsjahr 2004 beschließen
soll, wird die Amtszeit des Kuratoriums der Musikfestspiele Sanssouci und
Nikolaisaal Potsdam gGmbH, das als Aufsichtsrat der gGmbH fungiert,
voraussichtlich enden.
Daher ist eine Neukonstituierung des Kuratoriums angezeigt,
die im Herbst 2005 erfolgen soll.
Gemäß § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag setzt sich das
Kuratorium der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH, das aus
sechs Mitgliedern besteht, wie folgt zusammen:
a)
der/dem
Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam
als
Vorsitzende/r,
b)
drei
Vertretern, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter
Berücksichtigung
des § 104 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 50 Abs. 2 und 3
GO entsandt
werden,
c)
einem
Mitglied, welches vom Ministerium des Landes Brandenburg entsandt wird, das
für Kultur
zuständig ist,
d) einem Mitglied,
welches von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin -
Brandenburg entsandt wird.
Der/die stellvertretende Vorsitzende
des Kuratoriums wird vom Kuratorium aus der Mitte des unter lit. b)
aufgeführten Personenkreises gewählt.
Die Besetzung der seitens der Landeshauptstadt Potsdam ins
Kuratorium der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH zu
entsendenden Vertreter erfolgt entsprechend § 50 Abs. 2 GO i.V.m. § 104 Abs. 1
GO nach dem Verhältnis der Mitgliederzahl der Fraktionen (Hare - Niemeyer -
Verfahren), und zwar:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x
Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Mitgliederzahl
aller Fraktionen
Die Sitzverteilung der drei von der Landeshauptstadt Potsdam
in das Kuratorium der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH
zu entsendenden Vertreter ergibt sich daher wie folgt:
PDS =
3 x 18 / 48 = 1,125 Þ 1
Sitz
SPD =
3 x 11 / 48 = 0,688 Þ 1
Sitz
CDU =
3 x 10 / 48 = 0,625 Þ 1
Sitz
II. Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6 GO i.V.m. § 104 Abs. 1, 2 GO
obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in
wirtschaftlichen Unternehmen.